Eigenbedarfskündigung ohne Benötigung

  • Hallo,

    Ich bin im April diesen Jahres in eine Wohnung in einem 2 Familienhaus gezogen für die Nachmieter gesucht wurden. Ich und die Enkelin der Vermieterin, die mich auch über die Wohnung informiert hat, haben eine Wohngemeinschaft. Beim Einzug habe ich komplett die Küche verputzt, renoviert und eine genau passgroße Einbauküche gekauft.

    Dann wollte die Vermieterin mit ihrem Mann plötzlich das Haus verkaufen und es gab mehrere Besichtigungen, wobei es jedoch nicht zum Verlauf kam.

    Kurz später im Oktober dann der Schock mit einer Eigenbedarfskündigung. Anscheinend wollen sie nun das Haus (240qm) selbst beziehen obwohl sie nur 3km entfernt ein großes, modernes Haus (~300qm) in einer ruhigen Wohngegend besitzen, in dem sie anscheinend noch nicht so lange wohnen. Sie wollen nun die untere Etage beziehen, also meine Wohnung, jedoch das komplette Haus für Eigenbedarf benutzen, da sie die obere Etage für Büroräume nutzen möchten. Das Vermieter Ehepaar ist mit etwa 70 Jahren immernoch beruflich tätig als Steuerberater und sie haben in ihrem jetzigen Haus auch schon ihre Büroräume im gleichen Haus.

    Nun wollen sie hier einziehen, ihr altes Haus verkaufen und mich rausschmeißen, obwohl ich nicht einmal 1 Jahr dort leve und sie keinen Grund haben dort einzuziehen.

    Sie haben mehr ebenfalls beim Einzug keine Eigenbedarfsabsicht geäußert.

    Die Kündigung, die eigentlich für den 31.01.21 sein sollte, habe ich noch aufschieben können, da ich die Vermieterin darauf verwiesen habe, dass ich selbst bei einem unbefristeten Mietvertrag, gemäß Paragraph 550 BGB, das Recht auf ein Jahr Nutzung des Mietguts habe. Deshakv wurde die Kündigung dann in 31.03.21 geändert. Dieser habe ich dann jorrekt widersprochen, da ich nicht einsehe jetzt auszuziehen.

    Meine aktuelle Lebenssituation ist: ich bin 19 Jahre alt und studiere momentan. Meine alte Wohnung, welche meinem Vater gehörte ist nun anderweitig vermietet und ich dürfte im Notfall such nicht zu meinen Eltern ziehen, da diese in Frankreich wohnen und ich als Beamte im Inland wohnen muss.

    Meine Mitbewohnerin, die Enkelin der Vermieter, darf in dem Haus wohnen bleiben, während ich ausziehen soll. Das heißt ich müsste mir erstmal eine meue Wohnung komplett alleine suchen, was für mich finanziell schwer zu erbringen wäre.

    Meine Vermieter wussten, dass ich Zeit meines Studiums nicht vor hatte auszuziehen und zu meinem Einzug klang es so als würden sie auch eine längere Mietdauer beabsichtigen.

    Ich verstehe auch nicht, warum sie so plötzlich nun da einziehen wollen, obwohl sie ein großes schönes Haus haben...

    Nun wäre meine Frage wie denn meine Erfolgsaussichten seien, falls es vor Gericht gehen sollte?

  • Das kommt darauf an, wie die Kündigung begründet ist. Es muss konkret hervorgehen, warum sie dieses Objekt brauchen. Die Tatsache, dass sie bereits ein Haus haben, muss kein Grund sein, dass sie keinen Eigenbedarf haben. Dies muss dann aber umso besser begründet sein. Nähere Lage zur Familie zwecks Versorgung im Alter, bessere Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel...

  • Vorab: ich bin Laie! Deshalb o.Gewähr.
    Deine Kündigungsfrist: 3 Monate
    Die Kündigung durch Vermieter muss sehr ausführlich umfassend begründet werden bei Eigenbedarfskündigung und ganz besonders der sogenannten "Verwertungskündigung" (=bei geplantem Verkauf).
    Da die Vermieter vorher verkaufen wollten, entsteht der Verdacht auf "vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung" - diese wäre dann von "Beginn an umwirksam".
    Aber du brauchst Zeugen dafür: Schriftliche Besichtigungsankündigung durch Vermieter oder schriftliche Aussagen der Kaufinteressenten (welche du eventl. dir im Nachgang noch einholen könntest), Freunde, die womöglich die Besichtigungen bezeugen können, oder du hast "Handy-Filmaufnahmen" bei den Besichtigungen gemacht, oder SMS-Terminankündigungen, Nachrichten auf Smartphone oder, oder..
    Dein Widerspruch ist bei einer "vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung" nicht nötig.V

