Ich vermute mal es reicht doch als Anrede auch Sehr geehrte Damen und Herren? Mir ist nicht klar, wen ich als Hausverwaltung ansprechen muss. Aber ich denke Damen und Herren tut es doch auch, doer?!
Beiträge von lambdchen
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Fruggel. Nochmal zur Überbringung der Kündigung. Denke EInwurschrieben ist am Sichersten. Wenn aber die Zeit für die Frist knapp ist, wieso kann ich die Kündigung nicht persänlich an die HV überreichen und mir evlt per Unterschrift den Erhalt bestätigen zu lassen? Dann braucht man doch keinen Zeugen?
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Also reicht die Adresse der HV?
Aber die Anrede muss dann die HV sein oder geht der Name des Vermieters?
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Ja im Mietvertrag steht der Name des Vermi3ters und dann der Zuatz "vertreten durch die HV XY"...
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Hallo,
ich bin bei einer Hausverwaltung und diese möchte auch nicht die Adresse des Vermieters mitteilen. Frage mich ob ich die überhaupt für die Kündigung brauche, da die HV ja die Verwaltung übernommen hat.
Für eine ordentliche Kündigung, reicht es dann den Namen des Vermieters als Anrede zu benutzen und als Adresse die der Hausverwaltung?
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Wie kann man mit Einwurfeinschreiben beweisen, dass die Kündigung zugestellt wurde (rechtzeitig)? Kann man vom Briefboten auch eine betsätigung des einwurfs geschickt bekommen? Dann gilt ja, dass man damit rechnen kann, dass der Kasten geleert werden müsstem, falls tagsüber zugestellt wurde, richtig?
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jo, aber man wird doch sofort gekündigt? Die fehlende Miete würde ich dann danach natürlich zahlen...
Aber durch auffälliges Verhalten könnte ich mit 2 Wocehn Frist gekündigt werden....
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Meistens will man ja als Mieter nicht gekündigt werden, aber falls doch, um bspw. die 3 Monate Frist zu umgehen (man hat aber noch nicht gekündigt, damit es nicht so offensichtlich ist), könnte man nicht eine fristlose Kündigung einfach provozieren?.EInfach Nachbar etwas auf die Pelle rücken (nur so, dass sie sich beschweren, Müll vor der Tür abladen,...). Klingt blöd, sollte doch aber einfach sein? Zuletzt kann man ja die Zahlung der Miete einfach einstellen, oder nicht?!
Wo ist das Problem?
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Ah vielen Dank!
Wennn man bis (inschließlich?) 5.1 Zeit hat, würde auch evtl. Feitag per Post ausreichen (ist nicht weit weg)?
Ich sollte aber kein Postweg machen, wo der Empfänger etwas entgenimmt? Mir fällt gerade nicht diese Form ein (Mit Rückschein?), da falls keiner da ist, geht der Brief doch wieder zurück?
Istr Einwurf mit Rückschein ohne persönlichen Empfänger möglich?
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Hallo,
wir haben zwischen den Jahren und möchte noch dieses Jahr bzw. diesen Monat wirksam kündigen? Wie verhält es sich damit?
wie verhält es sich mit der Kündigung, wenn ich nun noch diesen Monat kündigen möchte? Es sind Feiertage und von der Hausverwaltung ist sicherlich keiner da und auch am Montag nicht ( bzw. weiß man ja nicht?!). Kann man da einfach trotzdem den Brief in den Briefkasten oder persönlich einwerfen? Woher sollen die dann wissen (ohen Stempel der Post mit Datum), dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist?
Der 3. ist ja der Montag, aber Samstag ist ja Feiertag. -
Tatsächlich führe ich die DIskussion auch noch wonders. Und da ist man etwas anderer Meinung, sodass ich nun etwas verwirrt bin und nicht weiss was der beste Weg ist! Dort sagen dei Fotos sind auch wichtig und soll alles ausdrucken und mitschicken. Es sind aber relativ viele Fotos, da ich alles größeren Sachen am Parkett bspw fotografiert habe...
Ich weiß auch daher nicht, ob das reicht wenn ich dann in der Dokumenation einfach schreibe: "Diverse Flecken und Kratzer im Parkett."
Es sind ja mehrere Räume und etwas groß. Die Sachen die ich gefunden habe waren in den Räumen kreuz und quer. Also jetzt nicht nur wenige Dinge am Fenster oder so.
Mängel müssen nicht unbedingt behoben werden, aber e sgeht um die zur Lastlegung.
Etwas ratlos!
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Danke,
ich finde nur die Briefform etwas unangenhem. Weiter habe ich viel Fotos, die ausgedruckt auch nicht so scharf sind wie die originalen.
Kann ich das nicht einfach alles per mail schicken samt fotos und evtl nur die Dokumentation als Brief.
In der Mail und Dokumentation sollte ich doch die Mängel auflisten, welche dringlich wären und eben unwesentlich, einfach als Schutz bei meinem Auszug?
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Dnake an euch beiden! Leider ist das etwas unklar, auch ob ich mir damit selbst schade, und die Mängel, die ich jetzt aufliste dann bei meinem Auszug herangenommen werden...
Auch sind die Mängel überwiegend Abnutzung (denke ich), Flecken, Kratzer. Viele kleine Dinge, aber 2 größere Dinge, die auch repariert werden müssen.
Soll ich das einfach noch nachmelden? Und wie? Reicht eine email als Dokument / geht auch ohne Fotos?
Kann es sein, das dann bei solchen unwesentlichen Mängel der Vermieter mich dann belangt? Mich störts ja nicht, mach mir nur Sorgen bei meinem nächsten Auszug, was die beste Strategie ist.Also es sollte ja auch unterscheiden werden in Mängel, die sofort behoben werden sollten, und dann die die bloß aufgelistet werden.
