Beiträge von hamburg123

    Hallo zusammen,

    In unserem Vertrag haben wir eine Klausel die besagt:

    Die Kündigung ist für beide Partein frühstens zum 31.08.2021 zulässig. (Sofern der Mieter einen adequaten Nachmieter sucht, der einen Mietvertrag für die WOhnunbg 0.04 abschließt, ist auch eine frühere Entlassung aus dem Mietvertrag möglich. (vgl. § 30 Punkt 21)

    § 30 Punkt 21:

    Der Mieter bestätigt, dass er selbst einen adäquaten Nachmieter sucht, sofern er vor Ablauf eines Jahres aus dem Mietvertrag entlassen werden möchte.

    Wir haben das dem Mieter nur mitgeteilt und diese ANtwort erhalten:

    Ist das rechtens, besondere der letze Absatzt? Wenn im Vertrag steht, kann er doch nicht einfach sagen das er uns trotzdem nicht entlässt?

    Ich habe beim Unterschreiben extra ANchgefragt, das wir wussten, dass eine geringe möglichkeit besteht das wir schnell wieder ausziehen müssen (trotzdem müssen wir ja für die Zeit dazwischen irgendwo leben???) , und uns wurde versichert das mit adäquater Nachmietern keine probleme bestehen.

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