MIetvertrag nach Jahren ändern oder ergänzen

  • Guten Abend Gemeinde,

    kurz vorweg eine kleine Einleitung:

    2015 habe ich de Mietvertrag NUR mit einer Jungen Dame abgeschlossen.

    2018 kam ihr Freund dazu.

    Mittlerweile möchte der Freund, was auch immer es für Gründe sein mag, auch sein Name im Mietvertrag stehen.

    Meine Frage ist ganz einfach:

    obwohl der Mietvertrag auf die Freundin damals war,
    könnte sich den im Nachhinein was negatives für mich als (Vermieter) im Fall der Fälle ergeben?

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen weiterhin einen schönen Abend

  • Wenn genau das gleiche drinsteht, nur zwei Personen statt einer als Vermieter, dann kann es Dir egal sein.

    Da das aber auch von Vermieterseite keinen Sinn macht: Aufpassen, was der wirkliche Beweggrund ist!

  • Wenn genau das gleiche drinsteht, nur zwei Personen statt einer als Vermieter, dann kann es Dir egal sein.

    Da das aber auch von Vermieterseite keinen Sinn macht: Aufpassen, was der wirkliche Beweggrund ist!

    ich danke Ihnen! Das ist ja mein Problem! Die haben seit 2016 keine Nebenkosten bezahlt und meinen, das wäre verjährt. Daher denke, dass diese zwei im Schilde was bewegen, was ich nicht weiß! Sonst kam SIE selbst nie auf so eine Idee!


    Er meint, alles so bleiben, nur er verlangt unbedingt das sein Name auch drauf ist -.-

    Des Weiteren habe ich gerade herausgefunden, dass man den Vertrag nicht einfach so beliebig ändern kann!

    Zitat entfernt wegen fehlender Quellenangabe. Bitte vor dem Schreiben die Forumregeln lesen!

  • Einer Vertragsveränderung (jeglicher Art) müsstest Du zustimmen. Und wie gesagt ist die Aufnahme einer weiteren Person i.A. unkritisch - aber aufpassen dass sich sonst nichts ändert (auch nicht an den Abmachungen zu Nebenkosten!).

  • Danke beppi: Vielleicht habe ich mich nicht wirklich gut ausgedruckt!


    ich bin Vermieter! Ich zahle die gesamten Nebenkosten, nur die Abschlagsrate von der Dame ist seit 4 Jahren zu wenig, weil der Freund auch "ohne unser Wissen" reingekommen und bei ihr wohnt.
    Wie schon gesagt, sie war damals ALLEIN gekommen, und erst später kam ihr Freund,

    natürlich wirds auch teurer ist ja logisch "doppelter Verbrauch"

    Ich weiß einfach nicht warum, wieso ihr Freund nun unbedingt ins Vertrag rein kommen möchte -.-

    Wie du schon sagst, es macht überhaupt keinen Sinn, nur wenn man etwas besichtigt was ich nicht weiß!


    Tut mir wirklich leid aber auf dem ipAd und Safari ist es schrecklich zu schreiben zudem kommt noch diese bldöe Autokorrektur!

    Ich bin: Vermieter und die Dame ist Mieter! So jetzt endlich hat er das gefressen -.-

  • Ich weiß einfach nicht warum, wieso ihr Freund nun unbedingt ins Vertrag rein kommen möchte

    Das ist ganz einfach. Er hat ohne im Vertrag zu stehen keine Rechte einer Mietpartei. Das bedeutet, wenn sich die beiden Trennen sollten, kann sie ihn sehr viel einfacher aus der Wohnung bekommen als wenn er auch im Vertrag steht. Für ihn ist das der Vorteil. Für die Freundin entsprechend eine schlechtere Position. Darüber ist sie sich aber wahrscheinlich nicht bewußt.

