Grundsteuer - jahrelang nichts, dann alles auf einmal

  • Hallo,

    die Suche hat zum Thema leider nichts ausgespuckt.

    Wir haben eine geänderte Nebenkostenabrechnung für 2019 erhalten.

    In der erscheinen die Grundsteuer (gesamt und anteilig für unsere Wohnungsgröße) für das Jahr 2017 und 2018.

    In den Nebenkostenabrechnungen der Vorjahre wurde nie Grundsteuer aufgeführt.

    Jetzt auf einmal komplett für zwei Jahre. Ist das in Ordnung so? Wenn dies gleich von Anfang an so gehandhabt worden wäre, dann wären ja auch die Nebenkosten höher angesetzt gewesen und nicht auf einen Schlag so eine große Nachforderung gekommen.

    Dass die Grundsteuer umlagefähig ist, ist klar - auch, dass Grundsteuererhöhungen noch nach Ablauf der 12-Monatsfrist durchgereicht werden können. Aber wie gesagt, dieses von Null auf Hundert irritiert uns.

    Vielen Dank.

  • Das würde mich auch irritieren, denn für 2017 und 2018 ist der Zug für den Vermieter lange abgefahren, erst recht, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist. Für 2019 dürfte die Frist Ende 2020 gelaufen sein.

    Hat der Vermieter eine Erklärung zu dieser Vorgehensweise mitgeliefert?

  • Sinngemäß stand, dass der BGH entschieden hat, dass solche Dinge auch im Nachhinein noch abgerechnet werden dürfen, da sich die Grundsteuer ändern kann und vom Vermieter nicht verlangt werden kann, sich da aktiv dahinter zu klemmen. Wenn also erst nach 2 oder drei Jahren ein geänderter Grundsteuerbescheid kommt, dann könnte man den noch auf die Mieter umlegen.

    Soweit so gut - bleibe bei der Ausgangsfrage: Änderung möglich, aber von gar keiner Steuer auf volle zwei Jahre Nachforderung ist zweifelhaft.

  • aber von gar keiner Steuer auf volle zwei Jahre Nachforderung ist zweifelhaft

    Richtig. Und genau darauf zielt die Nachfrage von Köbes ab. Der Vermieter muss erklären und im Zweifel belegen, warum er die Grundsteuer noch nicht früher abrechnen konnte. Es macht einen Unterschied, ob er es vergessen hat, oder ob er den Bescheid nachweislich erst bekommen hat.

  • Vermutlich würde es dann aber auch bedeuten, wenn die neue Grundsteuerreform in Kraft tritt, dass der Mieter davon auch provitieren könnte.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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