dass es um das Protokoll zum Einzug geht, nicht das zum Auszug. Somit ist die Klausel eh so zu bewerten, wie wenn sie im Vertrag stehen würde.
Ja es geht hierbei um das Protokoll zum Einzug. Meine Frage ist ob der Vermieter in jedem Fall jetzt verlangen kann , das die Wohnung neu gestrichen werden muss, egal wie der Zustand ist, oder ob es immernoch auf den Abnutzungsgrad ankommt. Vielen Dank schonmal für die vielen Antworten.
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