Beiträge von gunnihel

    Da ich mich momentan mit dem Thema Hausbau auseinandersetze, stehe ich nun vor der Entscheidung, ob ich so ein Fertighaus http://www.massa-haus.de bauen soll, oder doch eher Stein auf Stein bauen soll. So ein Fertighaus ist ja schnell aufgebaut, aber welche Vorteile hat es noch gegenüber einem Massivhaus? Und welche Nachteile? Um meine Entscheidung zu erleichtern leite ich diese Frage an Euch Experten weiter. Ist hier vielleicht jemand, der Erfahrungen in diesem Bereich hat? Ich möchte mein Geld quasi in die eigene Tasche stecken und keine Miete mehr zahlen müssen.
    Über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.
    LG

    Es ist sicherlich eine Möglichkeit, die Löcher zu stopfen, aber mir persönlich wäre das keine dauerhafte Lösung, da es das Bild des Badezimmers nicht gerade verschönert. Du hast vielleicht eine Chance, das Badezimmer komplett neu zurenovieren (http://www.meinbad24.de). Ich habe das bei mir auch vor kurzem gemacht und vorher meinen Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt. Wir haben uns so geeinigt, dass er die Renovierung zu 80% übernimmt und die Miete um 5 % erhöht. Das geht allerdings nur, wenn sich der Vermieter darauf einlässt.

    Ich habe xx Fragen in Ihrem Beitrag gelesen. Diese Fragen können Sie aber nur vor Ort klären, in dem Sie am Ball bleiben und Aufklärung von Ihrem Vermieter verlangen.

    Und das sollten Sie dann nicht telefonisch sondern per Brief machen. Und damit man sieht, wie erst es Ihnen ist, schicken Sie diesen Brief per Einschreiben.

    Einschreiben mit Rückantwort würde ich sogar sagen :)

    Vielen dank für die schnelle Antwort - das Lexikon werde ich natürlich ausführlich durchlesen.

    Ihen würde ich gern die Homepage ans Herz legen, auf der wir uns gerade befinden - den Punkt mit Elvis hab ich zwar noch nicht gefunden, aber unter dem Punkt Kündigung bei Eigenbedarf steht bei "Treuwidrige Eigenbedarfskündigung"

    Im Übrigen kann von dem Vermieter nur verlangt werden über einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren die voraussichtliche Entwicklung, die zu einem Eigenbedarf führen könnte, zu überblicken (siehe: BVerfG WuM 1989, 114).Liegt demnach zwischen Mietvertragsschluss und der Eigenbedarfskündigung ein Zeitraum von 5 Jahren, liegt kein treuwidriges Verhalten des Vermieters vor.

    Daraus schließ ich umgekehrt, dass unter 5 Jahren ein treuwidriges Verhalten vorliegt:confused:

    Trotzdem vielen Dank:D
    Jetzt bin ich schon schlauer als vorher und merk auch langsam, dass wir wohl wenig Chancen haben - raus müssen wir :(

    Ich habe das ganze mal mit einem bekannten besprochen. Da er in der Immobilienbranche tätig ist ( Immobilienmakler in Köln, Bonn, Düsseldorf & Frankfurt - CORPUS SIREO: Der Immobilienmakler der Sparkassen ) , konnte mir dazu auskunft geben. Er sagt genau das selbe. unter 5 Jahren liegt ein treuwidriges Verhalten vor.. Wie ist es denn jetzt weiter gegangen? Halte uns doch auf dem laufenden.

    Gemeinsam genutzte Räume müssen im Wechsel gereinigt werden, gilt demnach bis zu den Waschmaschinen.
    Steht auch so geschrieben.
    Wenn Sie den Gang zu Ihren Zimmer nach den Waschmaschinenstandort allein nutzen; dann reinigen Sie ihn auch allein.

    Wo ist hier eine Problematik, ist doch alles eindeutig festgelegt.

    Richtig, so kenne ich das auch

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