Lärmbelästigung - Terror vom Nachbarn über uns

  • Hallo liebe Community,


    Ich suche verzweifelt nach einem Ratschlag...

    Vor ca. zwei Jahren sind wir in einem Mehrfamilienhaus in einer sehr ruhigen Lage gezogen. Ich wohnte schon immer in einem Mehrfamilienhaus, aber DAS habe ich noch nie erlebt.

    Wir wohnen im 2. Stock mit zwei weiteren Parteien. Im obersten Stockwerk ist eine Penthousewohnung die sich über alle Wohneinheiten der zweiten Etage erstreckt.

    Schon kurz nach dem Einzug bemerkten wir, dass das Haus (Baujahr 2002) recht hellhörig ist, wir vernahmen immer wieder unsere Nachbarn aus dem obersten Stockwerk.

    Da wir noch recht neu waren, haben wir das erstmal so hingenommen, jedoch wurde der Lärm (Trampeln, Türenknallen, verrücken von Möbeln) immer häufiger. Als wir nach kurzer Zeit dann unsere Nachbarn (Rentner) auf dem gleichen Stockwerk kennenlernten, hatten Sie uns schon darauf angesprochen, wie wir mit dem Lärm zurechtkommen. Im Laufe des Gespräches kam auf, dass es allgemein bekannt ist, dass die Nachbarn aus der Penthouswohnung sehr laut /unangenehm sind und unsere Vorgänger wegen dem Lärm ausgezogen sind.

    Als es einen Sonntagvormittag (11-13 Uhr) so schlimm war, dass unsere Gläser in der Vitrine angefangen haben zu Klirren, bin ich nach oben gegangen und habe freundlich aber bestimmt um Rücksichtnahme gebeten. Die Tür wurde mir mit den Worten „Sonntags ist kein Ruhetag und mein Kind kann ich nicht an den Stuhl fesseln“ zugeknallt. Das „Kind“ geht in die 4-5 Klasse!

    Seit diesem Tag an, terrorisiert uns diese Familie!


    Egal ob in der Woche oder am Wochenende - zu jeder Tages- und Nachtzeit - gerne über 4 Stunden am Stück - werden Türen geknallt, Sich lauthals gestritten, Basketball in der Wohnung gespielt, Seil gesprungen, es werden Stühle quer über den Boden gezogen, es wird in der Wohnung gerannt, Sportübungen gemacht etc. die Liste des Lärmprotokolls umfasst mittlerweile sechs DINA 4 Seiten. Mehrmals haben wir das Gespräch gesucht, aber die Nachbarn weisen jegliche Lärmbelästigungen von sich, öffnen die Tür sogar nicht mehr! Wir haben es bereits mit zwei Lärmprotokollen (Unterschrieben von zwei Haushalten) bei der Hausverwaltung versucht – die schicken dem Nachbarn jedoch nur die „Hausordnung“ zu. Bereits unsere Vorgänger haben es mit Protokollen/Beschwerden versucht und sind, ebenfalls wie wir, gescheitert. Der Verwaltung sind die Lärmbelästigungen bereits bekannt - nach einem Telefonat sagte man mir jedoch, dass sie keinerlei Möglichkeiten haben da weiter vorzugehen, da Aussage gegen Aussage steht. Der besagte Nachbar ist Anwalt und hat uns und der Verwaltung bereits mit einer „Verleumdungsklage“ gedroht.


    Ungern würden wir Polizei oder das Ordnungsamt/Immission einschalten. Gibt es irgendwas, was wir noch „höflich“ machen können außer Ausziehen?

    Ein drittes Protokoll mit Mietminderung? Ist das möglich bei einer Einzugsermächtigung? Wie geht man da am Besten vor?

    Muss die Verwaltung in Irgendeiner weise auch Tätig werden?

    Ich bedanke mich bei jedem einzelnen, der*die sich den Sachverhalt durchgelesen hat und uns ein Ratschlag geben kann.

    Liebe Grüße :)

  • Ich verstehe nicht, wie hier Aussage gegen Aussage stehen kann, wenn Eure Nachbarn im gleichen Stockwerk den Lärm ebenso vernehmen können?

    Letztendlich hilft dort nur der Gang zu einem Rechtsanwalt. Ich weiße aber darauf hin, dass der Vermieter tatsächlich recht wenig machen kann, wenn es sich um Kinderlärm handelt (auch wenn das Kind schon in die 5. Klasse geht).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Genau die Aussage haben wir auch nicht verstanden! Da ja auch der andere Haushalt das Protokoll unterschrieben hat.

    Nun es ist ja nicht nur das Kind das "Lärmt" sondern ja auch die Eltern.

    Kinderlärm aus Nachbarwohnungen ist doch nicht in jeglicher Form, Dauer und Intensität von den Mitmietern hinzunehmen, nur weil er eben von Kindern stammt!

