Hallo Gemeinde,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in der neue Mieter im EG eingezogen sind, die Hunde mitgebracht haben. Keiner der anderen Mieter wurde gefragt, ob das für sie auch in Ordnung ist. Der Garten, der zum Haus gehört und als gemeinschaftliche Fläche genutzt wird, verkommt nun immer mehr zum Hundeklo. Die Hunde rennen dort frei herum und die Hinterlassenschaften, wenn sie denn vom Halter entdeckt werden, werden zwar weggeräumt (ohne sie danach zu neutralisieren), aber es bleiben natürlich immer Reste übrig, vor allem bei "weicheren" Geschäften. Auch das Urinieren findet überall statt, dessen Stellen überhaupt nicht "behandelt" werden - und wenn es dazu länger nicht regnet... Wie allg. bekannt ist, ist Hundekot ein Hauptträger für Keime und Parasiten, Urin schädigt zudem Rasen und Pflanzen, alles zusammen lockt auch noch Ungeziefer und evtl. fremde Tiere an. Die Hunde selbst wälzen sich auch in fremden Exkrementen, weswegen man auch nicht von ihnen angesprungen oder beschnüffelt werden will. Ergo: Man kann den Garten nicht mehr betreten! Es macht sicherlich keinen Spass, auf einem Liegestuhl zwischen Kot- und Urinresten zu sitzen oder sich anderweitig im Garten zu betätigen, geschweige denn barfuss zu laufen und Kräuter zu ernten. Die Hunde kläffen jeden längere Zeit an, der sich dem Garten nähert, haben also bereits "ihr Revier" beansprucht, ausserdem sind sie nie angeleint. Dazu kommt, dass sich immer wieder sämtl. andere Hundebesitzer samt Tieren in unserem Garten treffen, um dann gemeinsam Gassi zu gehen. Solange keine zunehmende Lärmbelästigung entsteht, können die Hunde von mir aus in deren Wohnung machen, was sie wollen. Aber den Garten als Hundeklo zu benutzen und sie ausserhalb der Wohnung nicht anzuleinen, nach allem zu kläffen, was sich nähert (die Halter haben null Kontrolle über sie, es scheint auch kein Interesse zu bestehen, daran etwas zu ändern), geht m.E. nach zu weit. Wie sehen Sie das und wie könnte man dem Vermieter begegnen, der dies ja offensichtlich genehmigt hat, ohne dass es zu Streit kommt, vielmehr zu Einsicht und Rücksicht? Niemand hat etwas gegen die Mieter oder Hunde direkt, jedoch gegen die Verunreinigungen.
Gibt es dazu auch eine spez. Rechtsprechung?
Vielen Dank im voraus.