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Die Hausverwaltung meinte schon, dasss ich das nicht mehr ins Protokoll aufnehemn kann, da das gestezlich nicht mehr. Alles schon unterschrieben.
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Ich habe leider versäumt ein paar Punkte mit ins Übergabeprotokoll aufzunehmen, die4 mir dort schon aufgefallen waren. Nach dem Einzug sind mir dann noch ein paar Dinge aufgefallen. Aber bei den mistens handelt es sch glaube ich um Abnutzung. Ich denk, das muss ich dem Verwalter nicht schreiben, oder?
Der Verwalter meinte, ich solle ihm eine email mit den Mängeln schreiben, und die Punkte die wichtg wären sie zu beheben solle ich benennen.
Erst beim 1. mal Duschen ist mir aufgefallen, dass der Wasserhahn kaputt ist, da er "abgeht".
Einer der elektrischen Rolläden macht beim Hochfahren am Ende sehr lauter Geräusche
Eines der Schiebefenster lässt sich nur schwer schließen und rastet manchmal nicht richtig ein.
Das wäre denke ich mal Sachen, die wichtig wären.
Die anderen Dinge denke sind nur Abnutzung und unwesentlich?
BSP: paar kleine Holzrisse und Abplätterung an den Holztüren.
etwas wackelige Griffe (handtuchhalterung und Fenster)
sowie sehr abgenutzte verschmutze Gummiabdichtungen in der Dusche.
verschmutze Fließenfugen und Fenster bspw...
2-3 kleinere Sprünge im Parkett (Parkett wurde abgeschliffen und auch so vermerkt)
Ich frage mich wo da die Grenze ist zu den Pflichten des Mieters ist. Denn ich bin tatsächlich immer in Wohnungen eingezogen die nicht sonderlich gut geputzt waren, wie eben die Fenster. Ich habe/musste immer die Fenster sehr sauber putzen bei meinem Auszug.
Da fühl ich mich schon ....
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Leider ist es so, dass ich anfangs die Mikrowelle tatsächlich selbst ersetzen wollte und einbauen wollte (da ich im Umzugstress war). Dabei musste ich mir das Teil genauer anschauen und habe versucht es rauszuziehen, dabei ist die Schraube und die Halterung (im Rahmen der Mikrowelle) welche mit dem Eibauschrank verbunden ist, kaputt gegangen. Hatte mich auch gewundert, wie die damals dort ein Schruube rienbekommen haben.
Man könnte es evtl das spo shehen, da ich auch einen Schaden gemacht habe, obwohl die Mikrowelle vorher einen Schaden hatte.
Wenn der Vermieter sowieso die Mirkwowelle aufgrund ersteren Schaden hätte ersezten müssen, spielt da mein Schaden noch eine Rolle?
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Hallo!
Ich habe nochmal explizit nachgeschaut.
Auf Seite 1 steht, dass die Wohnung "1 Singleküche" enthält. Danach folgt der Satz:
"Die Küche ist mit einer Einbauküche mit Elektrogeräten ausgestattet, Mikrowelle, Spülmaschine."
Am Ende des Vertrages heißt es:
"Der Mieter darf die eingebaute Einbauküche benutzen. Sollte ein Gerät defekt sein, so muss der Mieter dieses erstezen."
Also etwas nicht eindeutig, da hier evtl von einer "Überlassung" die rede sien könnte?
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Genau. Wie genau müsste denn das formuliert sein, dass laut Vertrag die EBK "zur Nutzung überlassen" wird.
Bei mir ist gleich ersichtlich dass die EBK zur Miete gehört, da sie explizit zu den vermieteten Gegenständen aufgeslistet wird. Am Ende des Vertrages, steht dann, dass
"die EBK benutzt werden darf. Und defekte Geräte ersetzt werden müssen." (wie oben erwähnt)
Nun heißt es ja, dass wenn die Küche nicht mitvermietet wird und zur Nutzung überlassen wird, das ich dann für Reparturen und Ersetzung aufkommen muss.
Allerdings steht ja nur, dass ich die Küche benutzen darf. Und nicht genau, dass sie mir überlassen wird. Allerdings wird ja gleich auf der 1. Seite die Küche als Gegenstände aufgelistet...
Also vermutlich etwas ungebau die Lage, aber wohl eher in Richtung, dass die EBK mitvermietet wurde...
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In der EBK ist eine Mikrowelle eingebaut. Diese hatte schon damals bei meinem EInzug nach paar maligen Benutzen einen kleinen Kurzschluss erlitten, sodass etwas Plastik geschmort wurde.
Meine Vermieterin meinte ich muss das über die private Haftpflichregeln regeln.
Laut Mietvertrag muss ich alle Elektrogeräte erstetzen, wenn diese kaputt sind.
Ist solch eine Klausel gültig, weil das ja unabhängig von meiner Benutzung ist oder ich diese eben aus Versehen kaputt gemacht habe.
Ist das dann nicht die Sache des Vermieters?
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Mein Umzug steht bevor und habe nochmal den Mietvertrag gnaz genau gelsesen.
Bei Schönheitsreperaturen steht explizit nur das Streichen der Wände/Decken! Weiterhin heißt eine Klausel bei Überlassung der Mietsachen bei Auszug, dass ich die Wohnung nur geräumt und komplett gestrichen übergeben zu habe.
Ich kann nirgends etwas von sauber lesen. Bedeutet, dasss das ich die Wohnung überhaupt nicht putzen brauche?
Ich werde verpflichtet die Wohnunng komplett zu streichen. Ich denke diese Klausel ist unwirksam, da ich doch nur bei Bedarf streichen muss?
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