    Mir/Uns ist auch bewusst, dass Kinderlärm als sozialadäquat hingenommen werden muss, gar keine Frage, aber um 23 Uhr ?

    Hier sollten doch die Eltern Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer Bewohner nehmen und dafür sorgen, ihre Kinder zu einem rücksichtsvollen Verhalten anzuhalten?

  • Da gebe ich uneingeschränkt recht. Auch Kinderlärm hat seine Grenzen. Deshalb kann ggfs. ein Anwalt helfen. Möglicherweise "kuscht" der Vermieter, weil besagter Störenfried selbst Anwalt ist?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich gehe Stark von aus, dass die Verwaltung "kuscht" obwohl ich mir denke, dass gute Verwaltungen ebenfalls eine gute Rechtsabteilung haben.

    Schade... ich hätte es gerne ohne Polizei/Anwalt etc. geklärt bekommen.

    Vielen Dank :)

  • Schade... ich hätte es gerne ohne Polizei/Anwalt etc. geklärt bekommen.

    Es gibt ja dann immer noch das Mittel der Mietminderung, das man nach Beratung von einem Anwalt nutzen kann, um dem Vermieter Druck zu machen, sich zu kümmern. Oftmals hilft das. Und die Hausverwaltung hat sehr wohl Möglichkeiten, und wenn es tatsächlich so massiv ist wie deine Beschreibung erahnen lässt, dann kann die Familie eventuell sogar gekündigt werden.

    Stelle dir selbst die Frage, warum sollte die Familie ihr Verhalten ändern, wenn es keine Konsequenzen hat und sie im Endeffekt so weiter machen können.

  • Ich gehe Stark von aus, dass die Verwaltung "kuscht" obwohl ich mir denke, dass gute Verwaltungen ebenfalls eine gute Rechtsabteilung haben.

    Nein, "normale" Hausverwaltungen haben keine Rechtsabteilung, das können sich die allermeisten nicht leisten und brauchen das auch nicht regelmäßig genug, da auch nur eine Person zu beschäftigen. Das haben große städtische Gesellschaften vielleicht, aber Hausverwaltungen müssen einen Anwalt, der sie ggf. öfter vertritt, auch bezahlen. Bzw ihr Kunde (=Vermieter) und der ist da häufig sehr zögerlich.

  • Fruggel

    Natürlich würde ich mein Verhalten auch nicht ändern, wenn ich weiß, dass mich keine Konsequenzen treffen. An Mietminderung haben wir auch schon gedacht, aber ich habe sowas noch nie machen müssen und weiß nicht so recht wie das geht,vorallem wenn die Verwaltung eine Einzugsermächtigung von uns hat.

    Da wir nicht Rechtsschutzversichert sind, kann man das auch ohne Anwalt klären?

    Versteht die Frage bitte nicht falsch, aber wir sind recht überfordert mit der kompletten Situation und fühlen uns leider etwas überfordert ?(

  • und weiß nicht so recht wie das geht,vorallem wenn die Verwaltung eine Einzugsermächtigung von uns hat.

    Genau genommen darf die Verwaltung dann auch nur den geminderten Betrag abbuchen. Denn die Mietminderung tritt kraft Gesetz ein und dagegen kann sich der Vermieter nicht wehren. Im Zweifel könntest du die Einzugsermächtigung widerrufen und künftig selber überweisen. Oder du beobachtest dann einmal die Abbuchung, und wenn die Mietminderung nicht dabei ist, kannst du innerbalb von 8 Wochen die Lastschrift zurück holen von der Bank.

    Da wir nicht Rechtsschutzversichert sind, kann man das auch ohne Anwalt klären?

    Die Hohe der Minderung sollte schon mit einem Anwalt abgesprochen werden, denn man kann Probleme bekommen, wenn man zu viel mindert. Der Anwalt muss aber ja nicht gegen den Vermieter tätig werden indem er Briefe schreibt, sondern es genügt, wenn du nur eine Beratung bei ihm machst und dann alles Weitere selbst veranlasst.

    Es gibt auch die Möglichkeit, direkt gegen den Nachbarn vorzugehen, indem dieser gerichtlich gezwungen wird, sein Verhalten zu ändern und bestimmte Geräusche, die über ein "normales" Wohnen und Leben hinaus gehen, zu unterlassen. Das kann dann auch mit dem Anwalt besprochen werden., ob dieser Weg sinnvoller ist.

  • Hallo Fruggel

    Vielen lieben Dank für deine Hilfe. Das hat uns ungemein weiter geholfen ?

    Wir werden uns dann mal auf die Suche nach einem Anwalt für Mietrecht machen und der Verwaltung ein neues Protokoll mit einer Mietminderung zusenden.

    Vielen Dank nochmal ?

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