Hallo Community,
ich wohne in einem Mietkomplex (mehrere Häuser mit jeweils ca. 6 Mietern.
Wie die Nebenkosten berechnet sind ist mir bewusst, auch das der Tüv für den Aufzug umlagefähig ist.
Nur ist das auch so wenn der Tüv mehrmals im Jahr eine Prüfung macht ?
Quasi eine Haupt und eine Zwischenprüfung ?
Oder gibt es da eine gewisse Regel, welche vorschreibt, dass nur ein bestimmter Intervall von Tüv Prüfungen umlagefähig ist ?
Mir hat es bei der Nebenkostenabrechnung die Schuhe ausgezogen !
Vielleicht hat jemand einen Ahnung, im besten Fall sogar einen link auf eine Rechtsgrundlage ?
Dankeschön.