Beiträge von haussadr

    Hallo Zusammen,

    ich weiss nicht ob ich hier im Forum richtig bin aber fragen kostet ja bekanntlich nichts ;-). Meine Frage bezieht sich auf die Stadt Nürnberg in Bayern und es geht um das Thema An- bzw. Ummelden.

    Folgende Situation: Meine Freundin und ich haben bereits einmal in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt (in Fürth) - Anfang des Jahres beschlossen wir wieder zusammenzuziehen und haben eine Wohnung zum 01.07.2020 gefunden und bezogen - eigentlich hätte sie auch noch bis 30.06.2020 in Ihrer Wohnung bleiben können aufgrund des sich ankündigenden Lockdowns hat Sie aber kurzfristig eine Nachmieterin für Ihre Wohnung gefunden und ist am 01.05.2020 zu mir gezogen - Sie hat also 2 Monate bei mir gewohnt ohne sich anzumelden, da wir ja dann sowieso zusammenziehen würden. Nun hat das Einwohnermeldeamt Ihre Anmeldung nicht akzeptiert, da der Zeitraum zwischen Ein- & Auszug zu lange ist und bitten um Erklärung wo sie sich aufgehalten hat und ggf. Anpassung des Auszugsdatums.

    Nun kann ich ja nicht einfach sagen - Oh sorry das war ein Tippfehler - Auszugsdatum war doch der 30.06.2020 - oder doch? Ist es rechtens, dass sie rund 8 Wochen bei mir gewohnt hat ohne sich anzumelden? Was sollte ich dem Amt am besten mitteilen? Einen Nachsendeantrag hatte sie gestellt so dass sie auch kein Problem hatte Briefe zu empfangen.

    Wer hat einen Rat/Tipp?

    Danke im Voraus.

    Hi anitari

    eine Abrechnung für Heizkosten oder ähnlichem habe ich nie bekommen - d.h. ich kann diese auch nicht bereitstellen. Insgesamt bestätigt deine Aussage aber meinen Eindruck, dass die Hausverwaltung "komisch" ist. Habe bisher auch nie von einem Nachbarn etwas gutes darüber gehört und wundere mich daher nicht, dass es da zu Ungereimtheiten kommt.

    Die Wohnung verügt über 2 Zimmer, also Schlafzimmer & Wohnküche sowie ein geräumiges Bad. Ein kleiner Gang nach der Eingangstüre "verbindet" diese 3 Räume - und insgesamt sind das ca. 56 qm in einem 2012 errichteten Haus (EG und insgesamt 4 stöckig) mit schon sehr modernen Materialien gebaut etc... Heizung beziehe ich aus Fernwärme.

    Viele Grüße,

    Andreas

    Danke für die rasche Antwort.

    OK, dass die Abrechnung grundsätzlich verfristet sind weiß ich nun. Wäre denn der Inhalt also die Abrechnung an sich korrekt? Das würde mir sehr helfen, bei der Festlegung meiner weiteren Strategie - sind die Beträge bspw. sowieso total überhöht, habe ich auch weniger Probleme den Sachverhalt meiner Vermieterin mitzuteilen. Danke nochmals.

    Hallo Zusammen - sorry ich war wegen Krankheit ein paar Tage ausser Gefecht und bin gefühlt zu NICHTS gekommen. D.h. auch, dass ich die Angelegenheit mit meiner Abrechnung nicht nachverfolgt habe. Anbei lade ich euch mal die den Regeln entsprechend geschwärzten Dokumente hoch und würde mich sehr freuen, wenn jemand mit Ahnung da mal drauf schauen könnte.

    So wie ich das mittlerweile sehe, arbeitet unsere Hausverwaltung sagen wir mal eher suboptimal und wahrscheinlich kann meine Vermieterin gar nichts dafür. Wie ihr sehen könnt, sind die Detailabrechnungen ja jeweils im richtigen Zeitraum erstellt worden (zumindest laut dem Datum), die Weiterleitung an mich erfolgte aber definitiv nicht und wenn dann nur auf Nachfrage und das wohl nun auch zu spät. Mir ist es ja im Enedeffekt ja auch egal - ich möchte jetzt nur nichts zahlen, dass ich gar nicht muss, das ggf. zu hoch ist und bedanke mich daher im Voraus für Eure Unterstützung!

    Hallo Community,

    wie ihr euch schon denken könnt, geht es bei mir um das Thema Nebenkostenabrechnung und speziell die damit verbundenen Fristen bzw. deren Auswirkung.

    Meine Situation gestaltet sich wie folgt:

    - Ich wohne seit 01.09.2014 zur Miete und habe bisher noch nie (bis zu meiner Anfrage) eine Nebenkostenabrechnung erhalten.

    - Zusammen mit der monatlichen Miete, entrichte ich 130€ Nebenkosten/Monat

    - Rein aus Interesse habe ich meine Vermieterin im Januar auf dieses Thema angesprochen und nun wurden mir die Abrechnungen aus 2015 & 2016 zugesendet.

    - Aus den beiden Abrechnungen ergibt sich eine Nachzahlung von ca. 500€

    So - nun hat mich natürlich erst Mal der Schlag getroffen, weil 500€ ja auch nicht gerade wenig ist und habe mich deshalb mal kurz bei Google schlau gemacht. Nach meiner kurzen Recherche dürften diese beiden Abrechnungen "verjährt" sein, da diese ja nicht innerhalb eines Jahres eingegangen sind, korrekt? Für 2017 hat die Vermieterin nun ja ein Jahr Zeit bis 31.12.2018 mir diese zukommen zu lassen, oder?

    Ich weiß jetzt einfach nicht, wie ich mit der Situation umgehen soll. Eigentlich habe ich keine Lust diese Summe zu begleichen, zumal ich die Vermieterin ja auch noch selbst darauf hingewiesen habe. Gleichzeitig möchte ich aber auch das Verhältnis nicht zerrütten. Was empfehlen die Experten in einem solchen Fall? Soll ich einen Teil der Forderung begleichen oder würde ich dadurch die Forderung ingsgesamt anerkennen? Ist es notwendig in einer "Absage" an meine Vermieterin bestimmte Paragraphen zu erwähnen (214!?)? Oder soll ich auf keinen Fall bezahlen, da keine rechtliche Handhabe? Ich glaube halt immer, wenn ich mich nun quer stelle, dann wird die andere Partei versuchen das Geld anderweitig einzutreiben.

    Ich bin über sämtliche Hinweise/Tipps sehr dankbar! Viele Grüße,

    Andreas

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