Hallo an Alle,
meine Ausgangssituation:
Jedes Jahr stimmt bei mir die Abrechnung nicht. Der Vermieter rechnet „Kleinstbeträge“ aus unterschiedlichsten Positionen zu seinen Gunsten ab. Diese sind zu klein um „normalerweise“ zum Anwalt (Selbstbeteiligung 150,00 €) zu gehen, aber auch zu groß um sie nicht zu monieren. Ich bin trotzdem den Klageweg gegangen in der Hoffnung das sich sein Verhalten für die Zukunft ändert. NEIN! Auf diesem sehr langen Weg der Klage stellte sich nämlich heraus das seine Tochter Anwältin im Fachbereich Mietrechtschutz ist. Diese fertigt in ihrer Kanzlei seine Nebenkostenabrechnungen und er lässt alle seine Mietangelegenheiten durch seine Tochter „vertreten“. Meine Rechtschutzversicherung habe ich mittlerweile derart gebeutelt (telefonische Beratung usw.) das man mir zwischen den Zeilen mitteilte das ich die nächste Zeit die Fuße still halten möge um nicht aus der Versicherung zu fliegen. Die Option eines Anwalt fällt also flach und Erfahrungen aus der Vergangenheit sind nicht wirklich hilfreich, da die Fehler in der Abrechnung jedes Jahr „neu kreiert“ werden.
Mein Problem:
Ich habe im Dezember 2019 meine Nebenkosten für 2018 bekommen. Darin hat der Vermieter mir ein Guthaben mitgeteilt und auch fristgerecht überwiesen. Trotzdem habe ich eine Belegeinsicht gefordert die mir erst im November 2020 gewährt wurde. Nach Durchsicht der Unterlagen ergaben sich in mehreren Punkten eine Falschumlage der Beträge und das mir ein weiteres Guthaben von knapp 115,00 € zusteht. Im Dezember 2020 konnte ich noch fristgerecht einen Widerspruch gegen die Abrechnung 2018 einlegen.
Mit dem Vermieter hat bereits ein persönliches Gespräche stattgefunden. Die fehlerhaften Punkte wurden anhand der Belege aufgezeigt und besprochen. Aus meiner Sicht ist seine Berechnung inhaltlich als auch formell falsch. Inhaltlich wegen einiger Rechenfehler und formell wegen der Umlage von Belegen aus dem Jahr 2017 und 2019! Er kennt meinen Widerspruch sowie die Probleme und bestreitet auch nicht das die monierten Posten falsch sind, aber er sieht sich auch nicht in der Pflicht dies schnell zu ändern. Er möchte das ich mich an seine Anwältin (Tochter) wende, aber aus der Richtung kommt nur „…. wir werden uns unaufgefordert bei Ihnen melden…“ und dann passiert einfach nichts. Leider wohne ich immer noch in dem Objekt. Ich bezahle jeden Monat (Dauerauftrag) pünktlich meine Kaltmiete sowie meine Nebenkosten. Jetzt bin ich mir gerade total unschlüssig wie ich vorgehen kann um meinen Vermieter unter Druck zu setzen ohne das mir die Tochter z.B. mit einer Kündigung der Wohnung droht.
Umgesetzte Maßnahmen:
Meine Nebenkosten habe ich aufgrund meines Guthabens drastisch gesenkt zur Umkehrung der Beweislast.
Fragen:
- Ist es korrekt, dass es sich um einen formellen Fehler handelt wenn der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung für 2018 die Belege aus vorherigen (2017) oder zukünftigen Abrechnungsjahren (2019) umlegt?
- Ist es richtig, dass eine formell falsche Abrechnung unwirksam ist?
- Wenn unwirksam, welche Pflichten ergeben sich daraus für den Vermieter? Muss er mir eine neue Abrechnung erstellen bzw. muss ich zwingend darauf warten oder darf ich bei Ausbleiben von Reaktionen anhand eigener Abrechnungskorrektur tätig werden und verrechnen?
- Wenn ich anhand eigener Korrektur verrechnen darf mache ich diese mit der Kaltmiete oder mit den Nebenkosten?
- Was muss ich unbedingt beachten oder sollte ich auf keinen Fall machen das seine Tochter eine Handhabe gegen mich hat?
- Welche Lösungsansätze gibt es für mich die Abrechnung 2018 irgendwie voranzutreiben und zeitnah zum Abschluss zu bringen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.