Gartennutzung und Wasserkosten - unklar

  • Hallo zusammen,


    Ich habe insgesamt zwei Anliegen, die sich in der kommenden Betriebskostenabrechnung wiederspiegeln wird und ich möchte gut aufgestellt sein:


    1: Wir sind im Haus drei Mietparteien, EG OG und DG.


    Lediglich die Mietpartei im EG hat das Recht auf Nutzung des Gartens.


    Muss ich trotzdem in der BKA die Grundsteuer zu 33,3% bezahlen? Fakt ist ja, dass ich nicht das gesamte Grundstück nutzen darf und kann.


    2:

    Jede Wohnung verfügt über einen Kaltwasserzähler, im Waschraum im Keller existiert jedoch nur ein Wasserhahn für die Wasserzufuhr für drei Waschmaschinen. Was den Strom angeht, hat der Vermieter drei Steckdosen zur Verfügung gestellt. Meine Frau und ich waschen im Jahr ca. 40 Mal, die Partei im EG 3x die Woche. Laut Produktinformationsblatt unserer Waschmaschine verbraucht diese im Schnitt 10m3 Wasser pro Jahr. Angenommen werden hierbei ca. 150 Waschladungen p.a. Somit wäre ich vielleicht bei ca. 2,5m3 Wasserbrauch. Wenn ich den normalen Wasserbedarf hinzuaddiere (40m3), sollte ich 45m3 nicht übersteigen.


    ist der Vermieter verpflichtet, im Waschkeller drei Wasserzähler zu installieren?


    Wäre ich in der Pflicht, auch höhere Kosten zu tragen?


    Vielen Dank

  • Hallo!

    Muss ich trotzdem in der BKA die Grundsteuer zu 33,3% bezahlen? Fakt ist ja, dass ich nicht das gesamte Grundstück nutzen darf und kann.

    Die Grundsteuer ist Teil der Betriebskosten. Vermieter kann sie auf die

    Mieter umlegen und das hat nichts mit der Gartennutzung zu tun.

    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:

    1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,

    hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;

    Die Grundsteuer darf auf die Mieter umgelegt werden

    Die Gartennutzung andere Baustelle, wäre im Mietvertrag zwischen Vermieter

    und Mieter zu regeln.

    Gruß



  • Für das Jahr 2020 hab ich die Nebenkostenabrechnung da, leider kenne ich meinen Verbrauchszählerstand bei Einzug (August) nicht, weshalb ich nicht sagen kann, was er mir hinzuaddiert hat, bzw. das Foto ist untergegangen irgendwo in der Cloud 😁


    Für das KJ 21 eher kann ichs eher bewerten, da mir alle Zahlen vorliegen. Da liegt mir aber bislang die Abrechnung nicht vor.


    wie sieht es aber rechtlich aus?


    Was die Grundsteuer angeht, hab ichs verstanden und setze da ein Häkchen dahinter. Danke

  • Ohne Prüfung der Abrechnung wirst du mit deiner Frage nicht weiter kommen. Denn es hilft nichts zu besprechen, wie man es abrechnen müsste. Sondern man mus sich anschauen, wie es der Vermieter tatsächlich abgerechnet hat und dann kann man entscheiden, ob das mit den gesetzlichen Vorschriften zusammen passt. Eventuell ist dafür dann auch eine Belegeinsicht beim Vermieter erforderlich.

    Genau genommen müsste der Vermieter Wasserzähler im Waschkeller installieren, das stimmt schon. Dennoch kann er die Abrechnung korrekt gemacht haben.

  • Soviel ich weiß kann Wasser (im Gegensatz zu Heizenergie) pauschalisiert werden.

    Damit erübrigen sich doch individuelle Wasserzähler, oder?

    Darüber, welcher Verteilungsschlüssel der gerechtere ist, kann man streiten - was steht denn im Mietvertrag? (Im Zweifelsfall gilt nämlich das.)

  • Soviel ich weiß kann Wasser (im Gegensatz zu Heizenergie) pauschalisiert werden.

    Ein einmal gewählter Verteilerschlüssel kann von einem Jahr zum anderen nicht einfach so nach Belieben geändert werden, sondern nur mit sachlicher Begründung und Vorankündigung.

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