Hallo zusammen und danke vorab schon mal für Eure Expertise.
Ich habe bereits einige Jahre eine von mir bei einer Gesellschaft gemietete Wohnung vollständig inkl. meiner Küche untervermietet. Ich selbst wohne nicht mehr dort. Wahrscheinlich uninteressanter Fakt: Mein Name und der Name des Untermieters stehen seitdem auf dem Briefkasten (wurde von der Genossenschaft angebracht). Die Gesellschaft weiß auch über die Untervermietung Bescheid.
Jetzt wünscht sich mein Untermieter eine Befristung des Untermietvertrags. Ich habe daran kein Interesse und würde das nur für den Untermieter machen, weil er angeblich psychische Leiden hat und ihm die Befristung ein Gefühl der Sicherheit geben würde.
Es ist doch so, dass ich trotz Befristung außerordentliches Kündigungsrecht hätte, wenn z.B. der Untermieter die Miete nicht mehr begleicht oder sich nicht an die Hausordnung hält und regelmäßig auffällt. Ist das so korrekt?
Was mir bei dieser Befristung weiter Sorge macht, ist die mögliche Kündigung des Hauptmietvertrags durch die Gesellschaft innerhalb der Befristung. In so einem Fall hätte mein Untermieter einen Schadensersatzanspruch mir gegenüber.
Kann man diesen Schadensersatzanspruch mir gegenüber im befristeten Untermietvertrag ausschließen? Z.B. durch eine Klausel wie:
"Die Befristung erfolgt explizit auf Wunsch des Untermieters. Der Untermieter verzichtet auf jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter, die sich aus der Kündigung des Hauptmietvertrages durch den Hauptvermieter ergeben." ?
Übersehe ich sonst irgendetwas?