Beiträge von Koerbchen

    Wenn keine Beschädigungen bleiben, spricht gegen die Hülsen an sich sicherlich nichts.

    Zu Bedenken wäre aber zudem auch noch, wofür genau die Hülsen vorgesehen sind. Davon abhängig könnte der Vermieter also eventuell durchaus etwas dagegen einzuwenden haben. Beispielsweise kann das der Fall sein, wenn das optische Erscheinungsbild des Anwesens stark verändert wird dadurch. Im Zweifel solltest du das also besser mit dem Vermieter absprechen.

    Hi Fruggel,

    danke für die Hilfestellung.

    Leider ist die Frage nach dem "Wofür" nicht so einfach bzw. kurz zu beantworten, aber ich versuche es mal....

    Wir haben keine Einfriedung und der Vermieter, fremde Personen und Hunde laufen auf unserer Terrasse rum. Der Vermieter macht uns Vorschriften wie wir zB. die Möbel auf der Terrasse hinstellen sollen o. wie die Farbe unserer Blumentöpfe auszusehen haben. Es ergeben sich, nicht nur mit dem Vermieter, eine Folge der verschiedensten Problemfelder. Die Bodenhülsen sollen als Unterstützung für die Befestigung einer kleinen selbstgemachten Holztür (1 m Breite) dienen die an ein Holzrankgitter/Holzspalier (1,68 m Höhe) mit integrierten Holzblumenkästen (1 m Breite) befestigt wird. Die Blumenkästen mit Spalier haben wir bereits vor Wochen in einer Reihe in der Nähe unserer Terrasse aufgestellt und mit einer entsprechend hohen Bepflanzung versehen. Jetzt möchten wir noch die kleine Lücke schließen. Wir erhoffen uns dadurch eine Privatsphäre, Sicherheit, Hemmschwelle und vor allem Sauberkeit. Die Grundstücksgrenze sowie die umliegenden Nachbarn sind weit genug von der Holztür weg.

    Reicht das an Hintergrundinfos?

    Gruß

    Hi Grace,

    danke für deine Antwort.

    Die Links kennen wir und im Mietvertrag können wir zu diesem speziellen Thema "Bodenhülsen" nichts finden. Der Garten ist an uns vermietet und steht uns alleine zur Verfügung.

    Gruß

    Hi,

    kann uns jemand sagen ob wir in unserem Garten einfache Bodenhülsen - nur in den Boden einschlagen nicht mit Beton umhüllen - verwenden dürfen? Bei Beendigung des Mietvertrages können diese rückstandslos entfernt werden u. das Loch kann "sauber" zu gemacht werden.

    Danke. Gruß Koerbchen

    Hi,

    wir haben im letzten Jahr unsere Wohnung in der Flut verloren u. aus der Not heraus mussten wir schnell etwas Neues finden.

    Unser Stromzähler befindet sich hinter einer verschlossenen Tür und der Vermieter hatte uns bei Besichtigung glaubhaft zugesagt und versprochen das es keinerlei Probleme darstellt einen Zugang zur Ablesung zu gewähren. Wir möchten den Zählerstand unserem Versorger melden und haben diesbezüglich den Vermieter mehrfach telefonisch kontaktiert. Er bleibt immer freundlich und macht Versprechungen über den Zugriff oder möchte uns Bilder unseres eigenen Stromzählers per Mail zur Verfügung zu stellen.

    Bisher haben wir keinerlei Daten oder Zugriff erhalten.

    1) Welche Rechte haben ich bezüglich eines Zugriffs?

    2) Welche Pflichten hat der Vermieter bezüglich eines Zugriffs?

