Regelung über die Höhe zur zulässigen Mieterhöhung bei einem möblierten Zimmer

  • Hallo zusammen,

    leider konnte ich trotz Recherche nichts zum Thema einer zulässigen Höhe einer Mieterhöhung finden.

    Konkret, ich bin Mieter einer Wohnung und habe ein Zimmer als "möbliertes Zimmer" untervermietet.

    Da für Münchner Verhältnisse die Miete sehr gering ist, würde ich diese gerne den "ortsüblichen" Mieten anpassen.

    Da für "möblierte Zimmer" extra Regelungen, wie z. B. nur eine einmonatige Kündigungsfrist gelten, würde mich interessieren,

    wie viel darf ich nun erhöhen bzw. wo finde ich diese Regelung, Gesetz?

    Vielen Dank!

    Gruß

    Claudia

  • Bei möblierten Zimmern gelten gemäß §549 II BGB die gesetzlichen Regelungen zur Mieterhöhung von Wohnungen nicht. Man kann also unabhängig davon die Miete erhöhen. Man muss nur sicher gehen, dass die Voraussetzungen des genannten Paragraphen auch zutreffen. Beispielsweise reicht es nicht, dass Möbel vorhanden sind, es muss auch im Vertrag vereinbart sein.

  • Man kann also unabhängig davon die Miete erhöhen.

    Die Aussage darf man nicht missverstehen. Eine einseitige Mieterhöhung ist nicht möglich, da man keinen Anspruch auf Zustimmung hat. Wenn der Mieter der Mieterhöhung also nicht zustimmt bleibt nur die Änderungskündigung.

  • Danke darkshadow,

    ich werde es wohl so machen, ich kündige den bestehenden Vertrag und biete an, einen neuen mit höherer Miete abzuschließen.

    Dann kann der Mieter einfach entscheiden, ob es für ihn ok ist.

    Danke

  • Du solltest die ganze Sache trotzdem vorher einen Anwalt übergeben.

    Wir können nicht beurteilen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen und ob andere Aspekte noch eine Rolle spielen.

    Nicht das du am Ende eine Räumungsklage anstrengst und damit scheiterst.

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