Beiträge von Chrombacher

    Somit kassiert der Vermieter doppelt. Einmal über die Waschmarken, und einmal über die Betriebskostenabrechnung. Das geht nicht. Der Preis für die Waschmarken ist ja gerade dazu gedacht, die Kosten für Strom und Wasser zu decken.

    Danke für die Info, genau so sehe ich es auch. Ich denke, dass sich der Hausmeister einfach was dazuverdienen will.

    Gibt es einen Gesetzestext, auf den man verweisen kann?


    Wartungskosten für Aufzug und Heizung wären umlagefähig, da dies in den Gesetzen aufgeführt ist. Bei anderen Dingen wie die Waschmaschinen kommt es darauf an, ob es im Vertrag vereinbart ist. Allerdings stellt sich die Frage, was es an einer Waschmachine zu warten gibt, das ist nicht üblich. Vielleicht wurde eine Reparatur umgelegt, was nicht möglich ist.

    Ich habe gerade noch einmal in die letzte Nebenkostenabrechnung bezüglich des Lifts geschaut.

    Ausgaben Instah. Lift - nicht umlagefähig

    Betriebskosten Lift - umlagefähig

    --> Das passt also schon einmal.

    Als genauen Grund für die Erhöhung der Kosten nennt die Hausverwaltung die Reparaturkosten und die Erhöhung der Strompreise zustande.

    • Die Stromkosten sind schon einmal nicht gerechtfertigt.
    • Bei den Reparaturkosten handelt es sich z.B. um den Austausch ein Lagers oder elektr. Bauteilen. Die genaue Regelung müsste im Mietvertrag stehen? Reparaturkosten sind ja Unterhaltungskosten, also auch nicht umlagefähig?

    Hallo zusammen,

    ich hoffe das Thema passt hier rein, ansonsten kann es gerne verschoben werden.

    Ich wohne zur Miete in einer Wohnung und im Haus gibt es einen Waschkeller mit Waschmaschinen.

    Anfang des Monats hat mein den Preis je Waschmarke von 1€ auf 2€ erhöht. Die Preiserhöhung wurde laut Hausverwaltung auf der Eigentümerversammlung beschlossen. Die Mieter finden eine Preissteigerung von 100% natürlich nicht so toll. Deshalb wollte ich hier gerne einmal nachfragen, was man gegen diesen starken Anstieg eventuell tuen kann.

    Die Waschmaschine hat keinen extra Strom- und Wasserzähler. Die entstandenen Kosten werden also in der Betriebskostenabrechnung anteilmäßig verrechnet.

    --> Dies kann also nicht der Grund, da gestiegenen Kosten ja bereits verrechnet werden.

    Ein genannten Punkt waren noch die Wartungskosten der Waschmaschinen.

    --> Diese sind doch aber gar nicht auf den Mieter umlegbar oder irre ich mich? Die Wartung für den Fahrstuhl ist zum Beispiel in meiner Nebenkostenabrechnung nicht enthalten.

    Ich denke, dass hier eventuell der Hausmeister nur abkassieren will.

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