Das ist sicherlich ein berechtigter Hinweis. Vermieter ist aber eine große Gesellschaft, ein persönliches Verhältnis kommt da nicht zustande. Bisher haben sich beide Ehegatten auch immer anstandslos verhalten und sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Aber die Art und Weise, mit welcher Selbstverständlichkeit der Vermieter Informationen anfordert, auf die er offensichtlich gar keinen Rechtsanspruch hat, verärgert die Ehegatten, weshalb diese nicht gewillt sind, die Auskünfte zu erteilen, es sei denn sie wären dazu verpflichtet.