An- bzw. Ummeldung bei temporärer Wohnung

  • Hallo Zusammen,

    ich weiss nicht ob ich hier im Forum richtig bin aber fragen kostet ja bekanntlich nichts ;-). Meine Frage bezieht sich auf die Stadt Nürnberg in Bayern und es geht um das Thema An- bzw. Ummelden.

    Folgende Situation: Meine Freundin und ich haben bereits einmal in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt (in Fürth) - Anfang des Jahres beschlossen wir wieder zusammenzuziehen und haben eine Wohnung zum 01.07.2020 gefunden und bezogen - eigentlich hätte sie auch noch bis 30.06.2020 in Ihrer Wohnung bleiben können aufgrund des sich ankündigenden Lockdowns hat Sie aber kurzfristig eine Nachmieterin für Ihre Wohnung gefunden und ist am 01.05.2020 zu mir gezogen - Sie hat also 2 Monate bei mir gewohnt ohne sich anzumelden, da wir ja dann sowieso zusammenziehen würden. Nun hat das Einwohnermeldeamt Ihre Anmeldung nicht akzeptiert, da der Zeitraum zwischen Ein- & Auszug zu lange ist und bitten um Erklärung wo sie sich aufgehalten hat und ggf. Anpassung des Auszugsdatums.

    Nun kann ich ja nicht einfach sagen - Oh sorry das war ein Tippfehler - Auszugsdatum war doch der 30.06.2020 - oder doch? Ist es rechtens, dass sie rund 8 Wochen bei mir gewohnt hat ohne sich anzumelden? Was sollte ich dem Amt am besten mitteilen? Einen Nachsendeantrag hatte sie gestellt so dass sie auch kein Problem hatte Briefe zu empfangen.

    Wer hat einen Rat/Tipp?

    Danke im Voraus.

  • Bei einem Umzug erwartet das Einwohnermeldeamt, dass man sich schnellstens am neuen Wohnort anmeldet. Macht man es nicht, muss man die Wahrheit bekennen und mit den Folgen leben ( und bezahlen. ) Ausreden usw. machen die Sache nur schlimmer.

  • Die 2 Monate, wo sie bei dir gewohnt hat, war sie genau genommen nur Gast. Denn es war ja nicht ihre Absicht, dauerhaft in der Wohnung zu bleiben, sondern eben nur die 2 Monate. Aus diesem Grund ist es völlig korrekt, wenn das Umzugsdatum der Tag ist, zu dem ihr gemeinsam in die neue Wohnung gezogen seid.

  • Das soll mir mal jemand näher erklären. Frau meldet sich aus Wohnung ab und zieht zu ihrem Freund. Wie kann man davon sprechen, dass Frau für 2 Monate Gast war und sich nicht anmelden musste?

  • Nach der aktuellen Gesetzgebung ist es nicht möglich, sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden, außer man zieht ins Ausland, also verlässt nachweislich Deutschland. Stattdessen meldet man sich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands immer nur an bei der neuen Anschrift. Die Abmeldung bei bisher zuständigen Einwohnermeldeamt erledigen die Ämter automatisch. Deshalb sehe ich kein Problem, sich zum bestimmten Datum an der neuen Wohnung anzumelden.

  • Deshalb sehe ich kein Problem, sich zum bestimmten Datum an der neuen Wohnung anzumelden.

    Das ist mir bekannt, bin seit 2000 einige Male umgezogen und kenne das Prozedere. Aber da muss sich doch jemand verplappert haben, denn woher weiß das EMA von den 2 Monaten?

  • Hallo!

    Ein Blick in das Bundesmeldegesetz ergänzend zum Thema:

    (1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    (1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person angemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.

    (2) Verweigert der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person die Bestätigung oder erhält die meldepflichtige Person sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, so hat die meldepflichtige Person dies der Meldebehörde unverzüglich mitzuteilen.

    (3) Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten: ..............

    Gruß



  • Die 2 Monate, wo sie bei dir gewohnt hat, war sie genau genommen nur Gast.

    Das sehe ich anders. Sie hatte für 2 Monate da ihren Lebensmittelpunkt gehabt. Sie hatte ihren alten Wohnort ja vollständig aufgegeben, daher hätte eine Ummeldung folgen müssen. Ich habe mich auch für etwa 6 Wochen ummelden müsste, da ich zwischen durch woanders umkommen musste. Denn wer mit seinem gesamten Hausstand irgendwo hinzieht, ist nicht nur Gast, sondern bezieht die Wohnung soweit keine andere Wohnung vorhanden ist.

    Wäre die alte Wohnung noch vorhanden gewesen, wäre das alles kein Problem gewesen.

    Aber da muss sich doch jemand verplappert haben, denn woher weiß das EMA von den 2 Monaten?

    Klar, auf dem Formular wurde angebgenen:
    Auszug: 01.01.2020
    Einzug: 01.03.2020

    Schon hast du eine Lücke von zwei Monaten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!