Renovierungsklausel in Übergabeprotokoll

  • dass es um das Protokoll zum Einzug geht, nicht das zum Auszug. Somit ist die Klausel eh so zu bewerten, wie wenn sie im Vertrag stehen würde.

    Ja es geht hierbei um das Protokoll zum Einzug. Meine Frage ist ob der Vermieter in jedem Fall jetzt verlangen kann , das die Wohnung neu gestrichen werden muss, egal wie der Zustand ist, oder ob es immernoch auf den Abnutzungsgrad ankommt. Vielen Dank schonmal für die vielen Antworten.

    Bitte kein Vollzitat

  • Meine Frage ist ob der Vermieter in jedem Fall jetzt verlangen kann , das die Wohnung neu gestrichen werden muss, egal wie der Zustand ist, oder ob es immernoch auf den Abnutzungsgrad ankommt.

    Das richtet sich alleine danach, ob die Klausel eine AGB ist oder eine Individualvereinbarung.

    Ist der Vermieter gewerblich unterwegs, dann ist es eine AGB, wenn es ein Privatvermieter ist, dann ist es schon schwieriger. Eine abschließende Beurteilung ist so oder so nicht möglich.

  • Mmh OK danke. Also kann man dazu pauschal nichts sagen ?


    Im Prinzip legt der Vermieter eine Verpflichtende Endrenovierung fest ohne das der tatsächliche zustand der Wohnung berücksichtigt wird. Das ganze ist auch gedruckt und nicht handgeschrieben im Übergabeprotokoll.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • das die Wohnung neu gestrichen werden muss, egal wie der Zustand ist, oder ob es immernoch auf den Abnutzungsgrad ankommt

    Es muss normalerweise immer vom Abnutzunggrad abhängen. Und das muss auch aus dem Vertragstext hervor gehen. Andernfalls könnte die Renovierungsklausel vielleicht insgesamt unwirksam sein.

    Das nur als allgemeine Information. Wie es konkret für deinen Vertrag aussieht, müsstest du im Zweifel bei einem Anwalt nachfragen.

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