Hallo,
Ich bin vor kurzem in eine neue frisch sanierte Wohnung gezogen, und hab jetzt leider einige Probleme, welche ich gerne lösen würde.
Das Problem um das es jetzt hier gehen soll, ist eine Musikschule, welche sich direkt unter meiner Wohnung befindet. Bei der Besichtigung habe ich den Vermieter auch darauf angesprochen und gefragt, ob man diese in der Wohnung hören könne, worauf er verneinte.
Seit dem die Corona Maßnahmen etwas zurück geschraubt wurden, höre ich jetzt fast täglich Kinder Klavier spielen oder singen. Die Mittagsruhezeiten, welche in der Hausordnung beschrieben werden, werden hier auch nicht beachtet. Das Klavierspielen ist außerdem ziemlich laut. Mit dem Handy gemessen kamen dabei Werte zwischen 35 und 40dB raus (ich weiß, dass diese nicht genau sein können, schreibe sie trotzdem hier mal als Richtwert rein).
Auf Wikipedia habe ich gelesen, dass der Lärmpegel in der Wohnung nicht über 35 dB liegen dürfe. Stimmt das? Wenn es sich um eine sanierte Wohnung handelt, gilt da der gleiche Wert? Wie wird das gemessen? Hat die Aussage des Vermieters, dass man nichts höre, überhaupt eine rechtliche Verbindlichkeit? Könnte man gegebenenfalls eine Mietminderung fordern oder die Leiter der Musikschule auffordern, Lärmschutz einzubauen oder das Klavier so zu stellen, dass der Ton nicht so sehr durch die Mauern geleitet wird? Und wie sieht es mit der Mittagsruhe aus? Gilt diese für Gewerbe nicht?
Vielen Dank im Voraus.