Hallo zusammen,
Ich habe insgesamt zwei Anliegen, die sich in der kommenden Betriebskostenabrechnung wiederspiegeln wird und ich möchte gut aufgestellt sein:
1: Wir sind im Haus drei Mietparteien, EG OG und DG.
Lediglich die Mietpartei im EG hat das Recht auf Nutzung des Gartens.
Muss ich trotzdem in der BKA die Grundsteuer zu 33,3% bezahlen? Fakt ist ja, dass ich nicht das gesamte Grundstück nutzen darf und kann.
2:
Jede Wohnung verfügt über einen Kaltwasserzähler, im Waschraum im Keller existiert jedoch nur ein Wasserhahn für die Wasserzufuhr für drei Waschmaschinen. Was den Strom angeht, hat der Vermieter drei Steckdosen zur Verfügung gestellt. Meine Frau und ich waschen im Jahr ca. 40 Mal, die Partei im EG 3x die Woche. Laut Produktinformationsblatt unserer Waschmaschine verbraucht diese im Schnitt 10m3 Wasser pro Jahr. Angenommen werden hierbei ca. 150 Waschladungen p.a. Somit wäre ich vielleicht bei ca. 2,5m3 Wasserbrauch. Wenn ich den normalen Wasserbedarf hinzuaddiere (40m3), sollte ich 45m3 nicht übersteigen.
ist der Vermieter verpflichtet, im Waschkeller drei Wasserzähler zu installieren?
Wäre ich in der Pflicht, auch höhere Kosten zu tragen?
Vielen Dank