Danke darkshadow,
ich werde es wohl so machen, ich kündige den bestehenden Vertrag und biete an, einen neuen mit höherer Miete abzuschließen.
Dann kann der Mieter einfach entscheiden, ob es für ihn ok ist.
Danke
Danke darkshadow,
ich werde es wohl so machen, ich kündige den bestehenden Vertrag und biete an, einen neuen mit höherer Miete abzuschließen.
Dann kann der Mieter einfach entscheiden, ob es für ihn ok ist.
Danke
Hallo zusammen,
leider konnte ich trotz Recherche nichts zum Thema einer zulässigen Höhe einer Mieterhöhung finden.
Konkret, ich bin Mieter einer Wohnung und habe ein Zimmer als "möbliertes Zimmer" untervermietet.
Da für Münchner Verhältnisse die Miete sehr gering ist, würde ich diese gerne den "ortsüblichen" Mieten anpassen.
Da für "möblierte Zimmer" extra Regelungen, wie z. B. nur eine einmonatige Kündigungsfrist gelten, würde mich interessieren,
wie viel darf ich nun erhöhen bzw. wo finde ich diese Regelung, Gesetz?
Vielen Dank!
Gruß
Claudia
Guten Morgen, wie verarschen? Geht es darum, dass ich zum Thema Kündigung und nun zum Thema Anfechtung einer Kündigung zwei Beiträge geschrieben haben? Hätte es in ein und dem selben gehört, tut es mir leid. Ich bin davon ausgegangen, dass pro Thema eine eigene Frage aufzumachen wäre. Eben Kündigung und nun das andere Thema "§ 551 Abs. 2".
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich wollte zum September ein möbliertes Zimmer vermieten. Hierzu habe
ich im Januar mit jemanden einen schriflichen Untermietvertrag geschlossen, mit einer Kündigungsfrist zum Monat 15. Auszug zum Ende des Monates.
Es wurde vereinbart, dass der vermeintliche Mieter mir eine Sicherheitsleistung in Höhe einer halben Monatsmiete vorab überweist, damit im Falle - was öfter passiert ist - er noch abspringt, ich einen Mietausfall kompensiere. Wäre er eingezogen, wäre der Betrag mit der ersten Miete verrechnet worden.
Da es zu Unstimmigkeiten kam, habe ich den schrifltichen Mietvertrag, der im Januar geschlossen wurde, auch im Januar gekündigt, mit dem Hinweis auf die kurze Kündigungsfrist bei möblierten Zimmern.
Heute schreibt der "Mieter", dass er die Kündigung nicht anerkennt:
"ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Kündigung aufgrund der Kaution rechtlich unwirksam ist (§ 551 Abs. 2 BGB).
Da diese erst zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist."
Kann sich jemand einen Reim drauf machen, was er überhaupt meint? Hat er recht? Die Kaution wäre erst beim Einzug, also im September fällig gewesen. Er hat lediglich die Sicherheitsleistung geleistet, die ich ihm bereits schon zurücküberwiesen haben.
Ich bin über jeden Tipp dankbar!
Nein, Sie können sofort mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Der Beginn des Mietverhältnisses ist muß nicht abgewartet werden.
Sinn einer Kündigungsfrist ist, das bei der Suche nach einer neuen Wohnung bzw, eines Mieters ein Zeitfenster vorhanden ist.
Danke Kolinum das ist die Antwort die ich gebraucht habe! Euch allen auch danke und einen schönen Tag noch!
Zimmer möbliert und auch so vertraglich fixiert, an nur eine Person und in der von Dir selbst bewohnten Wohnung?
Ich bin Hauptmieter der Wohnung und würde eines der freien Zimmer möbliert untervermieten.
Wenn alle 3 Punkte zutreffen und kein Kündigungsverzicht bzw. eine Befristung vereinbart wurde, ganz einfach den Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Was steht dazu wörtlich im Vertrag?
"Befristeter Untermietvertrag eines möblierten Zimmers. Maximale Untervermietung bis zum _01.09.2015_ .
Kündigungsfrist 15. d.M. Zum Monatsende"
Ist der genaue Wortlaut in der Überschrift des Vertrages. Die Befristung ist natürlich nur hinweislich, da die Kündigungsfrist zum 15 d.M. natürlich vorrangig ist. Ich möchte nur die Mieter darauf hinweisen, dass es eben ein befristetes Untervermieten und nicht auf Dauer ausgerichtet ist.
Hallo zusammen,
ich habe einen etwas kniffligen Fall. Ich habe neulich einen WG-Mietvertrag mit einem neuen Untermieter für ein möbliertes Zimmer - Kündigungsfrist zum 15. des Monates - mit Laufzeit ab dem 01.08.2014 für ein Jahr geschlossen.
In Nebenabrede wurde noch vereinbart, dass er mir als Sicherheit die Hälfte der ersten Miete überweist, ich wollte sichergehen, dass der Mieter auch tatsächlich einzieht. Im Falle - was in der Vergangenheit des Öfteren leider der Fall war - das er doch noch abspringt, sollte die Sicherheit zu gunsten von mir verfallen. Ansonsten wird die Anzahlung mit der ersten Miete verrechnet. Dies wurde bei der Zimmerbesichtigung und im Nachgang mehrmals per eMail von beiden Seiten beschlossen.
Nun nach dem der schriftliche Mietvertrag für den 01.08.2014 geschlossen wurde, kam bisher die geforderte Sicherheitsleistung nicht und ich habe arge Zweifel, dass wenn vor dem Einzug mehrmalige Abreden schon nicht klappen, dass dies keine guten Vorraussetzungen sind und ich möchte mir einen zuverlässigeren Mieter suchen.
Mein Problem, wie komme ich aus dem schriftlich geschlossenen Vertrag zum 01.08.2014 raus, so dass ich mir jetzt schon einen passenderen Mieter suchen kann?
Vielen Dank!
bye
Timo
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