Belästigung durch Hunde

  • Hallo Gemeinde,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in der neue Mieter im EG eingezogen sind, die Hunde mitgebracht haben. Keiner der anderen Mieter wurde gefragt, ob das für sie auch in Ordnung ist. Der Garten, der zum Haus gehört und als gemeinschaftliche Fläche genutzt wird, verkommt nun immer mehr zum Hundeklo. Die Hunde rennen dort frei herum und die Hinterlassenschaften, wenn sie denn vom Halter entdeckt werden, werden zwar weggeräumt (ohne sie danach zu neutralisieren), aber es bleiben natürlich immer Reste übrig, vor allem bei "weicheren" Geschäften. Auch das Urinieren findet überall statt, dessen Stellen überhaupt nicht "behandelt" werden - und wenn es dazu länger nicht regnet... Wie allg. bekannt ist, ist Hundekot ein Hauptträger für Keime und Parasiten, Urin schädigt zudem Rasen und Pflanzen, alles zusammen lockt auch noch Ungeziefer und evtl. fremde Tiere an. Die Hunde selbst wälzen sich auch in fremden Exkrementen, weswegen man auch nicht von ihnen angesprungen oder beschnüffelt werden will. Ergo: Man kann den Garten nicht mehr betreten! Es macht sicherlich keinen Spass, auf einem Liegestuhl zwischen Kot- und Urinresten zu sitzen oder sich anderweitig im Garten zu betätigen, geschweige denn barfuss zu laufen und Kräuter zu ernten. Die Hunde kläffen jeden längere Zeit an, der sich dem Garten nähert, haben also bereits "ihr Revier" beansprucht, ausserdem sind sie nie angeleint. Dazu kommt, dass sich immer wieder sämtl. andere Hundebesitzer samt Tieren in unserem Garten treffen, um dann gemeinsam Gassi zu gehen. Solange keine zunehmende Lärmbelästigung entsteht, können die Hunde von mir aus in deren Wohnung machen, was sie wollen. Aber den Garten als Hundeklo zu benutzen und sie ausserhalb der Wohnung nicht anzuleinen, nach allem zu kläffen, was sich nähert (die Halter haben null Kontrolle über sie, es scheint auch kein Interesse zu bestehen, daran etwas zu ändern), geht m.E. nach zu weit. Wie sehen Sie das und wie könnte man dem Vermieter begegnen, der dies ja offensichtlich genehmigt hat, ohne dass es zu Streit kommt, vielmehr zu Einsicht und Rücksicht? Niemand hat etwas gegen die Mieter oder Hunde direkt, jedoch gegen die Verunreinigungen.

    Gibt es dazu auch eine spez. Rechtsprechung?

    Vielen Dank im voraus.

  • und wie könnte man dem Vermieter begegnen

    Informiere den Vermieter zunächst sachlich über die Zustände. Schreibe ihm einen Brief oder E-Mail und beschreibe ausführlich, was alles vor sich geht. Aber das sollte eigentlich normal und selbstverständlich sein, ihn in Kenntnis zu setzen, sodass er die Möglichkeit hat, etwas zu unternehmen.

  • Es ist ja vollkommen ausreichend, den Hundekot zu entfernen, ohne großartig zu desinfizieren. Urin von Hunden ist relativ geruchsneutral und wird in der Regel auch sofort vom Erdboden aufgenommen. Schlimm für den Rasen wird das auch nur, wenn es sich um ca. 5 Hunde handelt, die immer nur auf eine Stelle pinkeln. Im Normalfall ist es sogar umgekehrt: Bei einer geringen Urinkonzentration hat das sogar eine düngende Wirkung für den Rasen. Gleiches gilt für minimale Kotreste.

    Klar, der Gemeinschaftsgarten sollte nicht als Hundetoilette benutzt werden, aber wenn die Hunde draußen spielen, kann das schon mal passieren.

    Oder anders:

    Ich wohne selbst am Stadtrand. "Hinterlassenschaften" von Tieren, wie Füchsen, Waschbären, Eichhörnchen, Vögeln oder Katzen sind hier die Normalität und sorgen nicht für einen stinkenden und beschädigten Rasen.

    Hier kann nur der Vermieter für Klarheit sorgen. Unangeleinte Hunde gehen in meinen Augen auch nicht. Es ist auch nicht gut, wenn der Garten bewusst als Hundetoilette genutzt wird und die Tiere keinen anderen Auslauf haben. Das Bellen ist halt schwierig. Das macht jeder Hund aus verschiedensten Gründen.

    Letztendlich ist es für Menschen, die keine Hunde mögen, relativ schwierig, sich mit so etwas zu arrangieren. Rechtlich gesehen wird es schwierig. Hier wäre lediglich die Durchsetzung der Leinenpflicht möglich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Fruggel

    Nächste Woche hätte ich zwar die Möglichkeit, den Vermieter zu treffen, aber meinst du, es wäre schriftlich doch besser?

    Leipziger82

    Also Hundegeschäfte direkt im Garten, wo sich andere Menschen, ab und an auch Kinder aufhalten und sich frei bewegen wollen, finde ich schon sehr schlimm, Gründe siehe oben. Und der Gestank ist mit nichts mit dem von Wildtieren vergleichbar, da diese sich i.d.R. natürlich ernähren.

    Ich werde wohl erst mal mit dem Vermieter reden, auch zwecks Leinenpflicht. Das scheint ja von Bundesland zu Bundesland bzw. sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich zu sein. Eigntlich wollte ich auch nicht gleich mit dem Anwalt kommen. Ich hoffe, dass es sich so regeln lässt.

    Danke für deine Antwort.

  • meinst du, es wäre schriftlich doch besser?

    Zumindest zusätzlich zum Gespräch, würde ich es schon schreiben. Er hat dann komplett alle Dinge aufgeführt, und kann nachher nicht sagen, du hättest ihm irgend was nicht mitgeteilt. Was man erzählt bekommt ist halt doch eher schneller wieder vergessen.

    Von einem Anwalt musst du ja nichts erwähnen. Wenn du mit dem Vermieter sprichst, formuliere das Ganze nicht als Beschwerde, sondern als eine Sorge, bei der du den Vermieter gern um seine Hilfe bitten möchtest. Meistens erfährt man dann eher ein Entgegenkommen und Hilfe, denn helfen wollen tut man gern, helfen müssen, weniger gern.

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