Kosten der Heizungsabrechnung auf Mieter umlegen

  • Mein Vermieter macht die kombinierte Neben- und Heizkostenabrechnung selbst mit Hilfe einer Abrechnungssoftware Hausverwalter.

    Soweit ich weiß, muss der Mieter für die Nebenkostenabrechnung nichts bezahlen. Für die Heizkostenabrechnung darf er einen bestimmten Betrag veranschlagen, den er dann auf die Mietparteien umlegen darf. Meine Frage bezieht sich auf die Höhe dieser Summe.

    Die genaue Frage: Welchen Rechnungsbetrag darf ein Vermieter, der die Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten selbst macht, auf die Mietparteien umlegen? Steht da irgendwo irgendwas in irgendeinem Gesetz? Für unser 6-Familienhaus veranschlagt der Vermieter einen Betrag von 100 €, den er dann auf die 6 Mietparteien umlegt. Sind 100 € noch OK. Er klagt immer wieder, dass er viele Stunden an der Heiz- und Nebenkostenabrechnung zu arbeiten hat, was mich als Mieter ab eigentlich nicht kümmern muss.

    Im Mietvertrag steht ein Passus, der vermutlich wirksam ist: ..."die Kosten für die Berechnung und Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten" zählen zu den Betriebskosten.

    Im Haus gibt es 12 Kaltwasseruhren, 6 Warmwasseruhren, 6 Wärmemengenzähler (Wohnungsheizung) und einen Wärmemengenzähler Brauchwasser. Es wird 70% nach Verbrauch und 30% nach Fläche gerechnet. Sämtliche Wasseruhren und Wärmemengenzähler sind von einem Heizungsbauer gemietet. Da fallen natürlich Extrakosten an, die die Mietparteien bezahlen müssen.

  • Ich halte das für absolut gerechtfertigt und sehr günstig. Ein Abrechnungsdienst wäre erheblich teurer. Kosten liegen hier üblicherweise eher bei 30-50€/Wohneinheit, bei kleinen Häusern wie bei euch eher am oberen Ende.

  • Ich habe da nochmal genauer in die Heiz- und Nebenkostenabrechnung reingesehen. Das hätte ich eigentlich gleich einstellen sollen. Sorry.

    Allein für den Mess- und Abrechnungskram fallen für die 6 Mietpartei pro Jahr insgesamt folgende Kosten an:

    - Kosten für die 12 gemieteten Kaltwasseruhren = 133 €/Jahr

    - Kosten für die 7 Wärmemengenzähler und 6 Warmwasseruhren = 526 €/Jahr

    - Kosten für die WISO Hausverwalter Software = 56 €

    - Kosten für die Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten durch den Vermieter = 100 €

    Für eine Mietpartei fallen also pro Jahr folgende Kosten für die Miete der Wasseruhren, Wärmemengenzähler, Abrechnungssoftware und die Abrechnung durch den vermieter an:

    (133 + 526 + 56 + 100)/6 = 135,83 €

    Das ist alles durch Rechnungsbelege belegt. Wir kriegen alle Nebenkostenrechnungen (18 Seiten) als pdf-Dokument zugeschickt. Das finde ich gut.

    Meint ihr, das wäre preislich so OK?

  • Die andere Beträge für Miete sind auch marktüblich. Dass die Kosten für die Software umlagefähig sind, halte ich für sehr zweifelhaft und denke, dass das typische Verwaltungskosten sind, die nicht umlagefähig sind. Aber ich würde deshalb trotzdem keinen Stress machen, denn ohne die Software wird es der Vermieter am Ende einfach nicht mehr selbst machen und jemanden beauftragen, der dann noch deutlich teurer ist.

    Die Kosten für Verbrauchserfassung und Abrechnung sind erheblich, aber der Gesetzgeber meint, dass Mieter dadurch Heizenergie sparen. Die Kosten dürften durch die Pflicht zu fernablesbaren Geräten sowie die monatliche Verbrauchsinformationen noch mal deutlich ansteigen.

  • Ich habe eben interessehalber mal in die Abrechnungen geschaut, was der Mess-Dienstleister (überregional tätig) in unserem Objekt (3 WE) abgerechnet hat, bevor wir es übernommen und die Verträge gekündigt haben:

    278€ für den Abrechnungsservice Heizung, 140€ für 2 Wärmemengenzähler und 75€ für 7 Zähler Kaltwasser und 70€ für die Abrechnung Kaltwasser. Das waren Werte für 2017, also immerhin schon 5 Jahre her.

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