Übertragung des Mietvertrags Mutter - Sohn

  • Hallo liebe Community,

    meine Freundin und ich stehen vor folgendem Problem. Jeder von uns hat seine eigene Wohnung, allerdings wohnt sie seit 4 Jahren bei mir. In ihrer Wohnung, wo sie auch gemeldet ist, wohnt auch ihr Sohn ( jetzt 21) seit seinem 3ten Lebensjahr. Wir haben den Vermieter kontaktiert (Wohnungsgenossenschaft) ob eine Umschreibung des Mietvertrages auf ihn möglich ist.

    Laut Aussage der WG sei dieses nicht möglich. Wir möchten endlich ein und dieselbe Meldeadresse haben und auch demnächst heiraten.

    Kann uns jemand helfen, wie wir dieses Problem lösen können? Ich wage zu bezweifeln das dieses rechtens ist. Ist der Sohn nicht genauso berechtigter Mieter dieser Wohnung?

    Wir würden uns über viele Tipps freuen.

  • Ist der Sohn nicht genauso berechtigter Mieter dieser Wohnung?

    Der Sohn ist nicht der Vertragspartner, das ist nur seine Mutter. Eine Pflicht einen Mietvertrag auf den Sohn abzuschließen gibt es nicht. Da muss deine Mutter den Mietvertrag kündigen und hoffen dass der Sohn einen neuen bekommt, wahrscheinlich mit einer kräftigen Mieterhöhung, kann mir vorstellen das es darum geht.

    Wir möchten endlich ein und dieselbe Meldeadresse haben und auch demnächst heiraten.

    Ihr habt die Pflicht euch umzumelden, sobald ihr woanders wohnt. Sie ist bei dir eingezogen, seit 4 Jahren, sie hätte sich schon längst ummelden müssen. Wie viele Mietverträge sie hat ist irrelevant, es kommt an wo der Lebensmittelpunkt liegt.

  • Hallo darkshadow, vielen Dank für deine Infos. Das mit dem Vermieter ihrer Wohnung müssen wir dann klären. Hätte nicht gedacht das dem so ist.

    Kann man nur mit dem Kopf schütteln.

    Zum Thema Meldeadresse. Wir wohnen im selben Ort, das erstmal vorweg. Wenn sie sich jetzt bei mir an/ummeldet, wier soll das dann mit ihrer alten Wohnung gehen? Ist das wirklich irrelevant?

  • Ist das wirklich irrelevant?

    Die Auskunft von darkshadow ist korrekt.

    wier soll das dann mit ihrer alten Wohnung gehen?

    Wenn sie sich unter deine Adresse (also wo sie ja tatsächlich wohnt) anmeldet, wird sie von der bisherigen Adresse automatisch abgemeldet. Da braucht nichts weiter unternommen werden.

    Laut Aussage der WG sei dieses nicht möglich.

    Erkundigt euch nach dem Grund, warum es nicht möglich ist. Abhängig von der Antwort lässt sich vielleicht eine Lösung finden. Vielleicht ist es nur von Bedingungen abhängig (z.b. Mieterhöhung).

    Wir haben den Vermieter kontaktiert (Wohnungsgenossenschaft) ob eine Umschreibung des Mietvertrages auf ihn möglich ist.

    Leider ist die Rechtsprechung nicht einheitlich in dem Punkt. Manche Gerichte sagen Nein, da es eine genehmigungspflichtige Gebrauchsüberlassung ist. Manche Gerichte sagen Ja, mit der Begründung der Analogie des Todesfalls (§563 BGB), wo der Vertrag kraft Gesetz auf den Mitbewohner übergehen würde. Du kannst einen Anwalt vor Ort befragen, wie es im Amtsgericht bei euch voraussichtlich gesehen werden könnte.

  • Manche Gerichte sagen Ja, mit der Begründung der Analogie des Todesfalls (§563 BGB), wo der Vertrag kraft Gesetz auf den Mitbewohner übergehen würde.

    Diese Rechtsprechung ist mir nicht bekannt, hättest du Urteile?

  • Ja gerne. Das war im AG Berlin-Wedding, Urteil v. 10.02.2015, Az.: 11 C 271/14 der Fall.

    Ich kann es leider nicht verlinken, da es nur im Abodienst verfügbar ist, aber du findest es.

    Wie gesagt, es kann sein, dass ein anderes Gericht es anders einschätzt oder die Voraussetzungen andere sind, aber es zeigt, dass die Argumentation denkbar ist.

  • Nachdem ich das Urteil dann gelesen habe, muss ich dich enttäuschen, dass stützt zumindest diese Aussage nicht.

    Manche Gerichte sagen Ja, mit der Begründung der Analogie des Todesfalls (§563 BGB), wo der Vertrag kraft Gesetz auf den Mitbewohner übergehen würde.

    Das Gericht führt selbst aus "Der Klägerin [Vermieterin] ist zuzugeben, dass es keinen Anspruch der Beklagten [Mieterin] gegen die Klägerin gibt, den Beklagten zu 2. [Sohn] als Mieter zu akzeptieren."

    Es geht dabei nur um die teilweise Gebrauchsüberlassung, die Mutter blieb die Mieterin und ihr Versuch den Mietvertrag umzuschreiben ist gescheitert. Es wird mit § 563 BGB insoweit argumentiert, dass der Sohn als Untermieter wohnen bleiben dürfte, weil er schutzwürdig ist.

    Dem hier vorliegenden Fall wird sogar eine klare Absage erteilt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!