Hallo liebe Community,
ich habe kürzlich für ein Familienmitglied die Kaution für eine Kurzzeitmiete übernommen, für die jedoch eine Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt wurde. Nun möchte dieser einen Ummeldebescheid haben, bevor die Kaution zurücküberwiesen wird. Da es jedoch für die Ummeldung in der neuen Stadt nur wenig Termine gibt und diese daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, habe ich mir die Frage gestellt, ob es überhaupt rechtens ist, die Kaution bis dahin einzubehalten? Eine Internetrecherche zu diesem Thema hat bisher wenig ergeben und daher möchte ich gerne dieses Forum befragen. Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Meinungen dazu.
Besten Gruß!