Gute Idee, Fruggel, dankeschön!
Beiträge von speedy-lisa
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Nächste Woche hätte ich zwar die Möglichkeit, den Vermieter zu treffen, aber meinst du, es wäre schriftlich doch besser?
Also Hundegeschäfte direkt im Garten, wo sich andere Menschen, ab und an auch Kinder aufhalten und sich frei bewegen wollen, finde ich schon sehr schlimm, Gründe siehe oben. Und der Gestank ist mit nichts mit dem von Wildtieren vergleichbar, da diese sich i.d.R. natürlich ernähren.
Ich werde wohl erst mal mit dem Vermieter reden, auch zwecks Leinenpflicht. Das scheint ja von Bundesland zu Bundesland bzw. sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich zu sein. Eigntlich wollte ich auch nicht gleich mit dem Anwalt kommen. Ich hoffe, dass es sich so regeln lässt.
Danke für deine Antwort.
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Hallo Gemeinde,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in der neue Mieter im EG eingezogen sind, die Hunde mitgebracht haben. Keiner der anderen Mieter wurde gefragt, ob das für sie auch in Ordnung ist. Der Garten, der zum Haus gehört und als gemeinschaftliche Fläche genutzt wird, verkommt nun immer mehr zum Hundeklo. Die Hunde rennen dort frei herum und die Hinterlassenschaften, wenn sie denn vom Halter entdeckt werden, werden zwar weggeräumt (ohne sie danach zu neutralisieren), aber es bleiben natürlich immer Reste übrig, vor allem bei "weicheren" Geschäften. Auch das Urinieren findet überall statt, dessen Stellen überhaupt nicht "behandelt" werden - und wenn es dazu länger nicht regnet... Wie allg. bekannt ist, ist Hundekot ein Hauptträger für Keime und Parasiten, Urin schädigt zudem Rasen und Pflanzen, alles zusammen lockt auch noch Ungeziefer und evtl. fremde Tiere an. Die Hunde selbst wälzen sich auch in fremden Exkrementen, weswegen man auch nicht von ihnen angesprungen oder beschnüffelt werden will. Ergo: Man kann den Garten nicht mehr betreten! Es macht sicherlich keinen Spass, auf einem Liegestuhl zwischen Kot- und Urinresten zu sitzen oder sich anderweitig im Garten zu betätigen, geschweige denn barfuss zu laufen und Kräuter zu ernten. Die Hunde kläffen jeden längere Zeit an, der sich dem Garten nähert, haben also bereits "ihr Revier" beansprucht, ausserdem sind sie nie angeleint. Dazu kommt, dass sich immer wieder sämtl. andere Hundebesitzer samt Tieren in unserem Garten treffen, um dann gemeinsam Gassi zu gehen. Solange keine zunehmende Lärmbelästigung entsteht, können die Hunde von mir aus in deren Wohnung machen, was sie wollen. Aber den Garten als Hundeklo zu benutzen und sie ausserhalb der Wohnung nicht anzuleinen, nach allem zu kläffen, was sich nähert (die Halter haben null Kontrolle über sie, es scheint auch kein Interesse zu bestehen, daran etwas zu ändern), geht m.E. nach zu weit. Wie sehen Sie das und wie könnte man dem Vermieter begegnen, der dies ja offensichtlich genehmigt hat, ohne dass es zu Streit kommt, vielmehr zu Einsicht und Rücksicht? Niemand hat etwas gegen die Mieter oder Hunde direkt, jedoch gegen die Verunreinigungen.
Gibt es dazu auch eine spez. Rechtsprechung?
Vielen Dank im voraus.
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Die Heizkostenabrechnung liegt mir vor, aber es waren keine Ableseprotokolle dabei.
Die Abweichung der qm beträgt ca. 12 %. Ich frage mich nur, warum das im Bauplan - nach Aussage des Vermieters, ich hatte auch da keine Einsicht - falsch angegeben ist (falls ich richtig liege).
