Beiträge von REV3907
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Hallo Fruggel, vielen Dank nochmal! Hast du vielleicht ein Gerichtsurteil zufälligerweise zu Hand, wo drin steht dass dem Mieter auch ein zweiter Hauseingangsschlüssel ausgehändigt werden muss, nicht nur ein zweiter Wohnungsschlüssel. Bei mir sind Wohnungs- und Hauseingangsschlüssel getrennt. Ich habe lange gesucht, finde aber im Netz nichts. Danke
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Hallo Fruggel,
solche Notfallsituationen meine ich z.B. auch, wenn er dann in die Wohnung zwangsweise rein muss und da bin ich der Meinung, dass er dann auch mithaftet, wenn er mir keinen Schlüssel zum Hinterlegen aushändigt. Es muss die Tür aufgebrochen werden etc. Ich bin mir aber auch nicht sicher, wenn mir 300 km entfernt einfällt ich habe den Wasserhahn nicht abgestellt z.B. und ich brauche zu lange zurück zu meiner Wohnung, Notfallschlüssel konnte nicht hinterlegt werden usw. ob er dann nicht eventuell auch mithaftet. Ich denke in dem Fall ist es schwieriger oder unwahrscheinlicher, wobei ja immer wieder betont wird dass man eine Notfallschlüssel hinterlegen können sollte. Die nächste Situation wäre, mir wird der Schlüssel gestohlen und ich komme mitten in der Nacht nicht in meine Wohnung und muss ein Hotel buchen usw. Gibt bestimmt noch andere Beispiele. Dazu kommen noch die ganzen anderen Umständen wie wie sollen dann die Blumen gegossen werden usw. Vielen Dank für deine Antwort, das hat mir schon sehr weitergeholfen Viele Grüße
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Hallo Fruggel, Danke nochmal für deine Mühe! Ich habe dem Vermieter schon gesagt, dass er dazu verpflichtet ist.
Es hätte mich einfach interessiert, ob der Vermieter auch haftet wenn ein Schaden eintritt.
Vielleicht ist das aber sehr vom Einzelfall abhängig und daher nicht so einfach zu beantworten.
Danke dir! und einen schönen Abend
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Hallo,
ich habe mal eine Frage. Mein Vermieter möchte nicht so einfach einen zweiten Hauseingangsschlüssel herausgeben.
Meine Information ist, dass er verpflichtet ist mir einen zweiten Hauseingangsschlüssel zu geben, damit ich ihn bei Abwesenheit bei einer Vertrauensperson hinterlegen kann.
Meine Frage, weiß jemand wenn ich im Urlaub bin und irgendetwas an der Wohnung sein sollte, ich aber so niemand schicken kann und ich selber zu weit weg bin, der Vermieter in dem Fall mithaftet, da er mir keinen zweiten Schlüssel rausgegegben hat? Danke und viele Grüße
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