Nun hat der Vermieter mir erneut gekündigt mit einer anwaltlich aufgesetzten ausführlicheren Eigenbedarfskündigung. Es wird angebracht, dass sie Eigenbedarf für beide Wohnungen anmelden, da sie ihr Haus verkauft haben in der Annahme ich würde ausziehen, da ich angeblich den Anschein erweckt hätte die Kündigung akzeptiert zu haben und die beiden nun den Eigenbedarf benötigen. Jedoch hatte ich fristgerecht Widerspruch eingelegt, obwohl die Vermieter mich zur ersten Kündigung nicht mal auf mein Widerspruchsrecht hingewiesen hatten. In der Kündigung wird des weiteren angebracht, dass ihr jetziges Haus 320qm viel zu groß und zu teuer sei und sie sich nun verkleinern wollen. Das Eigenbedarfsobjekt hat 240qm (meine Wohnung 90qm, die obere 150qm). Ist 240qm für 2 Personen nicht weit überhöhter Wohnbedarf. Kann es nicht reichen, dass diese die 150qm Wohnung beziehen. Des weiteren war der Eigenbedarf vorher doch schon absehbar. Sie haben mir 6 Monate nach meinem Bezug zuerst gekündigt. Es wäre doch dann bereits absehbar gewesen, dass ihnen ihr Haus zu groß sei und sie sich verkleinern wollen.
Könnte ich notfalls einen Härtefall anbringen? Ich befinde mich mitten in meinem Studium und meine Vermieter wussten, dass ich Zeit meines Studiums erstmal nicht mehr ausziehen wollen würde (und haben mich zum Einzug auch nicht auf eine mögliche Eigenbedarfsabsicht hingewiesen. Treuwiedrig?) Zum Zeitpunkt des Fristendes der Kündigung arbeite ich dual im Wechselschichtdienst und bin zeitgleich in der Klausurvorbereitung. Des weiteren wäre es finanziell schwer für mich umzuziehen, da vergleichbare Wohnung in der Nähe sehr teuer sind. Wie stünden meine Chancen bei diesen Punkten? Ich hab bisher auch noch nichts gefunden und wüsste nicht wo ich hin sollte. Zu meinen Eltern darf ich nicht ziehen, da ich aufgrund meines Beamtenstatus nicht ins Ausland ziehen darf und meine voroge Wohnung im Haus meines Vaters wurde einen Monat vor der ersten Kündigung neu vermietet. Hätten die Vermieter mich vorher auf den Eigenbedarf hingewiesen, hätte ich notfalls in meine alte Wohnung ziehen können bzw wäre womöglich gar nicht erst dort eingezogen. Zumal ich auch Geld in die Wohnung investiert habe mit Renovierung der baufälligen Küche und Kauf einer Einbauküche.... ![]()