Beiträge von remsi

    Hallo und vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Habe wie empfohlen nochmal das Gespräch gesucht und ein paar Tage später dann auch den MV (wenn auch mit Wasserzeichen "Entwurf", ich solle das ignorieren, sagt er in seiner Mail) erhalten. Schriftlich die Eckdaten zu erklären, ist daher ja nicht mehr nötig.

    Jetzt unterschreibe ich den und überweise zwei Jahresmieten.

    beppi: nach mehreren Jahren bin ich sicher, dass er wirklich sorg- und harmlos ist.

    Guten Morgen. Das scheint wohl so zu sein, auch wenn man es ihm nicht anmerkt.

    Was meinst du? Wir haben alle paar Monate bei zufälligen Begegnungen geredet, dass ja noch der MV ausstünde und dass ich das Geld zur Seite gelegt habe. Sonst ist nichts weiter passiert. Ich wüsste nicht, was ich da noch hätte unternehmen können.

    Hallo und ein schönes Wochenende zusammen,

    folgende Thematik hat sich bei meinem Mietverhältnis ergeben:

    Ich bin in eine Wohnung ohne Mietvertrag eingezogen. Digital war eigentlich schon alles fertig, der Vermieter hätte mir den MV nur vorlegen müssen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Auch die Miete wollte er bis jetzt nicht haben. Zu Anfang des Mietverhältnisses hatte ich ihm angeboten, er müsse mir nur seine Bankverbindung geben, dann würde ich auch ohne MV den Dauerauftrag für die Mietzahlungen einrichten. Ich wollte hier Sicherheit haben (Kein Recht auf eine Wohnung ohne Mietzahlung?). Hier wurde seitens des Vermieters abgewunken.

    Mittlerweile wären die Mietzahlungen bereits fünfstellig. Kein Problem - das Geld habe ich gespart.

    Mich würde dennoch die rechtliche Situation interessieren. Wenn der Vermieter je seinen Anspruch geltend machen würde, könnte ich hier verweigern, eine Ratenzahlung vereinbaren oder kann eine Mietanspruch gar verjähren?

    Danke und viele Grüße

    Remsi

    Vielen Dank Fruggel für die schnelle und informative Antwort.

    Das mit dem §549BGB wusste ich noch nicht. Ich kann daraus auch keine 6-Monatsfrist ableiten. Ergibt sich die aus einem der folgenden Paragraphen?

    Danke auch für den Tipp mit dem Verzicht auf die ordentliche Kündigung. Das klingt für die Situation geeignet. Kann ich so etwas zeitlich begrenzen? Vorstellen könnte ich mir zum Beispiel, bis zum 31.12.2025 auf meine sich aus §573 Abs. 2 S. 2 und 3 ergebenden Rechte zu verzichten. Wäre in der Form zulässig?

    Das Problem besteht so oder so, auch ohne Befristung.

    Wow... aber wirklich problematisch wird es doch erst durch eine Befristung, oder?

    Im Untermietvertrag haben wir aufgenommen, dass das Untermietverhältnis endet, wenn der Hauptmietvertrag endet.

    Hallo zusammen und danke vorab schon mal für Eure Expertise.

    Ich habe bereits einige Jahre eine von mir bei einer Gesellschaft gemietete Wohnung vollständig inkl. meiner Küche untervermietet. Ich selbst wohne nicht mehr dort. Wahrscheinlich uninteressanter Fakt: Mein Name und der Name des Untermieters stehen seitdem auf dem Briefkasten (wurde von der Genossenschaft angebracht). Die Gesellschaft weiß auch über die Untervermietung Bescheid.

    Jetzt wünscht sich mein Untermieter eine Befristung des Untermietvertrags. Ich habe daran kein Interesse und würde das nur für den Untermieter machen, weil er angeblich psychische Leiden hat und ihm die Befristung ein Gefühl der Sicherheit geben würde.


    Es ist doch so, dass ich trotz Befristung außerordentliches Kündigungsrecht hätte, wenn z.B. der Untermieter die Miete nicht mehr begleicht oder sich nicht an die Hausordnung hält und regelmäßig auffällt. Ist das so korrekt?


    Was mir bei dieser Befristung weiter Sorge macht, ist die mögliche Kündigung des Hauptmietvertrags durch die Gesellschaft innerhalb der Befristung. In so einem Fall hätte mein Untermieter einen Schadensersatzanspruch mir gegenüber.
    Kann man diesen Schadensersatzanspruch mir gegenüber im befristeten Untermietvertrag ausschließen? Z.B. durch eine Klausel wie:

    "Die Befristung erfolgt explizit auf Wunsch des Untermieters. Der Untermieter verzichtet auf jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter, die sich aus der Kündigung des Hauptmietvertrages durch den Hauptvermieter ergeben." ?

    Übersehe ich sonst irgendetwas?

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