Beiträge von frank2021

    Erstmal vielen dank .

    Das Problem ist der Vermieter moechte das wir bis December21 voll bezahlen und das sind immer hin 1580 Euro im Monat X 3.

    Wir haben zum 30 September gekuendigt da wir 70km entfernt was gefunden haben.

    Einen Nachmieter lehnt er ab bis Juni 22 . Den koennten wir sofort stellen.

    Das problem ist ich kann nicht 3 Monate vorher anfangen eine Wohung zu suchen und 5000 zu fenster rausschmeissen - es gibt einfach nichts und das er kein Nachmieter will ist auch ...BS dann hatte er volle miete und Vertag ware erfuellt.

    Naja wir werden wohl dan das Risiko eingehen.


    Dann macht es durchaus glaubhaft, dass diese Absicht seit jeher bestand und wird dadurch bekräftigt, dass er euch 2019 keine Entfristung des Mietverhältnisses auf euren Wunsch hin angeboten hat.

    wir hatten ein gespraech und da habe ich nur erwahnt das es uns gefaellt und wir wuerden sicherlich auch langer mieten - das wurde aber nicht als direkte frage gestellt bzw oder war ein spezieller wunsch an den vermieter

    Eine Befristung des Mietverhältnisses ist nur zulässig, wenn der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages die ernsthafte Absicht hat, das Mietobjekt einer der in § 575 BGB bezeichneten Verwendungen auch tatsächlich zuzuführen (BGH, 18. April 2007 - VIII ZR 182/06, Tz. 24).

    Hier unsere Situation:

    Im Juni 2017 schliessen wir einen befristeten Mietvertrag ab mit der option auf Verlaengung.

    §2 Mietzeit
    Das Mietverhaltnis beginnt 1 juni 2017 und endet am 30 Juni 2022 weil der Vermieter das Mietobjekt selber nutzen moechte.

    Das Mietverhaeltnis ist in beiderseitigen Einvernehmen verlaengerbar.

    Beim Abschluss des Mietvertages teilte uns der Vermieter muedlich mit, das er kostenfrei in einer Wohnung von einem Freund wohnt und erstmal nicht zurueck moechte und in 5 Jahren kann man ja immer noch verlaengern.

    Im Marz 2021 besuchte uns der Vermieter uns sage uns ( muendlich ) das durch Cororna und den gesamten umstaenden er aus der Wohnung ausziehen muste und sich eine andere Wohnung suchen muste bzw bei seiner Tochter lebt und das sei ziehmlich beklemmend ( ob das so ist wurde nicht uberprueft). Der Vermieter sagte das er gerne zurueck will wir sollten uns aber Zeit lassen und wenn wir bis Aug 22 benoetigen was zu finden.

    ( kurzhand haben wir nun schnell was neues gesucht da der Wohnungsmarkt hier in Berlin mit 4 Kindern nicht viel bietet) Somit haben wir zum 1 oktober gekuendigt da wir der Meinung sind das der Vermieter nie die ernsthafte Absicht hatte im July 22 einzuziehen.

    Denn wenn er noch in der Wohnung wohnen wurde von dem Freund waere eine Verangerung moeglich gewesen.

    Und er selbst ( Vermieter ) schreibt:

    Wie ich schrieb, sind wir durchaus bereit, ein früheres Ende unseres gemeinsamen Vertrags zu akzeptieren, wenn wir Ihnen damit helfen können. Es geht uns deswegen nicht darum, dass Sie uns nach Ihrem Auszug einen Nachmieter für die Restlaufzeit des Vertrags stellen, wie Sie angeboten haben – zumal nach unserem Vertrag weder eine vorzeitige Kündigung möglich ist noch eine Nachmieterklausel enthalten ist. Es geht mir nur darum, dass wir nicht in der Lage sein werden, sofort wieder in unser Haus einzuziehen, sobald Sie Ende September ausgezogen sind. Deswegen benötigen auch wir eine angemessene Zeit für die Planung und Vorbereitung des Umzugs. Wie ich Ihrem Mann bereits sagte, sind im Haus umfangreiche Arbeiten und die Beseitigung von Schäden notwendig – angefangen vom sehr belasteten Dielenboden und der Küche bis zu den Fenstern. Aus diesem Grunde haben wir uns darauf eingelassen, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen – wenn Sie für diese drei verbleibenden Monate die Miete (ohne die Nebenkosten) zahlen.


    wir bezweifeln das der Vermieter zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages tatsächlich die ernsthafte Absicht hatte wieder ein zu ziehen.

    Dann haette man keine Verlaengerung einraumen sollen und wenn der Vermieter noch in der Wohnung des Freundes wohnen wuerde hatte er diese nicht aufgegeben da die kostenfrei war. Der Vermieter war auch zwischen durch bei uns und da haben wir auch schon mittgeteilt muedlich (2019) das wir gerne weiter mieten wuerden - darauf hin haben wir kein negative Antwort erhalten. Alle diese Umstaende zeigen das nie eine ernsthafte Absicht vorlag aber eine gewisse Wahrscheinschlichkeit bestand.

    hier denken wir das dieser Zeitmietvertrag als unbefristeter angesehen werden kann.

    Amtsgericht Düsseldorf Urteil vom 23.06.2005 - 42 C 17566/04, hat zwar entschieden, dass die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts nicht ausreicht.

    Eine Wiederholung des Gesetzeswortlautes genügt nicht (vgl. Palandt, a.a.O., Rdnr. 9). In dem Mietvertrag selbst ist lediglich der Grund der Eigennutzung aufgeführt. Dies reicht insoweit allerdings nicht aus, da dieser Formulierung nicht zu entnehmen ist, ob die Kläger die Wohnung selbst oder ihre Angehörigen die Wohnung nutzen wollen.

    wie seht ihr das


    Thema bitte weiterführen

    Hallo an Alle

    zwei Fragen beschaeftigen uns. 2017 haben wir ein Zeitmietvertag abgeschlossen mit der Option auf Verlaengerung nun hatte uns der Vermieter im Januar mit geteilt das er gerne wieder zurueck moechte da er sich in einer bloeden Mietsituation befindet. Somit dachten wir ok kein Problem wie ziehen aus und er kann frueher die Wohnung haben - wir hatten auch glueck und haben ein Haus gekauft und wollen nun zum 30 September ausziehen . Nun eiert er rum und will das wir den Mietvertrag bis Dezember 2021 erfuelllen.

    Da frag ich mich wie dringend sein Eigenbedarf ist - aber es geht wohl mehr um das geld.

    Aber hier meine erste Frage, im Mietvertag steht:

    2 Mietzeit

    Das Mietverhaltnis beginnt 1 juni 2017 und endet am 30 Juni 2022 weil der Vermieter das Mietobjekt selber nutzen moechte.

    Das Mietverhaeltnis ist in beiderseitigen Einvernehmen verlaengerbar.

    Ist der Befristungsgrund korrekt angegeben? oder liegt hier ein Fromfehler vor.


    Eine weiter Frage ist muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren wenn (wir hatten einen der vom 1 oktober 2021 - juni 2022 mochte )

    • der bereit ist bestehenden Mietvertrag zuubernehmen
    • ist wirtschaftlich gleichgestellt, also auch zahlungsfähig
    • und persoenlich geeignet (weinger kinder)

    wuerde mich freuen ueber jedes feedback .....danke im voraus

    :thumbup:

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