Nebenkostenabrechnung - Frist bis Erhalt der Abrechnung

  • Guten Abend zusammen,


    mich würde mal folgendes interessieren:


    Wie lang hat ein Vermieter Zeit, die Nebenkostenabrechnung anzufertigen und an den Mieter auszuhändigen?


    Mal angenommen, es gilt folgender Abrechnungszeitraum:

    01.10.2020 bis 30.09.2021


    Danke.

  • Super, vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung.


    Ich wünsche, sofern man sich vorher nicht liest, einen guten Rutsch ins neue Jahr.


    Eine Rückfrage hätte ich zu dem Ganzen jedoch doch noch:


    was geschieht denn, wenn der Vermieter in der einjährigen Frist nach Ende des Abrechnungszeitraums (also bis 30.09.2022) die Nebenkostenabrechnung nicht angefertigt hat und man ein Guthaben / eine Rückzahlung erhalten hätte?

    Hat man als Mieter in dem Moment „den Kürzeren gezogen“?

    Und wie sieht es aus, wenn der Vermieter überhaupt keine Nebenkostenabrechnung anfertigen sollte?


    Lieben Dank im Vorfeld.

  • Weil noch keine Abrechnung vorliegt, läuft auch keine Verjährungsfrist (3 Jahre). Die Verjährung beginnt, wenn die Abrechnungsfrist durch Zustellung der Abrechnung beginnt. Guthaben müssen dem Mieter auch bei verspäeter Abrechnung überwiesen werden.

    Bitte kein Vollzitat

  • Weil noch keine Abrechnung vorliegt, läuft auch keine Verjährungsfrist (3 Jahre).

    Man spricht im Bezug auf die gestellte Frage juristisch nicht von Verjährung, sondern von Verwirkung. Der Vermieter hat sein recht verwirkt, eine Nachzahlung zu erhalten, wenn er die Abrechnung verspätet übergibt. Es geht hier aber vielmehr darum, was passieren könnte, wenn der Vermieter gar keine Abrechnung erstellen sollte.

  • Ich danke erst einmal für die zügigen sowie präzisen Antworten.


    Mal ein Forum, in welchem man sich vernünftig miteinander austauscht - ohne ggf. direkt - verzeiht mir diesen Wortlaut - „patzig“ zu werden :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!