Hallo an Alle
zwei Fragen beschaeftigen uns. 2017 haben wir ein Zeitmietvertag abgeschlossen mit der Option auf Verlaengerung nun hatte uns der Vermieter im Januar mit geteilt das er gerne wieder zurueck moechte da er sich in einer bloeden Mietsituation befindet. Somit dachten wir ok kein Problem wie ziehen aus und er kann frueher die Wohnung haben - wir hatten auch glueck und haben ein Haus gekauft und wollen nun zum 30 September ausziehen . Nun eiert er rum und will das wir den Mietvertrag bis Dezember 2021 erfuelllen.
Da frag ich mich wie dringend sein Eigenbedarf ist - aber es geht wohl mehr um das geld.
Aber hier meine erste Frage, im Mietvertag steht:
2 Mietzeit
Das Mietverhaltnis beginnt 1 juni 2017 und endet am 30 Juni 2022 weil der Vermieter das Mietobjekt selber nutzen moechte.
Das Mietverhaeltnis ist in beiderseitigen Einvernehmen verlaengerbar.
Ist der Befristungsgrund korrekt angegeben? oder liegt hier ein Fromfehler vor.
Eine weiter Frage ist muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren wenn (wir hatten einen der vom 1 oktober 2021 - juni 2022 mochte )
- der bereit ist bestehenden Mietvertrag zuubernehmen
- ist wirtschaftlich gleichgestellt, also auch zahlungsfähig
- und persoenlich geeignet (weinger kinder)
wuerde mich freuen ueber jedes feedback .....danke im voraus
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