Miete zu spät bezahlt - Vermieter hat gekündigt

  • Hallo,

    ein Bekannter von mir hat ungefähr 20 mal seine Miete zu spät bezahlt.

    Zwar erfolgte die Zahlung immer im selben Monat aber teilweise mit Verzögerung von zwei Wochen.

    Der Vermieter hat immer rumgemeckert, dass ihm das nicht gefällt und hat auch einmal eine Abmahnung deswegen geschickt.

    Nun hat der Vermieter meinem Bekannten gekündigt und meint er muss daher fristgerecht in ein paar Monaten ausziehen.

    Mich interessiert, ob dass der Vermieter darf oder ob das unzulässig ist.

    Ich meine der Vermieter hat es sehr oft hingenommen, dass die Miete zu spät bezahlt wurde (ca. 20 mal), tritt dann nicht so etwas ein wie Gewohnheitsrecht oder so?

    Was kann mein Bekannter gegen die Kündigung tun?

    Welche Möglichkeiten kann er nutzen, um noch möglichst lange in seiner Wohnung zu bleiben?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht, vor allem wenn der Vermieter"gemeckert" und das Verhalten auch abgemahnt hat.

    Regelmäßig seine Miete zu spät zu zahlen, ist ein Kündigungsgrund, es gehört zu den vertraglichen Pflichten, die Miete im voller Höhe pünktlich zu bezahlen.

    Er sollte sich so schnell wie möglich eine neue Wohnung suchen, wenn alles Rauszögern kostet auch Geld. Kosten für eine Räumungsklage kann man anhand der Kaltmiete in Rechnern im Internet nachrechnen.

  • und hat auch einmal eine Abmahnung deswegen geschickt.

    Das dürfte der wichtigste Punkt, natürlich neben den verspäteten Zahlung sein, wodurch mindestens die fristgerechte Kündigung rechtens ist, evtl. sogar die Fristlose.

    Was kann mein Bekannter gegen die Kündigung tun?

    Na ja, den Rechtsweg beschreiten mit evtl. wenig Aussicht auf Erfolg und relativ hohen Kosten.

    Eine trickreiche Anwalt könnte auf die Idee kommen das der Mieter die Abmahnung nie erhalten hat, aber wie aussichtsreich das ist......?

    Welche Möglichkeiten kann er nutzen, um noch möglichst lange in seiner Wohnung zu bleiben?

    Er könnte sich letztlich natürlich vom Gerichtsvollzieher bei der Wohnungsräumung aus der Wohnung tragen lassen, aber dazu würde ich nicht raten.

  • Im Rahmen der Interessenabwägung kann beispielsweise zu Gunsten des Mieters gewertet werden, dass der Vermieter das unpünktliche Zahlungsverhalten des Mieters jahrelang geduldet hat (BGH 04.05.2011 Az. VIII ZR 191/10).

    Hüstel, wie ich bereits an andere Stelle vermerkt habe gibt es in der deutschen Zivilrecht eigentlich keine pauschalen Aussagen, die im Einzelfall und an anderer Stelle nicht durchaus auch anderes entschieden werden könnten........

    Daher besteht die Frage eigentlich immer nur darin wie man die Chancen im konkreten Fall einordnet. Meiner Meinung und nachdem wie du das beschrieben hast, nach wie vor leider eher schlecht.

    Schon weil es ja offenbar nicht so war, das die verspäteten Zahlung unwidersprochen hin genommen wurden.

    Bleibt die Frage ob man über diese Brücke gehen würde....? Ich sehr wahrscheinlich nicht, aber das muß am Ende jeder selber entscheiden.

  • dass der Vermieter das unpünktliche Zahlungsverhalten des Mieters jahrelang geduldet hat (BGH 04.05.2011 Az. VIII ZR 191/10).

    Das Urteil ist nicht geeignet. Denn dort ging es im Gegensatz zu dieser Frage hier um eine fristlose Kündigung. Und das macht einen großen Unterschied, denn für eine fristlose Kündigung gelten ganz andere Bewertungsmaßstäbe. Eine fristgerechte Kündigung nach vorheriger Abmahnung ist durchaus möglich, da es nun mal eine Pflichtverletzung ist, die Überweisung nicht bis zum 3. Werktag des Monats auszulösen. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Vermieter es eine Weile duldet.

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