    Für dich als Vermieter ist der Vorteil, dass er auch mit in die Pflichten des Vertrags eintritt. Du kannst die Dinge also auch von ihm fordern, egal ob es um Zahlungen geht oder andere Pflichten.

    Du musst es für dich entscheiden. Das kann dir keiner abnehmen. Der Freund kann es jedenfalls nicht erzwingen. Wenn du oder die Freundlin nicht einverstanden sind, dann wird es nichts. Alle drei müsstet ihr unterschreiben für die Vertragsänderung.

  • Danke Fruggel !
    Mal eine Frage: kann ich als Vermieter einen Inkasso Unternehmen in Auftrag ordern,

    wenn die Mieter nicht die Nebenkosten zahlen, trotz mehrmaligen Anschreiben?

    Und wenn ja, wenn könnt ihr speziell für Vermieter empfehlen?

    Viele Grüße

  • Ja selbstverständlich darf man sich von einem Inkassounternehmen helfen lassen. Ob man diese zusätzlichen Kosten dann vom Mieter verlangen kann, sei mal dahin gestellt, denn das hängt von gewissen Voraussetzungen ab.

    Man sollte aber auch die rein theoretische Möglichkeit in Betracht ziehen, dass der Mieter gar nicht zur Zahlung verpflichtet ist, weil die Abrechnung vielleicht fehlerhaft ist. Im Zweifel ist es daher besser, sich an einen Anwalt zu wenden, denn dieser kann das im Gegensatz zu einem Inkasso prüfen. Und der Anwalt kann dann auch das Inkasso durchführen. Die Kosten sind gleich, da auch ein Inkasso nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz RVG abrechnet.

    Es ist auch möglich, dass man ohne Anwalt einen Mahnbescheid bei Gericht beantragt. Aber dabei sollte man sich sicher sein, dass die Forderung berechtigt ist.

    Ferner würde ich mit dem Mieter Kontakt aufnehmen, z.b. telefonisch, um zu erfragen, warum er nicht zahlt. Dies kann wertvolle Informationen bringen, die dann ein kluges Vorgehen ermöglichen.

  • Ferner würde ich mit dem Mieter Kontakt aufnehmen, z.b. telefonisch, um zu erfragen, warum er nicht zahlt. Dies kann wertvolle Informationen bringen, die dann ein kluges Vorgehen ermöglichen.

    Wir haben eigentlich schon soo oft mit der Mieter geredet, dieser stellt immer wieder die Behauptung das die Nebenkosten zuviel sind, fehlerhaft oder nicht richtig sind. Selbst die Firma die das abließt hat denen Bescheid gegeben, dass es sich um keinen Fehler handelt und alles der Richtigkeit sei.

    Es gibt Mieter, die einfach nach gewissen Jahren versuchen zu "schmarotzen" ! Selbst bin ich geduldig und man kann ganz normal reden, aber wenn solche Zweifelsaussagen kommen ect., dann hat es schon gewisse Grenzen eingenommen.Selbst die Miete für das Neue Jahr kam pünktlich zum 7 des Monats.

    Nun da ich sie mehrmals auf die Nebenkosten hingewiesen habe und keine Zahlung kommt, ist eine Abmahnung bzw. fristlose Kündigung möglich, da ein Verstoß gegen den Mietvertrag liegt.


    Viele Grüße

  • ist eine Abmahnung bzw. fristlose Kündigung möglich

    Nein. Bezüglich der Nachzahlung der Nebenkosten ist eine Kündigung nur unter gewissen Voraussetzungen möglich, und für eine fristlose noch eingeschränkter. Regulär ist das im Gesetz nicht vorgesehen. Wobei ich damit nicht sage, dass es unmöglich ist, sondern dass du es vielleicht mit einem Anwalt absprechen möchtest, wie es sich in deiner konkreten Situation verhält. Vielleicht ist es aber für den Mieter ja schon Denkzettel genug, wenn er mal Post von einem Anwalt bekommt oder den Mahnbescheid vom Gericht.

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