Somit kassiert der Vermieter doppelt. Einmal über die Waschmarken, und einmal über die Betriebskostenabrechnung. Das geht nicht. Der Preis für die Waschmarken ist ja gerade dazu gedacht, die Kosten für Strom und Wasser zu decken.
Danke für die Info, genau so sehe ich es auch. Ich denke, dass sich der Hausmeister einfach was dazuverdienen will.
Gibt es einen Gesetzestext, auf den man verweisen kann?
Wartungskosten für Aufzug und Heizung wären umlagefähig, da dies in den Gesetzen aufgeführt ist. Bei anderen Dingen wie die Waschmaschinen kommt es darauf an, ob es im Vertrag vereinbart ist. Allerdings stellt sich die Frage, was es an einer Waschmachine zu warten gibt, das ist nicht üblich. Vielleicht wurde eine Reparatur umgelegt, was nicht möglich ist.
Ich habe gerade noch einmal in die letzte Nebenkostenabrechnung bezüglich des Lifts geschaut.
Ausgaben Instah. Lift - nicht umlagefähig
Betriebskosten Lift - umlagefähig
--> Das passt also schon einmal.
Als genauen Grund für die Erhöhung der Kosten nennt die Hausverwaltung die Reparaturkosten und die Erhöhung der Strompreise zustande.
- Die Stromkosten sind schon einmal nicht gerechtfertigt.
- Bei den Reparaturkosten handelt es sich z.B. um den Austausch ein Lagers oder elektr. Bauteilen. Die genaue Regelung müsste im Mietvertrag stehen? Reparaturkosten sind ja Unterhaltungskosten, also auch nicht umlagefähig?