    Aber da du schon widersprochen hast: Dann solltest du diesen Widerspruch sehr gut begründen - das kann nur ein Fachmann/frau oder du bist wirklich rechtlich gut versiert.
    Ein "falscher" Widerspruch kann "in die Hose gehen".
    Bitte gehe zu einem Mieterverein zur Beratung und Hilfe. Und wenn Geld Sorge macht, dann bitte dies mitklären!
    Da deine Kündigungsfrist nicht zu lange ist, solltest du zügig handeln.
    PS: da genau ich solch ein Problem mit "vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung" habe und mit mangelnder Begründung etc. muss ich damit auch auseinandersetzen. Ich lese viel - aber die gegnerische Rechtsanwältin handelt so, als ob der Vermieter alles richtig gemacht hätte und kündigt Räumungsklage an. Es ist irre, wie wenig nach dem Recht Rechtsanwälte handeln. Also Achtung!
    Auf jeden Fall muss beachtet werden, dass wegen Corona die Mieter Schwierigkeiten haben neuen Mietwohnraum zu finden - auch dies ist ein Grund in einen möglichen Widerspruch einzufügen. Ob ein korrigierter Widerspruch möglich ist, müsstest du nachlesen oder mit Mieterverein klären.

  • Okay vielen Dank für die Antworten bisher.

    Ich hab jetzt ein paar Beweise gesammelt für die vergangenen Besichtigungen, als die Vermieter noch Verkaufsabsicht hatten.

    Habe grade von meiner Mitbewohnerin erfahren, dass die Vermieter nun anscheinend ihr Haus bereits berkauft haben, damit somit Eigenbedarf vorliegt.

    Heißt das nun, dass sie mit der Eigenbedarfskündigung durchkommen?

    Im selben Haus ist ja noch eine 150qm Wohnung über meiner, können sie wirklich für das komplette Haus Eigenbedarf anmelden? :(

  • Im selben Haus ist ja noch eine 150qm Wohnung über meiner, können sie wirklich für das komplette Haus Eigenbedarf anmelden?

    Das hängt von der Erklärung in der Kündigung ab. man kann aber durchaus das Gefühl bekommen, dass sie das Haus nur deshalb leer bekommen wollen, weil es dann besser verkauft werden kann. Doch das zu behaupten wäre reine Spekulation. Du solltest dich an einen Anwalt oder Mieterverein wenden, der die Kündigung genauer anschaut.

    ich selbst bei einem unbefristeten Mietvertrag, gemäß Paragraph 550 BGB, das Recht auf ein Jahr Nutzung des Mietguts habe

    Nebenbei angemerkt, das steht nicht in dem Paragraphen, da hast du was falsch verstanden.

  • Nein, leider wollen sie dort anscheinend wirklich einziehen, da sie ihr jetziges Haus augenscheinlich schon verkauft haben. Sie wollen die untere Etage beziehen und wollen in der oberen Etage Büroräume einrichten, da beide noch berufstätige Steuerberater sind und von Zuhause aus arbeiten.

    Die Begründung der Vermieterin mir gegenüber wieso sie denn jetzt dieses Haus beziehen will, ist, dass sie aufgrund ihres Alters (ca 70 Jahre) nicht mehr so gut Treppen steigen kann und nun komplett ebenerdig wohnen wolle. Jedoch kann sie dann meiner Meinung dann doch nur Eigenbedarf für die Erdgeschosswohnung anmelden, weil dann müsse sie ja zum Arbeiten immernoch die Treppe nach oben benutzen.

    Spielt das denn eine Rolle, dass sie den Eigenbedarfsgrund erst im Nachhinein, nach der ersten Kündigung durch den Hausverkauf, geschaffen haben?

  • Spielt das denn eine Rolle, dass sie den Eigenbedarfsgrund erst im Nachhinein, nach der ersten Kündigung durch den Hausverkauf, geschaffen haben?

    Nein, ein Nachschieben von Gründen ist nicht möglich. Ob das bei dir vorliegt kann man nicht beurteilen.

    Deine rechtliche Situation ist komplex und kann am Ende nur durch einen Anwalt im Einzelfall geprüft werden. Da gibt es zu viele Detailfragen, auf die man hier nicht eingehen kann bzw. darf.

