Beiträge von benutzer

    Hallo,

    ich vor ein paar Tagen eine E-Mail meiner alten Hausverwaltung / Vermieter erhalten, in der sie mich um meine aktuelle Anschrift baten, da bei der Berechnung der Nebenkostenabrechnung für 2022 ein Fehler unterlaufen sei. Jetzt habe ich die neue Nebenkostenabrechnung erhalten und ich soll jetzt über 900€ nachzahlen. Jetzt könnte man denken, dies würde an den teuren Energiekosten liegen, aber nein, die Kosten ergeben sich nur aus den Betriebskosten!

    Die Nebenkosten beliefen sich auf 170€ pro Monat für eine 65qm Wohnung, in denen 100€ Betriebskosten und 70€ Heizkosten enthalten waren. Da ich die Wohnung nicht dauerhaft bewohnt habe, vielen bei mir die Heizkosten auf nur ca. 40€ pro Monat an (485€ insgesamt für 2022). Somit habe ich also bereits 30€ mehr pro Monat an Betriebskosten gezahlt (130€ insgesamt). Die neue Nebenkostenabrechnung gibt an, mein Anteil der Nebenkosten würde bei 3030€, also 2550€ an angefallenen Betriebskosten, belaufen. Das wären also ca. 210€ monatlich an reinen Betriebskosten!

    Das wären also 110% mehr an angefallenen Betriebskosten, als die abgemachte Vorauszahlung der Betriebskosten von 100€ im Monat. Wie sich die ganzen Kosten zusammenrechnen, kann der folgenden Auflistung entnommen werden.

    Zu den auffallendsten Kosten gehören die Hausreinigung mit 620€, Gartenpflege mit 304€, Winterdienst mit 269€, allgemeiner Strom mit 184€ und Hausmeister mit 287€.

    Die Kosten scheinen mir alle sehr übertrieben. Für allgemeinen Strom soll ich 15€ pro Monat zahlen, wenn ich für meine ganze Wohnung knapp 60€ gezahlt habe?! 269€ Winterdienst, wären bei einem Winter von 3 Monaten 90€ pro Monat? Es hat vielleicht 5 mal geschneit 2022? Über 50€ pro Monat für die Hausreinigung? Für den Preis hätte ich monatlich jemanden meine ganze Wohnung putzen lassen können. Das einzige wie ich mir die Hausreinigungskosten erklären könnte, wäre dass die Entsorgung von vollgestellten allgemeinen Kellerräumen auf die Mieter übertragen wurde. Aber sogar dies rechtfertigt diesen Preis nicht.

    Wie seht ihr das? Sind diese Preise normal / so hinzunehmen, oder soll ich eine genauere Einsicht der Kosten beantragen? Die Nachzahlung soll bis Ende des Jahres erfolgen. Wie lange kann ich diese Verzögern?

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    Hallo,

    Ich wohne in einer extrem hellhörigen Wohnung. Von meinen Nachbarn und dem Gewerbe unter mir höre ich normale Gespräche, Husten, Trampeln beim normalen Gehen, Musik, Hundepfoten und Krallen usw. Abends schlafen geht nur mit Ohrstöpsel, die die lauten Geräusche immer noch nicht komplett ausblenden können.

    Das Wohnungsgebäude aus den 60ern wurde vor ein paar Jahren modernisiert (Fassade neu isoliert und neue Fenster mit dreifach Verglasung). Die Wohnung selbst wurde vor meinem Einzug ganz renoviert (neue Wände, Fußboden, abgehängte Decken mit Licht, Einbauküche, komplettes Bad. Nur die Heizung ist noch alt.)

    Im Mietvertrag ist angegeben, dass der Preis der Miete nicht höher als durch die Mietpreisbremse erlaubt ist, somit die Wohnung laut Vertrag auch nicht als umfassend modernisiert gilt (das Kästchen zu diesem Punkt wurde nicht angekreuzt). Sollte dies der Fall sein (was ich mir bei allem was neu gemacht wurde nicht vorstellen kann), dürfte die Miete ja maximal 10% über dem maximal Durchschnitt der Umgebung liegen. Bei einem Gebäude aus den 60ern ohne Modernisierung wären dies laut dem Mietenspiegel maximal 7,06 € / qm. Ich bezahle momentan 14,62 € / qm. Dies wäre laut Mieterspiegel eine angemessene Miete für eine Wohnung welche zwischen 2011 und 2015 erbaut wurde.

    Die Miete ist somit deutlich höher als bei einer nicht modernisierten Wohnung erlaubt wäre. Trotzdem ist die Wohnung extrem hellhörig und gleicht bei weitem keinem Neubau, was eine umfassend modernisierte Wohnung meines Erachtens machen müsste (§ 556f BGB). Ist meine Miete somit entweder zu hoch, da die Wohnung als nicht umfassend modernisiert gilt (und somit die extreme Hellhörigkeit "gerechtfertigt") oder ist sie wegen der extremen Hellhörigkeit mangelhaft weil sie nicht den neuen Schallschutznormen entspricht?

    Danke für die Antworten. Das Gebäude ist aus den 60 bis 70er Jahren, wurde seitdem aber modernisiert und einige Wohnungen (darunter auch meine) saniert.

    Die besagte Wohnungstür hat sogar einen Türschließer. Wie soll ich am besten vorgehen? Mich bei der Vermietung melden und die Reparatur der Tür fordern? Wie soll ich vorgehen wenn meine Forderung nicht akzeptiert wird?

