Bürge als Mieter und Bürge im Mietvertrag

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich gerade schon im Internet wundgelesen was Bürgschaften angeht und wie diese aussehen.

    Nun scheint das bei einem von mir abgeschlossenen Mietvertrag irgendwie komplett anders zu sein.


    Ich habe vor knapp einem Jahr einen Mietvertrag abgeschlossen zusammen mit einer Freundin als WG, der Vermieter verlangte die üblichen Selbstauskünfte und Dokumente, sowie für sowohl meine Freundin als auch für mich einen Bürgen - für uns als Studenten verständlich.


    Nun kam es aber nicht zu zwei extra Bürgschaftsverträgen sondern zu einer Eintragung der Bürgen im Mietvertrag im Bereich Mieter.

    Nun steht dies dort aber wie folgt:

    Wichtig dabei ist auch zu erwähnen, dass alle genannten Parteien den Mietvertrag auch unterschrieben haben und eine Kaution von 2 Monatskaltmieten hinterlegt wurde. Die damalige Verwaltung und der Vermieter wussten auch um diese Bürgschaft und haben diese so eingetragen.

    Nun geht es mir vor allem um die Frage, sind dies nun eindeutig Bürgen, da dies so explizit in den Klammern dort steht oder doch Mitmieter?

    Dies ist wichtig, da ich die Wohnung demnächst verlassen möchte und so die Frage aufkommt, wer die Kündigung mit unterzeichnen muss?

    Wir wohnen leider beide 450 Kilometer entfernt von unseren Eltern und eine Kündigung müsste sonst erstmal durch ganz Deutschland reisen, was bei unseren Umständen erfahrungsgemäß auch mal Wochen braucht.


    Grüße

    John

  • Nun geht es mir vor allem um die Frage, sind dies nun eindeutig Bürgen, da dies so explizit in den Klammern dort steht oder doch Mitmieter?

    Wenn etwas nicht eindeutig ist, wird durch Vertragsauslegung ermittelt was gemeint ist. Hier ist aber durch die konkrete Benennung als Bürge in meinen Augen nichts auslegungsbedürftig.

    Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, könnt ihr natürlich alle gemeinsam unterschreiben. Originalunterschriften sind nicht unbedingt notwendig, man kann diese auch wirksam vertreten. Zur Sicherheit sollten dann einfach Vollmachtsurkunden beigelegt werden, die aber nicht der Schriftform selbst benötigen ( § 167 II BGB), also auch per Mail geschickt, ausgedruckt und beigelegt werden können.

  • Wir wohnen leider beide 450 Kilometer entfernt von unseren Eltern und eine Kündigung müsste sonst erstmal durch ganz Deutschland reisen

    Die anderen Mietparteien, welche im Vertrag aufgeführt sind und unterschrieben haben, können die Kündgung auch separat an den Vermieter schicken. Es muss nicht zwingend auf dem gleichen Papier sein. Hauptsache es kommen die Willenserklärungen von allen an, denn andernfalls ist eine Kündigung bei einer Personenmehrheit unwirksam.

    Man könnte die Bezeichnung "Bürge" im Vertrag auch so verstehen, dass diese Personen nicht in die Wohnung einziehen sollen, diese also nicht mit nutzen, aber für alle Pflichten des Vertrags mit verantwortlich sind. Der Wortlaut einer reinen Bürgschaftserklärung sieht anders aus.

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