Ist der Vermieter im recht oder wir?

  • Hallöchen erstmal :)

    Ich war mir jetzt nicht sicher worein ich es genau zuordnen sollte deswegen einfach mal unter sonstiges.

    Also und zwar geht es darum das ich schon länger unseren Vermieter auch oft drauf anspreche. Es geht um die Heizung sprich um die Heizungsanlage im Keller die läuft über unseren Stromzähler.(Wohnen im 2 Parteien Haus) Muss das ganze nicht über einen seperaten Zähler laufen so wie das Licht draußen zb auch? So das er es auf beide Parteien aufteilen kann in den Nebenkosten?
    Jetzt will er ausgerechnet im November von ÖL auf Gas Heizung wechseln. Wir wohnen in einem Altbau wo es sich doch schnell ankühlt so ohne Heizung und haben 2 Kinder.

    So er sagte mir beim letzten mal ebenfalls das er den Gaz Zähler nicht für beide Wohnungen einzelnd einbauen lässt der aufwand mit Wände aufstämmen etc würde jetzt nicht gehen.

    Klar könnte ich jetzt direkt zum Mieterschutzbund aber mal ehrlich gesagt kann ich mir das grad nicht leisten. Und ich weiß halt nicht ob ich damit in Recht bin das er die Heizung etc auf einen Extrazähler machen muss bzw einen Einbauen lassen muss damit es gerecht geteilt werden kann?

    Vielleicht kann mir ja hier jemand weiter helfen. Da ich ihn nächste Woche nochmal antreffe könnte ich es ihm nähmlich nochmal auf den Tisch knallen das er was ändern muss endlich mal.

    Habt alle noch einen schönen Tag ^^

  • So er sagte mir beim letzten mal ebenfalls das er den Gaz Zähler nicht für beide Wohnungen einzelnd einbauen lässt

    Das wäre auch Unsinn hoch³. In eurem Fall wird nur ein neuer Brenner eingebaut und die ganze Heizungsanlage wird weiter genutzt. Klar sollte der Stromverbrauch eurer Heizung getrennt erfasst werden, aber es gibt da eine andere erlaubte Möglichkeit. Durch Vergleiche weiß man wie hoch der Stromverbrauch im Verhältnis zum Energieverbrauch (Öl, Gas) steht und nimmt diesen Wert in der Abrechnung. Aber aufgepasst, dass ihr euren Anteil nicht doppelt bezahlt, sondern ihn als Gutschrift bekommt.

  • Durch Vergleiche weiß man wie hoch der Stromverbrauch im Verhältnis zum Energieverbrauch (Öl, Gas) steht

    Entweder hast du etwas falsch verstanden oder aber schlecht erklärt, was du meinst. Strom ist nicht der Energieträger, sondern es geht nur um den Betriebsstrom der Anlage. Ein Vergleich mit Öl bzw. Gas ergibt also keinen Sinn. Vielleicht magst du es anders erklären, was du sagen wolltest.

    der aufwand mit Wände aufstämmen etc würde jetzt nicht gehen

    Wenn der Vermieter keine Wände aufstemmen will, wie will er dann das eine Gasleitung zur Heizanlage hinführen? Dieser Punkt deiner Erklärung ist unklar. Wo wird die Gasleitung entlang führen?

    Nur dass wir nicht aneinander vorbei reden... es geht laut deiner Schilderung um die Zentralheizung im Keller, die aktuell mit Öl versorgt wird. Das bedeutet, es bedarf für die Umrüstung normalerweise lediglich einer Gasleitung zur Heizanlage. Dabei brauchen die Wohnungen doch keine Gasleitung zu bekommen.

  • sondern es geht nur um den Betriebsstrom der Anlage.

    Das ist mir sehr wohl bekannt, aber wenn es für die Heizung keinen eigenen Stromzähler gibt, muss der Verbrauch geschätzt werden. Und diese Schätzung sollte im Rahmen von 3 - 5% des Energibedarfs liegen.

    Jetzt verstanden?

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