Kündigung nach Abmahnung bei einer Teilzahlung von der Hälfte

  • Hallo,

    ich bin noch ziemlich neu in der ganzen Vermieter- Misere :)

    Wir sind seit ca. einem halben Jahr Vermieter eines Doppelhauses. Jetzt haben wir mit einer Mieterin allerdings schon Zahlungsprobleme.

    Sie hat für Mai und Juni keine Miete gezahlt. Nach der ersten Mahnung kam keine Reaktion. In der zweiten Mahnung und Abmahnung wurde eine Frist gesetzt die vollständige Miete (2Monate) auf ein gesetztes Datum zu zahlen. Jetzt hat sie zu diesem Datum zwar gezahlt allerdings nur die Hälfte sprich eine Monatsmiete.

    Ich habe mich schon überall durchgelesen aber werde daraus nicht ganz schlau. Eigentlich kann ich sie jetzt außerordentlich fristlos kündigen da sie die Schulden nicht vollständig "befriedigt" hat oder nicht? Oder fange ich wieder an sie zu Mahnen und abzumahnen?

    Um keine Missverstände zu erhalten:

    Wir haben das Gespräch gesucht welches aber abgelehnt wurde außerdem waren wir schon sehr geduldig und haben ihr mehr Zeit gelassen als nötig.

    Vielleicht hatte ja schonmal jemand so einen Fall?

    LG

  • . Eigentlich kann ich sie jetzt außerordentlich fristlos kündigen da sie die Schulden nicht vollständig "befriedigt" hat oder nicht?

    Wann du wegen Zahlungsverzug fristlos kündigen kannst, ist in § 543 II Nr. 3 BGB und § 569 III BGB geregelt. Da sie aktuell nur noch mit einer Monatsmiete im Verzug ist liegen diese Voraussetzungen nicht vor. Das mit den vollständig befriedigen gilt nur, wenn bereits eine fristlose Kündigung ausgesprochen ist.

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