Waschmarken Waschmaschine - Preiserhöhung gerechtfertigt

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe das Thema passt hier rein, ansonsten kann es gerne verschoben werden.

    Ich wohne zur Miete in einer Wohnung und im Haus gibt es einen Waschkeller mit Waschmaschinen.

    Anfang des Monats hat mein den Preis je Waschmarke von 1€ auf 2€ erhöht. Die Preiserhöhung wurde laut Hausverwaltung auf der Eigentümerversammlung beschlossen. Die Mieter finden eine Preissteigerung von 100% natürlich nicht so toll. Deshalb wollte ich hier gerne einmal nachfragen, was man gegen diesen starken Anstieg eventuell tuen kann.

    Die Waschmaschine hat keinen extra Strom- und Wasserzähler. Die entstandenen Kosten werden also in der Betriebskostenabrechnung anteilmäßig verrechnet.

    --> Dies kann also nicht der Grund, da gestiegenen Kosten ja bereits verrechnet werden.

    Ein genannten Punkt waren noch die Wartungskosten der Waschmaschinen.

    --> Diese sind doch aber gar nicht auf den Mieter umlegbar oder irre ich mich? Die Wartung für den Fahrstuhl ist zum Beispiel in meiner Nebenkostenabrechnung nicht enthalten.

    Ich denke, dass hier eventuell der Hausmeister nur abkassieren will.

  • Hallo,

    Deshalb wollte ich hier gerne einmal nachfragen, was man gegen diesen starken Anstieg eventuell tuen kann.

    Das kann man so allgemein nicht sagen, da es auf die Vereinbarung im Vertrag dazu ankommt.

    Die entstandenen Kosten werden also in der Betriebskostenabrechnung anteilmäßig verrechnet.

    Somit kassiert der Vermieter doppelt. Einmal über die Waschmarken, und einmal über die Betriebskostenabrechnung. Das geht nicht. Der Preis für die Waschmarken ist ja gerade dazu gedacht, die Kosten für Strom und Wasser zu decken.

    Diese sind doch aber gar nicht auf den Mieter umlegbar

    Wartungskosten für Aufzug und Heizung wären umlagefähig, da dies in den Gesetzen aufgeführt ist. Bei anderen Dingen wie die Waschmaschinen kommt es darauf an, ob es im Vertrag vereinbart ist. Allerdings stellt sich die Frage, was es an einer Waschmachine zu warten gibt, das ist nicht üblich. Vielleicht wurde eine Reparatur umgelegt, was nicht möglich ist.

  • Somit kassiert der Vermieter doppelt. Einmal über die Waschmarken, und einmal über die Betriebskostenabrechnung. Das geht nicht. Der Preis für die Waschmarken ist ja gerade dazu gedacht, die Kosten für Strom und Wasser zu decken.

    Danke für die Info, genau so sehe ich es auch. Ich denke, dass sich der Hausmeister einfach was dazuverdienen will.

    Gibt es einen Gesetzestext, auf den man verweisen kann?


    Wartungskosten für Aufzug und Heizung wären umlagefähig, da dies in den Gesetzen aufgeführt ist. Bei anderen Dingen wie die Waschmaschinen kommt es darauf an, ob es im Vertrag vereinbart ist. Allerdings stellt sich die Frage, was es an einer Waschmachine zu warten gibt, das ist nicht üblich. Vielleicht wurde eine Reparatur umgelegt, was nicht möglich ist.

    Ich habe gerade noch einmal in die letzte Nebenkostenabrechnung bezüglich des Lifts geschaut.

    Ausgaben Instah. Lift - nicht umlagefähig

    Betriebskosten Lift - umlagefähig

    --> Das passt also schon einmal.

    Als genauen Grund für die Erhöhung der Kosten nennt die Hausverwaltung die Reparaturkosten und die Erhöhung der Strompreise zustande.

    • Die Stromkosten sind schon einmal nicht gerechtfertigt.
    • Bei den Reparaturkosten handelt es sich z.B. um den Austausch ein Lagers oder elektr. Bauteilen. Die genaue Regelung müsste im Mietvertrag stehen? Reparaturkosten sind ja Unterhaltungskosten, also auch nicht umlagefähig?
  • Gibt es einen Gesetzestext, auf den man verweisen kann?

    Man sollte den Vermieter nicht indirekt rechtlich beraten, indem man Gesetze nennt. Es genügt, wenn man die Fehler in der Abrechnung sachlich begründet moniert.

    Betriebskosten Lift - umlagefähig

    Diese Bezeichnung bedeutet nicht zwingend, dass vielleicht nicht doch Reparaturen enthalten sind. Das kann man nur mit der Belegprüfung heraus finden.

    Die genaue Regelung müsste im Mietvertrag stehen?

    Reparaturen sind generell nicht umlagefähig. Deshalb wird wohl dazu nichts im Vertrag stehen oder wenn etwas steht, ist es vielleicht unwirksam.

    Als genauen Grund für die Erhöhung der Kosten nennt die Hausverwaltung die Reparaturkosten und die Erhöhung der Strompreise zustande

    Dass der Preis für die Waschmarken erhöht wurden erscheint in Ordnung. Und auch der Preis von 2€ erscheint in Ordnung. Es gibt Häuser, wo es noch teurer ist. Man mus dieses Angebot ja nicht nutzen, wenn man damit nicht einverstanden ist. Es geht nur darum, dass die Kosten nicht nochmal extra über die Betriebskostenabrechnung belastet werden dürfen, also entweder Waschmarken oder Betriebskostenumlage, aber nicht beides.

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