    Hey,

    Meine Mietwohnung hat eine gekennzeichnete Brandschutztür zum Flur, welche jedoch nicht dicht ist. Der Rahmen ist so krumm, dass die Tür nicht richtig drin sitzt, so dass man sogar im Flur eingeschaltetes Licht aus der Wohnung, welches durch den Spalt kommt, sehen kann.
    Wie sieht das gesetzlich aus? Muss der Vermieter die Tür erneuern, um den Brandschutz zu gewährleisten oder müssen Wohnungen keine Brandschutztür haben, so dass eine fehlerhafte Tür auch egal ist?

    Danke im Voraus!

    Hallo,


    In der Wohnung über mir wird mal wieder renoviert. Schon beim Einzug wurde die Wohnung diagonal über mir renoviert, was erheblichen Lärm mit sich brachte. Jetzt werden wegen Schimmelbefall über mir anscheinend komplette Wände mit einem Vorschlaghammer eingerissen. Die Handymessung (klar keine gültige Messung, nur als Richtwert), stieg auf bis zu 70dB.
    Da ich beim Einzug bereits tolerant war, möchte ich mich jetzt und die Möglichkeit einer Mietminderung informieren. Geht das jetzt Tage so weiter, ist es einem nicht zumutbar in der Wohnung normal zu leben. Wie geht man da vor? Vermieter kontaktieren und klare Forderungen stellen?


    Und noch eine zusätzliche Frage die ich mir stelle; meine Wohnung ist allgemein sehr hellhörig. Der Fußboden über mir leitet jedes noch so kleinste Geräusch direkt in meine Wohnung. Wenn die Wohnung über mir jetzt renoviert wird, ist es möglich eine Dämmung des Fußbodens zu fordern? Meiner Meinung nach gibt es hier keine Dämmung zwischen Fußboden und Estrich.

    Hallo,


    In der Wohnung über mir gabs ein Wasserschaden. Wegen Urlaub stand meine Wohnung eine Zeit lang leer und der Schaden wurde erst wegen dem Schimmel an den Wänden bemerkt (anscheinend wussten die Mieter von oben nichts von ihrem Wasserschaden).

    Handwerker haben sich das ganze angesehen und meinten, dass der Schimmel und die komplette Entfernung wegen der Trockenlegung wahrscheinlich erst im Januar passieren wird. Der Schimmel soll vorher auch nicht weiter behandelt werden. Das einzige was angeboten wurde war, das ganze mit einem feuchten Papier wegzuwischen.

    Wie gehe ich da vor? Kann ich verlangen, dass der Schimmel sofort beseitigt wird? Was passiert in der Zeit in der die Mauern erneuert werden? Käme eine Mietminderung in Frage?

    Okay, und wo genau kann man da nachfragen? Hab im Internet nur herausfinden können, dass das Gebäude in einem Wohngebiet liegt. Weitere Angaben konnte ich nicht ausfindig machen.

    Und wie sieht es allgemein mit Schallschutz aus? Von den Mietern über mir hört man jeden Schritt. Wenn das Kind am Boden spielt, dringen die Geräusche so laut durch die Decke, dass man meint es wäre in der eigenen Wohnung (Fallende Gegenstände, aber sogar einfaches Kratzen am Boden / drüber rollen hört man sehr laut). Dabei kommen Messungen von ~50dB raus. Ich möchte gar nicht gegen die Mieter selbst was unternehmen, da diese die Wohnung mit ihren Kindern so nutzen wie das erlaubt ist und ich da kein Recht habe etwas zu sagen. Ich denke einfach, dass bei der Sanierung meiner Wohnung null auf Schallschutz geachtet wurde, und man jetzt auch wegen der doppelten / hängenden Decke jedes kleinste Geräusch super laut hier in der Wohnung hört..

    Okay, trotzdem gibt es aber sicherlich Vorschriften bezüglich der Lautstärke in einem Wohngebiet oder? Und wie sieht das mit den Ruhezeiten aus? Dürfen Gewerbe diese ignorieren oder müssen diese sich genau so dran halten? (Mittagsruhe sowie Sonn- & Feiertage)

    Hallo,

    Ich bin vor kurzem in eine neue frisch sanierte Wohnung gezogen, und hab jetzt leider einige Probleme, welche ich gerne lösen würde.

    Das Problem um das es jetzt hier gehen soll, ist eine Musikschule, welche sich direkt unter meiner Wohnung befindet. Bei der Besichtigung habe ich den Vermieter auch darauf angesprochen und gefragt, ob man diese in der Wohnung hören könne, worauf er verneinte.

    Seit dem die Corona Maßnahmen etwas zurück geschraubt wurden, höre ich jetzt fast täglich Kinder Klavier spielen oder singen. Die Mittagsruhezeiten, welche in der Hausordnung beschrieben werden, werden hier auch nicht beachtet. Das Klavierspielen ist außerdem ziemlich laut. Mit dem Handy gemessen kamen dabei Werte zwischen 35 und 40dB raus (ich weiß, dass diese nicht genau sein können, schreibe sie trotzdem hier mal als Richtwert rein).


    Auf Wikipedia habe ich gelesen, dass der Lärmpegel in der Wohnung nicht über 35 dB liegen dürfe. Stimmt das? Wenn es sich um eine sanierte Wohnung handelt, gilt da der gleiche Wert? Wie wird das gemessen? Hat die Aussage des Vermieters, dass man nichts höre, überhaupt eine rechtliche Verbindlichkeit? Könnte man gegebenenfalls eine Mietminderung fordern oder die Leiter der Musikschule auffordern, Lärmschutz einzubauen oder das Klavier so zu stellen, dass der Ton nicht so sehr durch die Mauern geleitet wird? Und wie sieht es mit der Mittagsruhe aus? Gilt diese für Gewerbe nicht?


    Vielen Dank im Voraus.

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