Ausübung Tagesmutter in geringem Umfang genehmigungsfrei?

  • Hallo!

    Ich möchte gerne als Tagesmutter arbeiten, also Kleinkinder bei mir zuhause betreuen (habe die Pflegeerlaubnis). Meine Hausverwaltung hat mir das schriftlich pauschal untersagt mit der Begründung, dass das Haus hellhörig sei und es unter den Nachbarn schon Streitereien wegen Lärmbelästigung gäbe. Ich weiss davon, habe aber selber in den letzten 5 Jahren mit niemandem Ärger gehabt.

    Ich möchte nur in geringem Umfang betreuen, 2 Kinder an 2-3 Vormittagen in der Woche von ca. 8-15 Uhr. Ich frage mich, ob ich dafür überhaupt eine Genehmigung der Hausverwaltung brauche, oder ob das unter eine "normale Wohnnutzung" fällt und damit genehmmigungsfrei ist. Meine 2-Zimmer-Wohnung hat 57 qm.

    Soweit ich bei einer kurzen Recherche gesehen habe, ist die Rechtsprechung nicht ganz eindeutig in dieser Frage. Hat jemand Erfahrung mit dem Thema und weiß Bescheid, was Sache ist? Wäre sehr dankbar für Hinweise!

    Tine

    ----------------------------------------------

    Anhang: Folgendes habe ich gefunden...

    (1) Die Abgrenzung der Rechtsprechung hilft im Einzelfall nicht immer weiter. Diese stellt darauf ab, ob es bei den geschäftlichen Aktivitäten zu einer sogenannten Außenwirkung kommt oder nicht.

    a) Wirkt sich die Tätigkeit also aufgrund von Lärm oder Kunden- und Publikumsverkehr auch auf die anderen Mieter aus, soll die Tätigkeit genehmigungspflichtig sein.
    b) Wird die Tätigkeit so organisiert, dass ein Unterschied zur normalen Wohnnutzung nicht besteht, soll sie vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst sein. Eine Genehmigung ist dann nicht nötig.

    Bei einem Vergleich der bundesweiten Rechtsprechung zur Kinderbetreuung in klassischen Mietwohnungen zeigt sich, dass jedenfalls die Betreuung von 5 Kindern genehmigungspflichtig sein dürfte. Eine Betreuung von 2 Kindern in einer gewöhnlichen Dreizimmerwohnung kann aber genehmigungsfrei sein, wenn dies einer Wohnnutzung vergleichbar ist.


    (2) Deutscher Mieterbund (DMB): Die Tätigkeit einer Tagesmutter kann in einer Mietwohnung ausgeübt werden. Unter Beachtung der räumlichen Verhältnisse und der Gegebenheiten vor Ort entspricht es einem "vertragsgemäßen Gebrauch", wenn die Mieterin einer 90 Quadratmeter großen Wohnung hier tagsüber drei Kleinkinder aufnimmt.
    Anders möglicherweise, so der Deutsche Mieterbund (DMB), wenn fünf oder mehr Kinder betreut werden und Nachbarn durch Lärm stark beeinträchtigt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!