Hallo zusammen,
ich habe mich gerade schon im Internet wundgelesen was Bürgschaften angeht und wie diese aussehen.
Nun scheint das bei einem von mir abgeschlossenen Mietvertrag irgendwie komplett anders zu sein.
Ich habe vor knapp einem Jahr einen Mietvertrag abgeschlossen zusammen mit einer Freundin als WG, der Vermieter verlangte die üblichen Selbstauskünfte und Dokumente, sowie für sowohl meine Freundin als auch für mich einen Bürgen - für uns als Studenten verständlich.
Nun kam es aber nicht zu zwei extra Bürgschaftsverträgen sondern zu einer Eintragung der Bürgen im Mietvertrag im Bereich Mieter.
Nun steht dies dort aber wie folgt:
ZitatAlles anzeigenMietvertrag
zwischen
Vermieter X - Vermieter -
und
Name Freundin, Geboren am # in #
Adresse #
Name Mutter Freundin (Bürge), Geboren am # in #
Adresse #
Mein Name, Geboren am # in #
Adresse #
Name meiner Mutter (Bürge), Geboren am # in #
Adresse #. - Mieter -
kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande:
Wichtig dabei ist auch zu erwähnen, dass alle genannten Parteien den Mietvertrag auch unterschrieben haben und eine Kaution von 2 Monatskaltmieten hinterlegt wurde. Die damalige Verwaltung und der Vermieter wussten auch um diese Bürgschaft und haben diese so eingetragen.
Nun geht es mir vor allem um die Frage, sind dies nun eindeutig Bürgen, da dies so explizit in den Klammern dort steht oder doch Mitmieter?
Dies ist wichtig, da ich die Wohnung demnächst verlassen möchte und so die Frage aufkommt, wer die Kündigung mit unterzeichnen muss?
Wir wohnen leider beide 450 Kilometer entfernt von unseren Eltern und eine Kündigung müsste sonst erstmal durch ganz Deutschland reisen, was bei unseren Umständen erfahrungsgemäß auch mal Wochen braucht.
Grüße
John