    3) Was müssen wir machen bzw. wie sollen wir hier weiter Vorgehen um einen Zugriff auf den Stromzähler zu erhalten?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Hi,

    zu meiner Wohneinheit gehört ein Garten. Im Mietvertag wurde wörtlich verankert: " Die Gartenfläche wird vom Mieter des EG (das bin ich) alleine genutzt". Jetzt verhält es sich so, das die Souterrain-Wohnung nicht vermietet wird und mein Vermieter diese für Kurzaufenthalte - was auch immer er da macht - nutzt. Die Wohnung hat einen direkten Zugang zu meinen Garten und der Vermieter geht so wie es ihm passt in den Garten, nimmt Veränderungen vor, schneidet Hecken, setzt Blumen, inspiziert alles oder durchquert den Garten als Abkürzung zur Strasse usw. Ich habe ihn vor sehr langer Zeit darauf angesprochen und den Hinweis gegeben das ich das nicht mehr möchte. Darüber haben wir eine heftige Diskussion geführt. Er ist der Auffassung das es immer noch sein Garten ist und er machen und kommen kann wie er will. Gleichzeitig kam: "Wollen sie sich mit mir und meiner Familie (Tochter ist Anwältin im Bereich Mietrechtschutz) anlegen? " Ich habe ihm gegenüber die Meinung vertreten, das er den Garten hätte nicht vermieten dürfen und das ich das "Hausrecht" besitze und er auch nicht einfach mit dem Schlüssel in meine Wohnung gehen kann. Ich habe ihn gebeten sich vorher bei mir, in welcher Form auch immer, anzukündigen wenn er zB. die Hecken schneiden möchte. Jedwede Form von sonstigen Aufenthalten würde ich nicht mehr wünschen! Ansonsten hätte er 1 x im Jahr die Möglichkeit sich bei mir schriftlich zu einer Begehung des Gartens anzumelden. Das interessiert ihn überhaupt nicht. Er kommt und geht zu den unterschiedlichsten Tageszeiten in einem Abstand von ca. 3 bis 4 Wochen. Seine Verweildauer im Garten ist in Abhängigkeit des Wetters und von der Art seiner aktuellen "Tätigkeit". In den letzten Monaten habe ich in gewähren lassen, weil ich versucht habe dem Stress zu entgehen. Es stört weiterhin ungemein! Meine Gedankengänge gingen schon hinsichtlich einer Anzeige bei der Polizei mit gleichzeitige Abgabe eines Auszuges meines Mietvertrages und unter Benennung von Zeugen.

    Hatte ich mit meinen Aussagen gegenüber dem Vermieter recht oder gibt es diesbezüglich ein Problem, da die Souterrain-Wohnung (auf der kompletten Seite wurde seitens des Vermieters kein Zaun gezogen) mit einen direkten Zugang zum Garten versehen ist?

    Zu welchen Schritten würdet ihr mir raten?

    Vielen Dank.

    Eine Leistung, die in 2019 erbracht wurde und in 2019 abgerechnet und bezahlt wurde, kann natürlich nicht für 2018 oder 2020 umgelegt werden.

    Hi, im konkreten Fall geht es um die Versicherungen. Die Beiträge fangen immer mitten im Jahr an und gehen bis Mitte des nächsten Jahres. Er benötigt dann mindestens 2 Belege für die Abrechnung und ist gezwungen händisch die Beträge für das Abrechnungsjahr zB. 2018 zu ermitteln. Die Mühe macht er sich nicht. Er nimmt einfach eine Abrechnung die in das nächste Folgejahr geht. Also den Abrechnungszeitraum für 6 Monate aus dem Jahr 2018 und den Abrechnungszeitraum für 6 Monate aus dem Jahr 2019. Im Umkehrschluss bedeutet das, er rechnet immer 6 Monate höhere Versicherungsbeiträge für die eigentlichen Abrechnungsjahre ab. Ich dachte das würde zu einem formellen Fehler in der Abrechnung gehören?

