Mietminderung nach Wasserschaden

  • Mein Netter Nachbar hat ein Problem

    Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin mit meiner Frage.

    Wenn nicht, bitte verschieben. Danke sehr.

    Er ist ALG II Empfänger und hatt ein großes Problem mit seiner Wohnungsverwaltung.

    Seit Juli 2021 habe Er einen Wasserschaden in seiner Küche, der durch den Übermieter verursacht wurde.

    Die Trocknung der Wände ist erfolgt, die Malerarbeiten erfolgen jedoch immer noch nicht, weil die Versicherung

    der Hausverwaltung den Schaden nicht übernimmt.

    Ein Außendienstmitarbeiter dieser Versicherung hat den

    Schaden in seiner Wohnung September 2021 aufgenommen ,seitdem Passiert gar nichts.

    Auf mehrfache Anfragen bei der Hausverwaltung, zuletzt sogar mit Fristsetzung, erhält Er seit

    24.11.2021 keine Antwort mehr.

    Seit Monaten würd Er allein gelassen und ignoriert von der

    Hausverwaltung.

    Eine Hausratversicherung habe Er nicht.

    Er möchten erreichen, das die Löcher in der Decke

    verschlossen werden und die Decke und die

    Wände in seiner Küche neu gemalert werden.

    Könnte mir einen Tipps geben ?

    Was könnte Er noch machen, um zu seinem Recht zu kommen?

    Weitere Fragen:

    - Darf Er nach fast 5 Monaten die Miete mindern, wenn ja um wieviel Prozent?

    Vielen Dank in Voraus

    D.Guettler

    [entfernt, da nicht Thema dieses Forums]

    Zweiten Beitrag, gleiches Thema im Thema entfernt -

    Eingangsthema ausreichend.

  • Wenn ein Vermieter nicht angemessen reagiert und einen Schaden in akzeptabler Zeit beseitigt, kann man (nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung) selbst Handwerker beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern.

    Wenn man das nicht tut, sehen die Gerichte das oft als Entscheidung des Mieters, den Schaden länger zu tolerieren - also alles nicht so schlimm.

  • Weitere Fragen:

    - Darf Er nach fast 5 Monaten die Miete mindern, wenn ja um wieviel Prozent?

    Eine Mietminderung ist dann möglich, wenn die Mietsache Mängel aufweist, allerdings bedeutet Mangel, dass der vertragsgemäße Gebrauch nicht mehr so wie vereinbart möglich ist. Rein kosmetische Sachen ermöglichen meistens nur sehr kleine Mietminderungen, wenn überhaupt, denn sie schränken den Gebrauch nicht oder fast nicht ein.

    Ich halte daher den Vorschlag von Beppi auch für zielführender. Ersatzvornahme nach erfolgloser Fristsetzung. Vielleicht greift man einfach selbst zum Acryl für die Löcher und Farbeimer für Wände und Decke und löst das selbst. Bis ein Maler anrückt, kann auch mehrere Wochen dauern und vor allem muss man dem Handwerker gegenüber in Vorkasse treten, was bei Bezug von Sozialleistungen vermutlich sehr schwierig sein dürfte. Theoretisch kann man auch einen Vorschuss vom Vermieter einfordern, aber das dürfte ähnlich kompliziert sein wie die Beseitigung des Mangels durch den Vermieter selbst.

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