Mieter untersagt Nachmieter trotz Klausel im Vertrag

  • Hallo zusammen,

    In unserem Vertrag haben wir eine Klausel die besagt:

    Die Kündigung ist für beide Partein frühstens zum 31.08.2021 zulässig. (Sofern der Mieter einen adequaten Nachmieter sucht, der einen Mietvertrag für die WOhnunbg 0.04 abschließt, ist auch eine frühere Entlassung aus dem Mietvertrag möglich. (vgl. § 30 Punkt 21)

    § 30 Punkt 21:

    Der Mieter bestätigt, dass er selbst einen adäquaten Nachmieter sucht, sofern er vor Ablauf eines Jahres aus dem Mietvertrag entlassen werden möchte.

    Wir haben das dem Mieter nur mitgeteilt und diese ANtwort erhalten:

    Ist das rechtens, besondere der letze Absatzt? Wenn im Vertrag steht, kann er doch nicht einfach sagen das er uns trotzdem nicht entlässt?

    Ich habe beim Unterschreiben extra ANchgefragt, das wir wussten, dass eine geringe möglichkeit besteht das wir schnell wieder ausziehen müssen (trotzdem müssen wir ja für die Zeit dazwischen irgendwo leben???) , und uns wurde versichert das mit adäquater Nachmietern keine probleme bestehen.

  • Das hier ist alles zur Mietzeit und zum Außerordentlichen Kündigungsrecht.


    Wie sieht es hiermit aus?:D

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  • Wenn ein Vermieter im Vertrag zusagt, dass man mit einem geeigneten Nachmieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen weren kann, dann muss er das auch einlösen. Selbstverständlich muss dieser Nachmieter persönlich geeignet und zahlungsfähig sein. Diesbezüglich hat ein Vermieter aber die Ablehung eines Nachmieter bei vertraglicher Vereinbarung genauer zu begründen. Es gelten hierbei dann höhere Anforderungen an die Ablehung als es bei einer freiwilligen Zusage zur Nachmietersuche (also ohne vertragliche Vereinbarung) der Fall wäre.

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