Beiträge von Dan64

    Super, vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung.


    Ich wünsche, sofern man sich vorher nicht liest, einen guten Rutsch ins neue Jahr.


    Eine Rückfrage hätte ich zu dem Ganzen jedoch doch noch:


    was geschieht denn, wenn der Vermieter in der einjährigen Frist nach Ende des Abrechnungszeitraums (also bis 30.09.2022) die Nebenkostenabrechnung nicht angefertigt hat und man ein Guthaben / eine Rückzahlung erhalten hätte?

    Hat man als Mieter in dem Moment „den Kürzeren gezogen“?

    Und wie sieht es aus, wenn der Vermieter überhaupt keine Nebenkostenabrechnung anfertigen sollte?


    Lieben Dank im Vorfeld.

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