Beiträge von Peerd

    Nebenkosten waren in der Miete inklusive. Also sollte dieses Argument eigentlich nicht greifen. Der Ummeldungstermin ist derzeit Ende Oktober. Natürlich schauen wir weiterhin nach früheren Terminen, aber dann sollte sich das theoretisch bis dahin hoffentlich erledigt haben. Vielen Dank auf jeden Fall für die Information!

    Hallo liebe Community,

    ich habe kürzlich für ein Familienmitglied die Kaution für eine Kurzzeitmiete übernommen, für die jedoch eine Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt wurde. Nun möchte dieser einen Ummeldebescheid haben, bevor die Kaution zurücküberwiesen wird. Da es jedoch für die Ummeldung in der neuen Stadt nur wenig Termine gibt und diese daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, habe ich mir die Frage gestellt, ob es überhaupt rechtens ist, die Kaution bis dahin einzubehalten? Eine Internetrecherche zu diesem Thema hat bisher wenig ergeben und daher möchte ich gerne dieses Forum befragen. Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Meinungen dazu.

    Besten Gruß!

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