Hallo zusammen,
leider konnte ich trotz Recherche nichts zum Thema einer zulässigen Höhe einer Mieterhöhung finden.
Konkret, ich bin Mieter einer Wohnung und habe ein Zimmer als "möbliertes Zimmer" untervermietet.
Da für Münchner Verhältnisse die Miete sehr gering ist, würde ich diese gerne den "ortsüblichen" Mieten anpassen.
Da für "möblierte Zimmer" extra Regelungen, wie z. B. nur eine einmonatige Kündigungsfrist gelten, würde mich interessieren,
wie viel darf ich nun erhöhen bzw. wo finde ich diese Regelung, Gesetz?
Vielen Dank!
Gruß
Claudia