  • Nun hat der Vermieter mir erneut gekündigt mit einer anwaltlich aufgesetzten ausführlicheren Eigenbedarfskündigung. Es wird angebracht, dass sie Eigenbedarf für beide Wohnungen anmelden, da sie ihr Haus verkauft haben in der Annahme ich würde ausziehen, da ich angeblich den Anschein erweckt hätte die Kündigung akzeptiert zu haben und die beiden nun den Eigenbedarf benötigen. Jedoch hatte ich fristgerecht Widerspruch eingelegt, obwohl die Vermieter mich zur ersten Kündigung nicht mal auf mein Widerspruchsrecht hingewiesen hatten. In der Kündigung wird des weiteren angebracht, dass ihr jetziges Haus 320qm viel zu groß und zu teuer sei und sie sich nun verkleinern wollen. Das Eigenbedarfsobjekt hat 240qm (meine Wohnung 90qm, die obere 150qm). Ist 240qm für 2 Personen nicht weit überhöhter Wohnbedarf. Kann es nicht reichen, dass diese die 150qm Wohnung beziehen. Des weiteren war der Eigenbedarf vorher doch schon absehbar. Sie haben mir 6 Monate nach meinem Bezug zuerst gekündigt. Es wäre doch dann bereits absehbar gewesen, dass ihnen ihr Haus zu groß sei und sie sich verkleinern wollen.

    Könnte ich notfalls einen Härtefall anbringen? Ich befinde mich mitten in meinem Studium und meine Vermieter wussten, dass ich Zeit meines Studiums erstmal nicht mehr ausziehen wollen würde (und haben mich zum Einzug auch nicht auf eine mögliche Eigenbedarfsabsicht hingewiesen. Treuwiedrig?) Zum Zeitpunkt des Fristendes der Kündigung arbeite ich dual im Wechselschichtdienst und bin zeitgleich in der Klausurvorbereitung. Des weiteren wäre es finanziell schwer für mich umzuziehen, da vergleichbare Wohnung in der Nähe sehr teuer sind. Wie stünden meine Chancen bei diesen Punkten? Ich hab bisher auch noch nichts gefunden und wüsste nicht wo ich hin sollte. Zu meinen Eltern darf ich nicht ziehen, da ich aufgrund meines Beamtenstatus nicht ins Ausland ziehen darf und meine voroge Wohnung im Haus meines Vaters wurde einen Monat vor der ersten Kündigung neu vermietet. Hätten die Vermieter mich vorher auf den Eigenbedarf hingewiesen, hätte ich notfalls in meine alte Wohnung ziehen können bzw wäre womöglich gar nicht erst dort eingezogen. Zumal ich auch Geld in die Wohnung investiert habe mit Renovierung der baufälligen Küche und Kauf einer Einbauküche.... :(

  • Wie oben schon erwähnt, können wir deinen Einzelfall hier nicht prüfen. Letztlich ist eine Eigenbedarfskündigung immer eine Interessensabwägung und dabei spielen verschiedene Dinge eine Rolle, wie auch deine Situation im Studium oder ob der Platzbedarf wirklich angemessen ist. Wenn wie oben geschrieben Kanzlei-Räume benötigt werden, kann das schon den Bedarf an beiden Einheiten begründen, denn man wird kaum mit von den Vermietern verlangen, dass sie mit ihren Mandanten am Wohnzimmertisch sitzen, nur weil dieses 50 m2 groß ist und für zwei eigentlich viel zu groß. Es gibt viele Anforderungen daran, welcher Ersatzwohnraum angemessen ist und ob es für dich tatsächlich nicht möglich ist, welchen zu finden. Dabei spielt aber hauptsächlich die ortsübliche Miete eine Rolle.

    All das solltest du mit einem Anwalt besprechen. Diese kann dich auch über die Kostenrisiken einer Räumungsklage aufklären, denn das sollte man auch berücksichtigen, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat.

  • Das sind alles Fragen, die du einem Anwalt stellen solltest, da du eine Einzelfallberatung willst.

    Wir können dir nur grundlegende, allgemeine Informationen geben. Ja, die Kündigung könnte unwirksam sein, da der Eigenbedarf absehbar war und es könnte ein Härtefall wegen dein Studium vorliegen, aber ob das bei dir wirklich zutrifft ist was anderes. Du brauchst eh ein Rechtsbeistand, denn wenn sie sich anwaltlich vertreten lassen, wird bald die Räumungsklage kommen.

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