Einsicht in Protokoll der Brandschutz-Begehung

  • Hallo zusammen,

    vor einigen Wochen wurde bei uns im Haus (Mietshaus mit ca. 35 Parteien) eine Brandschutz-Begehung durch die örtliche Feuerwehr durchgeführt. Es wurden einige Mängel festgestellt, z.B. blockierte Fluchtwege und klemmende Brandschutztüren, dennoch ist seit Wochen nichts passiert.

    Weiß jemand von Euch

    1. ob ich als betroffener Mieter ein Anrecht auf Einsicht in das Protokoll der Begehung habe und

    2. wie die Geschichte hier jetzt weitergeht. Ich habe den vagen Verdacht, dass da was unter den Teppich gekehrt wird.

    Danke schon mal,

    bye

  • 1. ob ich als betroffener Mieter ein Anrecht auf Einsicht in das Protokoll der Begehung habe

    Nein.

    wie die Geschichte hier jetzt weitergeht

    Die Feuerwehr wird sicherlich erneut kommen um die Umsetzung der Maßnahmen kontrollieren. Du kannst der Feuerwehr natürlich auch eine Info zukommen lassen, dass noch nichts passiert ist.

  • Servus Fruggel,

    danke für die Antwort ... ich wollte erst mal abwarten, was passiert, deshalb hat's mit der Antwort ne Weile gedauert.

    Also die Feuerwehr war bisher nicht hier und hat auch erst nach meiner Anfrage, wie das denn jetzt weitergehen soll, bei der Hausverwaltung den Status nachgefragt.

    Passiert ist - bis auf ein Rundschreiben - bis jetzt sonst nichts weiter.

    Noch nicht einmal eine klemmende Brandschutztür (was seit Ende September 2021 bekannt ist) hat bis heute jemanden interessiert.

    In meinen Augen mal wieder ein typischer Fall von "ach, das haben wir ja gar nicht gewusst" bzw. "dafür sind wir nicht zuständig" falls was passiert.

    Hast Du irgend eine Idee, an wen man sich da wenden kann (ausser der Lokalpresse)?

    Ist ja schon traurig genug, dass man sich da als Mieter drum kümmern muss. Es kann doch nicht so einfach sein sich da durch Ignorieren einfach aus der Verantwortung zu stehlen, oder?

    ciao,
    -ds-

  • Man könnte sich noch an das Bauamt wenden und die Sache dort zur Kenntnis geben. Aber ansonsten hat man als Mieter nur selten eine Handhabe, da sich die Pflicht in der Regel nicht aus dem Mietrecht ergibt, sondern aufgrund anderer Verordnungen.

  • Hi, dann mach ich mal weiter ...

    So wie es aussieht, muss ich scheinbar in der Tat mal das Bauamt konsultieren.

    Eine mündliche Aufforderung die Feuertreppe zu räumen weil ich mich beschwert hätte, ist bisher immer noch nichts passiert. Der Mobbingversuch ist zwar fehlgeschlagen, die betreffende Person zeigt allerdings auch keine Einsicht in irgendein Fehlverhalten.

    In dem Zusammenhang: wie wäre denn der "normale" Ablauf in so einem Fall?

    Meine Vorstellung war immer, dass wenn die Feuerwehr schon eine Mängelliste erstellt und der Hausverwaltung zukommen lässt, dass die Behebung dieser Probleme und Mängel innerhalb eines bestimmten Zeitraums auch kontrolliert wird.

    Aber scheinbar liege ich in meiner Naivität wieder mal falsch. Wer kann mir denn da verbindlich Auskunft geben? Das Bauamt?

    Liebe Grüsse,

    -ds-

  • Wer kann mir denn da verbindlich Auskunft geben? Das Bauamt?

    Ja das Bauamt. Ich wüsste nicht, wer sonst zuständig sein könnte. Außer du fragst mal bei der Feuerwehr nach. Man kann als Mieter auch nichts gegen den Vermieter unternehmen, weil seine Pflicht nicht aus dem Mietrecht entsteht sondern durch andere Verordnungen.

  • Hi,

    danke ... das werde ich dann mal machen.

    Klar, ist kein Thema für Mietrecht, betrifft aber die Mieter. Leider ist zu dem Thema so gut wie nichts zu finden. Vermutlich weil es vielen egal ist oder sie es nicht mitbekommen. Nur wenn dann wieder mal Sachschaden entsteht oder sogar Menschen geschädigt werden, hört man wieder mal was davon. Eigentlich ein Unding ...

    ciao,

    -ds-

  • wie die Geschichte hier jetzt weitergeht.

    Was Du meinst nennt sich Brandschau und wird von der Feuerwehr unter der Beteiligung von dem Bauamt durchgeführt.

    Es wurden einige Mängel festgestellt,

    Bei Mängel sind diese in einer festgelegten Frist zu beseitigen und es wird eine sogenannte Brandnachschau durchgeführt.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Servus,

    ja ... das dachte ich auch. Ist aber nicht so ... zumindest nicht bei uns hier.

    Die Begehung erfolgte durch die Feuerwehr, deshalb ist lt. Bauordnungs-Amt die Feuerwehr für eine Nachverfolgung zuständig. Wie diese erfolgt, ist scheinbar nirgendwo festgelegt. Auch Fristen scheint es nicht zu geben. Anscheinend reicht es aus, wenn Feuerwehr einfach nur annimmt, dass die Mängel behoben wurden.

    Das Bauordnungs-Amt meinte zudem, dass es ein Schwachpunkt wäre, dass ich nur Mieter wäre - was immer das heißen mag. Der Sachbearbeiter meinte noch, ich solle mich doch an die Feuerwehr wenden (siehe oben) ...

    Auf unseren Fall bezogen: angeblich (mündliche Mitteilung an einen Dritten) erfolgte irgendwann eine weitere Begehung und alles wäre ok gewesen. Von dieser Begehung hat niemand etwas mitgekommen, die Brandschutztür klemmt nach wie vor und auch sonst wurde m.E. nichts behoben. Damit scheint der Fall für die Hausverwaltung erledigt zu sein.

    Das Schlimme ist: ich bekomme keine konkrete Aussage, wie "wir haben das überprüft, alles ist in Ordnung", "wissen wir, ist ok ...", "kein Problem, da übernehmen wir die Verantwortung falls was passiert ..." ...

    Denn: laut Bauordnungs-Amt ist immer der Verursacher für evtl. Schäden verantwortlich.

    Naja ... haken wir das ab. Ein weiterer Fall für "das haben wir nicht gewusst" ...

    ciao, danke für eure Tipps und die Rückmeldungen,

    -ds-

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