    Hallo an Alle,

    meine Ausgangssituation:

    Jedes Jahr stimmt bei mir die Abrechnung nicht. Der Vermieter rechnet „Kleinstbeträge“ aus unterschiedlichsten Positionen zu seinen Gunsten ab. Diese sind zu klein um „normalerweise“ zum Anwalt (Selbstbeteiligung 150,00 €) zu gehen, aber auch zu groß um sie nicht zu monieren. Ich bin trotzdem den Klageweg gegangen in der Hoffnung das sich sein Verhalten für die Zukunft ändert. NEIN! Auf diesem sehr langen Weg der Klage stellte sich nämlich heraus das seine Tochter Anwältin im Fachbereich Mietrechtschutz ist. Diese fertigt in ihrer Kanzlei seine Nebenkostenabrechnungen und er lässt alle seine Mietangelegenheiten durch seine Tochter „vertreten“. Meine Rechtschutzversicherung habe ich mittlerweile derart gebeutelt (telefonische Beratung usw.) das man mir zwischen den Zeilen mitteilte das ich die nächste Zeit die Fuße still halten möge um nicht aus der Versicherung zu fliegen. Die Option eines Anwalt fällt also flach und Erfahrungen aus der Vergangenheit sind nicht wirklich hilfreich, da die Fehler in der Abrechnung jedes Jahr „neu kreiert“ werden.

    Mein Problem:

    Ich habe im Dezember 2019 meine Nebenkosten für 2018 bekommen. Darin hat der Vermieter mir ein Guthaben mitgeteilt und auch fristgerecht überwiesen. Trotzdem habe ich eine Belegeinsicht gefordert die mir erst im November 2020 gewährt wurde. Nach Durchsicht der Unterlagen ergaben sich in mehreren Punkten eine Falschumlage der Beträge und das mir ein weiteres Guthaben von knapp 115,00 € zusteht. Im Dezember 2020 konnte ich noch fristgerecht einen Widerspruch gegen die Abrechnung 2018 einlegen.

    Mit dem Vermieter hat bereits ein persönliches Gespräche stattgefunden. Die fehlerhaften Punkte wurden anhand der Belege aufgezeigt und besprochen. Aus meiner Sicht ist seine Berechnung inhaltlich als auch formell falsch. Inhaltlich wegen einiger Rechenfehler und formell wegen der Umlage von Belegen aus dem Jahr 2017 und 2019! Er kennt meinen Widerspruch sowie die Probleme und bestreitet auch nicht das die monierten Posten falsch sind, aber er sieht sich auch nicht in der Pflicht dies schnell zu ändern. Er möchte das ich mich an seine Anwältin (Tochter) wende, aber aus der Richtung kommt nur „…. wir werden uns unaufgefordert bei Ihnen melden…“ und dann passiert einfach nichts. Leider wohne ich immer noch in dem Objekt. Ich bezahle jeden Monat (Dauerauftrag) pünktlich meine Kaltmiete sowie meine Nebenkosten. Jetzt bin ich mir gerade total unschlüssig wie ich vorgehen kann um meinen Vermieter unter Druck zu setzen ohne das mir die Tochter z.B. mit einer Kündigung der Wohnung droht.

    Umgesetzte Maßnahmen:

    Meine Nebenkosten habe ich aufgrund meines Guthabens drastisch gesenkt zur Umkehrung der Beweislast.

    Fragen:

    • Ist es korrekt, dass es sich um einen formellen Fehler handelt wenn der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung für 2018 die Belege aus vorherigen (2017) oder zukünftigen Abrechnungsjahren (2019) umlegt?
    • Ist es richtig, dass eine formell falsche Abrechnung unwirksam ist?
    • Wenn unwirksam, welche Pflichten ergeben sich daraus für den Vermieter? Muss er mir eine neue Abrechnung erstellen bzw. muss ich zwingend darauf warten oder darf ich bei Ausbleiben von Reaktionen anhand eigener Abrechnungskorrektur tätig werden und verrechnen?
    • Wenn ich anhand eigener Korrektur verrechnen darf mache ich diese mit der Kaltmiete oder mit den Nebenkosten?
    • Was muss ich unbedingt beachten oder sollte ich auf keinen Fall machen das seine Tochter eine Handhabe gegen mich hat?
    • Welche Lösungsansätze gibt es für mich die Abrechnung 2018 irgendwie voranzutreiben und zeitnah zum Abschluss zu bringen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

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