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Danke Köbes, das weiss ich. Ich weiss aber weder, ob der Kaltwasser- noch der Warmwasserverbrauch stimmen, da ich die Ablesewerte nicht habe (da nicht in meiner Wohnung und mehrmalige Zähleraustausche). Ich habe lediglich die Ablesewerte meiner Heizungen, welche auch richtig waren. Daher wollte ich wissen, ob die Warm- und Kaltwasserableseprotokolle grundsätzlich angefordert werden dürfen in Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung.
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O.k. Könnte mir wenigstens schon mal jemand sagen, ob man für Kalt- und Warmwasser Ableseprotokolle fordern darf/ muss?
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Hallo zusammen,
blicke bei meiner NK-Abrechnung nicht ganz durch.
a) Wenn man sich bei der angegebenen Warmwassermenge V unsicher ist, kann man dann ein Ableseprotokoll beim Vermieter verlangen? Als Mieter hat man ja normalerweise keine Kontrolle über diese Ablesewerte.
b) Was würdet ihr machen, wenn ihr eure Wohnung von zwei verschiedenen Leuten ausmessen lasst und sich beidesmal herausstellt, dass diese Werte mind. 4 qm von denen im Mietvertrag abweichen (trotz inkl. 50% Balkonanteil)? Laut Vermieter sind im Mietvertrag die qm angegeben, die auch im Bauplan stehen.
Es beruhen lassen oder auf Berichtigung bestehen? Der Vermieter hatte mir schon gedroht, dass ich dann einen eventuellen Gutachter bezahlen müsste. Wie sieht das rechtlich aus? Was, wenn sich dann herausstellt, dass die qm im Mietvertrag doch stimmen?
c) Wenn für Frischwasser und Warmwasser jeweils verschiedene Unternehmen zuständig sind, wie kann man seinen Eigenanteil an Frischwasser, das nach Abzug des Warmwassers übrig bleibt, ausrechnen? In meiner NK-Abrechnung stehen zwar cbm und der entsprechende prozentuale Anteil drin, aber wie der Vermieter auf diese Werte kommt, weiss ich bis heute nicht. Also über qm nicht, das habe ich überprüft. Bleiben nur noch die Ablesewerte und diese liegen mir nicht vor.
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Vielen Dank, Leipziger82, das hilft mir weiter.
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Die kalten Betriebskosten wurden nach Personenmonaten berechnet. Wenn ich sie nach Wohnfläche umlege, würde ich statt einer Nachzahlung ein Guthaben bekommen, da es über 200 € weniger wären. Fragt sich nun, ob die Umlage nach Personenmonaten eine "angemessene Kostenverteilung" ist.
("Der Vermieter kann den Umlageschlüssel nach billigem Ermessen ändern, wenn eine angemessene Kostenverteilung oder dringende Gründe einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung dies erfordern.")
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Danke Köbes. Nachdem ich das jetzt mal ausgerechnet habe, würde ich, wenn ich nicht auf Personenmonate, sondern auf qm umlege, teilweise die Hälfte sparen... Das ist ein Unterschied!
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Hallo liebe Community,
ich bin speedy-lisa und ganz neu hier, habe natürlich auch gleich eine Frage
.Unter Betriebskosten in meinem Mietvertrag steht folgendes:
"Die Umlage der Betriebskosten erfolgt nach dem Verhältnis der jeweils tatsächlichen Wohnflächen. Der Vermieter kann den Umlageschlüssel nach billigem Ermessen ändern, wenn eine angemessene Kostenverteilung oder dringende Gründe einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung dies erfordern."
Nun habe ich eine NK-Abrechnung erhalten, in der die Kalt-/Warmwasser- und Heizungskosten nach Verbrauch und Fläche abgerechnet wurden, was ja auch o.k. ist, aber die kalten Betriebskosten wie Müll, Grundsteuer und Versicherungen nach Personenmonaten (mit Nachkommastellen??).
Ist das dann so zulässig? Und eher vorteilhaft oder nachteilig? Würdet ihr hier reagieren? (Ich habe die kleinste Wohnung im Haus + den geringsten Müllverbrauch)
Danke schon mal für eure Antworten.
speedy-lisa
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