Mietvertrag kündigen und Fristen

  • Hallo,

    wir haben zwischen den Jahren und möchte noch dieses Jahr bzw. diesen Monat wirksam kündigen? Wie verhält es sich damit?

    wie verhält es sich mit der Kündigung, wenn ich nun noch diesen Monat kündigen möchte? Es sind Feiertage und von der Hausverwaltung ist sicherlich keiner da und auch am Montag nicht ( bzw. weiß man ja nicht?!). Kann man da einfach trotzdem den Brief in den Briefkasten oder persönlich einwerfen? Woher sollen die dann wissen (ohen Stempel der Post mit Datum), dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist?


    Der 3. ist ja der Montag, aber Samstag ist ja Feiertag.

  • Eine Kündigung für Dezember ist fristwahrend bis zum 05.01.2021 möglich, da weder Samstag noch Sonntag ein Werktag sind.

    Ein Brief der per Post zugestellt worden ist, gilt noch am selben Tag als zugegangen, da man dann noch mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger rechnen kann. Dies gilt nicht, wenn du den Brief nach Geschäftsschluss um 22 Uhr einwirfst. Wenn du die Kündigung also morgen per Einwurfschreiben abschickst wird es kein Problem sein. Sonst kannst du den Brief auch mit einem Zeugen morgen Vormittag in den Briefkasten werfen. Dann gilt der Brief auch als zugestellt, selbst wenn die Betriebsurlaub haben.

  • Ah vielen Dank!

    Wennn man bis (inschließlich?) 5.1 Zeit hat, würde auch evtl. Feitag per Post ausreichen (ist nicht weit weg)?


    Ich sollte aber kein Postweg machen, wo der Empfänger etwas entgenimmt? Mir fällt gerade nicht diese Form ein (Mit Rückschein?), da falls keiner da ist, geht der Brief doch wieder zurück?

    Istr Einwurf mit Rückschein ohne persönlichen Empfänger möglich?

  • Einwurfeinschreiben nennt sich das, was man machen sollte (hatte darkshadow schon geschrieben). Oder alternativ persönlich einwerfen mit einem Zeugen zusammen. Rückschein würde ja bedeuten, dass der Empfänger unterschreiben muss.

  • Wie kann man mit Einwurfeinschreiben beweisen, dass die Kündigung zugestellt wurde (rechtzeitig)? Kann man vom Briefboten auch eine betsätigung des einwurfs geschickt bekommen? Dann gilt ja, dass man damit rechnen kann, dass der Kasten geleert werden müsstem, falls tagsüber zugestellt wurde, richtig?

  • Wie kann man mit Einwurfeinschreiben beweisen, dass die Kündigung zugestellt wurde (rechtzeitig)?

    Bei der Online Sendungsverfolgung der Post sieht man das Datum, wann der Brief zugestellt wurde. Das genügt. Eine Bestätigung von Briefboten wird nicht übersendet.

  • Hallo,

    ich bin bei einer Hausverwaltung und diese möchte auch nicht die Adresse des Vermieters mitteilen. Frage mich ob ich die überhaupt für die Kündigung brauche, da die HV ja die Verwaltung übernommen hat.

    Für eine ordentliche Kündigung, reicht es dann den Namen des Vermieters als Anrede zu benutzen und als Adresse die der Hausverwaltung?

  • Es kann auch sein, dass es richtig ist, die Kündigung an die Hausverwaltung zu adressieren. Denn Hausverwaltungen manchen im Auftrag des Eigentümers oftmals auch die Verträge mit den Mietern. Wahrscheinlich kannst du dich daran orientieren, wer als Vertragspartner in deinem Vertrag steht.

  • Dann ist ja alles in Ordnung. Wenn die Hausverwaltung den Vermieter vertritt, dann ist sie auch berechtigt und verpflichtet, Kündigungen entgegen zu nehmen.

  • Wie schon von Fruggel gesagt, nimmst Du als Anschrift/Anrede genau 1:1 das, was in deinem Vertrag geschrieben steht.

    Aber die Anrede muss dann die HV sein oder geht der Name des Vermieters?

    Wenn der Vermieter - wie schon erwähnt - durch die Hausverwaltung vertreten wird, nimmst Du eben den Namen der HV

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Fruggel. Nochmal zur Überbringung der Kündigung. Denke EInwurschrieben ist am Sichersten. Wenn aber die Zeit für die Frist knapp ist, wieso kann ich die Kündigung nicht persänlich an die HV überreichen und mir evlt per Unterschrift den Erhalt bestätigen zu lassen? Dann braucht man doch keinen Zeugen?

  • Theoretisch ja. Praktisch kann es aber passieren, dass man dir die Unterschrift zum Erhalt der Kündigung nicht geben wird. Dazu besteht keine Verpflichtung. Und dann wärst du kein Stück weiter, falls du im Streitfall den Zugang nachweisen müsstest.

  • Ich vermute mal es reicht doch als Anrede auch Sehr geehrte Damen und Herren? Mir ist nicht klar, wen ich als Hausverwaltung ansprechen muss. Aber ich denke Damen und Herren tut es doch auch, doer?!

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