Liebe Forenmitglieder,
folgender Fall: Ehegatten teilen nach Rechtskraft der Scheidung in einer gemeinsamen Erklärung nach §1568a Abs. 3 BGB dem Vermieter mit, dass die Frau (die zuvor nicht im Mietvertrag stand) in den Mietvertrag eintritt und der Mann ausscheidet. Vermieter fordert daraufhin Gehaltsnachweise der Frau sowie die Erlaubnis für eine Schufa-Auskunft. Hat der Vermieter diesbezüglich überhaupt einen Auskunftsanspruch? Da der §1568a Abs. 3 BGB ja explizit keine Zustimmung des Vermieters vorsieht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass er einen Anspruch auf die Informationen hat. Der Vermieter hat zwar ein Sonderkündigungsrecht i.V.m. § 563 Abs. 4 BGB, aber dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen, den es aber nicht gibt. Würdet Ihr dem Auskunftsersuchen Folge leisten?
Vorab danke.