Beiträge von ndnfrs

    Nun hat der Vermieter mir erneut gekündigt mit einer anwaltlich aufgesetzten ausführlicheren Eigenbedarfskündigung. Es wird angebracht, dass sie Eigenbedarf für beide Wohnungen anmelden, da sie ihr Haus verkauft haben in der Annahme ich würde ausziehen, da ich angeblich den Anschein erweckt hätte die Kündigung akzeptiert zu haben und die beiden nun den Eigenbedarf benötigen. Jedoch hatte ich fristgerecht Widerspruch eingelegt, obwohl die Vermieter mich zur ersten Kündigung nicht mal auf mein Widerspruchsrecht hingewiesen hatten. In der Kündigung wird des weiteren angebracht, dass ihr jetziges Haus 320qm viel zu groß und zu teuer sei und sie sich nun verkleinern wollen. Das Eigenbedarfsobjekt hat 240qm (meine Wohnung 90qm, die obere 150qm). Ist 240qm für 2 Personen nicht weit überhöhter Wohnbedarf. Kann es nicht reichen, dass diese die 150qm Wohnung beziehen. Des weiteren war der Eigenbedarf vorher doch schon absehbar. Sie haben mir 6 Monate nach meinem Bezug zuerst gekündigt. Es wäre doch dann bereits absehbar gewesen, dass ihnen ihr Haus zu groß sei und sie sich verkleinern wollen.

    Könnte ich notfalls einen Härtefall anbringen? Ich befinde mich mitten in meinem Studium und meine Vermieter wussten, dass ich Zeit meines Studiums erstmal nicht mehr ausziehen wollen würde (und haben mich zum Einzug auch nicht auf eine mögliche Eigenbedarfsabsicht hingewiesen. Treuwiedrig?) Zum Zeitpunkt des Fristendes der Kündigung arbeite ich dual im Wechselschichtdienst und bin zeitgleich in der Klausurvorbereitung. Des weiteren wäre es finanziell schwer für mich umzuziehen, da vergleichbare Wohnung in der Nähe sehr teuer sind. Wie stünden meine Chancen bei diesen Punkten? Ich hab bisher auch noch nichts gefunden und wüsste nicht wo ich hin sollte. Zu meinen Eltern darf ich nicht ziehen, da ich aufgrund meines Beamtenstatus nicht ins Ausland ziehen darf und meine voroge Wohnung im Haus meines Vaters wurde einen Monat vor der ersten Kündigung neu vermietet. Hätten die Vermieter mich vorher auf den Eigenbedarf hingewiesen, hätte ich notfalls in meine alte Wohnung ziehen können bzw wäre womöglich gar nicht erst dort eingezogen. Zumal ich auch Geld in die Wohnung investiert habe mit Renovierung der baufälligen Küche und Kauf einer Einbauküche.... :(

    Nein, leider wollen sie dort anscheinend wirklich einziehen, da sie ihr jetziges Haus augenscheinlich schon verkauft haben. Sie wollen die untere Etage beziehen und wollen in der oberen Etage Büroräume einrichten, da beide noch berufstätige Steuerberater sind und von Zuhause aus arbeiten.

    Die Begründung der Vermieterin mir gegenüber wieso sie denn jetzt dieses Haus beziehen will, ist, dass sie aufgrund ihres Alters (ca 70 Jahre) nicht mehr so gut Treppen steigen kann und nun komplett ebenerdig wohnen wolle. Jedoch kann sie dann meiner Meinung dann doch nur Eigenbedarf für die Erdgeschosswohnung anmelden, weil dann müsse sie ja zum Arbeiten immernoch die Treppe nach oben benutzen.

    Spielt das denn eine Rolle, dass sie den Eigenbedarfsgrund erst im Nachhinein, nach der ersten Kündigung durch den Hausverkauf, geschaffen haben?

    Okay vielen Dank für die Antworten bisher.

    Ich hab jetzt ein paar Beweise gesammelt für die vergangenen Besichtigungen, als die Vermieter noch Verkaufsabsicht hatten.

    Habe grade von meiner Mitbewohnerin erfahren, dass die Vermieter nun anscheinend ihr Haus bereits berkauft haben, damit somit Eigenbedarf vorliegt.

    Heißt das nun, dass sie mit der Eigenbedarfskündigung durchkommen?

    Im selben Haus ist ja noch eine 150qm Wohnung über meiner, können sie wirklich für das komplette Haus Eigenbedarf anmelden? :(

    Hallo,

    Ich bin im April diesen Jahres in eine Wohnung in einem 2 Familienhaus gezogen für die Nachmieter gesucht wurden. Ich und die Enkelin der Vermieterin, die mich auch über die Wohnung informiert hat, haben eine Wohngemeinschaft. Beim Einzug habe ich komplett die Küche verputzt, renoviert und eine genau passgroße Einbauküche gekauft.

    Dann wollte die Vermieterin mit ihrem Mann plötzlich das Haus verkaufen und es gab mehrere Besichtigungen, wobei es jedoch nicht zum Verlauf kam.

    Kurz später im Oktober dann der Schock mit einer Eigenbedarfskündigung. Anscheinend wollen sie nun das Haus (240qm) selbst beziehen obwohl sie nur 3km entfernt ein großes, modernes Haus (~300qm) in einer ruhigen Wohngegend besitzen, in dem sie anscheinend noch nicht so lange wohnen. Sie wollen nun die untere Etage beziehen, also meine Wohnung, jedoch das komplette Haus für Eigenbedarf benutzen, da sie die obere Etage für Büroräume nutzen möchten. Das Vermieter Ehepaar ist mit etwa 70 Jahren immernoch beruflich tätig als Steuerberater und sie haben in ihrem jetzigen Haus auch schon ihre Büroräume im gleichen Haus.

    Nun wollen sie hier einziehen, ihr altes Haus verkaufen und mich rausschmeißen, obwohl ich nicht einmal 1 Jahr dort leve und sie keinen Grund haben dort einzuziehen.

    Sie haben mehr ebenfalls beim Einzug keine Eigenbedarfsabsicht geäußert.

    Die Kündigung, die eigentlich für den 31.01.21 sein sollte, habe ich noch aufschieben können, da ich die Vermieterin darauf verwiesen habe, dass ich selbst bei einem unbefristeten Mietvertrag, gemäß Paragraph 550 BGB, das Recht auf ein Jahr Nutzung des Mietguts habe. Deshakv wurde die Kündigung dann in 31.03.21 geändert. Dieser habe ich dann jorrekt widersprochen, da ich nicht einsehe jetzt auszuziehen.

    Meine aktuelle Lebenssituation ist: ich bin 19 Jahre alt und studiere momentan. Meine alte Wohnung, welche meinem Vater gehörte ist nun anderweitig vermietet und ich dürfte im Notfall such nicht zu meinen Eltern ziehen, da diese in Frankreich wohnen und ich als Beamte im Inland wohnen muss.

    Meine Mitbewohnerin, die Enkelin der Vermieter, darf in dem Haus wohnen bleiben, während ich ausziehen soll. Das heißt ich müsste mir erstmal eine meue Wohnung komplett alleine suchen, was für mich finanziell schwer zu erbringen wäre.

    Meine Vermieter wussten, dass ich Zeit meines Studiums nicht vor hatte auszuziehen und zu meinem Einzug klang es so als würden sie auch eine längere Mietdauer beabsichtigen.

    Ich verstehe auch nicht, warum sie so plötzlich nun da einziehen wollen, obwohl sie ein großes schönes Haus haben...

    Nun wäre meine Frage wie denn meine Erfolgsaussichten seien, falls es vor Gericht gehen sollte?

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