Servus,
ja ... das dachte ich auch. Ist aber nicht so ... zumindest nicht bei uns hier.
Die Begehung erfolgte durch die Feuerwehr, deshalb ist lt. Bauordnungs-Amt die Feuerwehr für eine Nachverfolgung zuständig. Wie diese erfolgt, ist scheinbar nirgendwo festgelegt. Auch Fristen scheint es nicht zu geben. Anscheinend reicht es aus, wenn Feuerwehr einfach nur annimmt, dass die Mängel behoben wurden.
Das Bauordnungs-Amt meinte zudem, dass es ein Schwachpunkt wäre, dass ich nur Mieter wäre - was immer das heißen mag. Der Sachbearbeiter meinte noch, ich solle mich doch an die Feuerwehr wenden (siehe oben) ...
Auf unseren Fall bezogen: angeblich (mündliche Mitteilung an einen Dritten) erfolgte irgendwann eine weitere Begehung und alles wäre ok gewesen. Von dieser Begehung hat niemand etwas mitgekommen, die Brandschutztür klemmt nach wie vor und auch sonst wurde m.E. nichts behoben. Damit scheint der Fall für die Hausverwaltung erledigt zu sein.
Das Schlimme ist: ich bekomme keine konkrete Aussage, wie "wir haben das überprüft, alles ist in Ordnung", "wissen wir, ist ok ...", "kein Problem, da übernehmen wir die Verantwortung falls was passiert ..." ...
Denn: laut Bauordnungs-Amt ist immer der Verursacher für evtl. Schäden verantwortlich.
Naja ... haken wir das ab. Ein weiterer Fall für "das haben wir nicht gewusst" ...
ciao, danke für eure Tipps und die Rückmeldungen,
-ds-